Nachrichten von Haus & Grund Deutschland
Hier finden Sie die Nachrichten, mit denen Haus & Grund die Medien über seine Sicht der Dinge zu sämtlichen wichtigen und interessanten Themen rund um das Thema Immobilie informiert. Durch klicken auf das Thema können Sie den jeweiligen Artikel ganz lesen. Für den Inhalt ist ausschließlich Haus & Grund Deutschland verantwortlich.
Haus & Grund
Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für Eigentümer werden
Verbraucherfeindliche Regelung bei mangelhafter Behördenplanung
Mit der heute verabschiedeten Baugesetzbuch-Novelle will die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen – politisch wird sie als Bau-Turbo gefeiert. Haus & Grund Deutschland warnt jedoch vor einer Schattenseite der Reform: Der neue § 216a BauGB kann sich für private Immobilieneigentümer als verbraucherfeindliche Kostenfalle erweisen.
Der Paragraf regelt, was passiert, wenn ein Bebauungsplan später vom Gericht aufgehoben wird, weil er unzulässige Lärmbelastungen zugelassen hat. Zwar dürfen bereits errichtete Gebäude stehen bleiben, doch Behörden können nachträglich Lärmschutzmaßnahmen anordnen – und die Kosten auf die Eigentümer abwälzen.
„Der Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für private Eigentümer werden“, warnt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „§ 216a BauGB ist in seiner jetzigen Form verbraucherfeindlich. Er schützt Behörden und Planer, aber nicht die Menschen, die ihr Erspartes in Wohneigentum investieren. Wer fehlerhaft plant, muss auch zahlen, nicht die späteren Käufer.“
Gerade in neuen Baugebieten an lärmbelasteten Lagen gehen Kommunen und Projektentwickler bewusst planerische Risiken ein. Wenn diese Pläne später scheitern, bleiben die finanziellen Folgen an den privaten Eigentümern hängen, die im guten Glauben eine Wohnung oder ein Haus erworben haben.
„Das Vertrauen in Baurecht und Eigentum wird untergraben, wenn private Käufer für Fehler haften sollen, die sie weder verursacht haben noch erkennen konnten“, so Warnecke weiter. „Wohnen in der Innenstadt und Nutzungsmischung sind politisch gewollt. Die Folgekosten dieser Politik dürfen aber nicht einseitig den Bürgern aufgebürdet werden.“
Haus & Grund fordert deshalb klare gesetzliche Regeln: Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten privater Eigentümer gehen. Die Kosten müssen von der planenden Gemeinde oder dem Projektentwickler getragen werden. Zudem müsse beim Verkauf solcher Objekte transparent über mögliche Risiken nach § 216a BauGB informiert werden.
Mit der heute verabschiedeten Baugesetzbuch-Novelle will die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen – politisch wird sie als Bau-Turbo gefeiert. Haus & Grund Deutschland warnt jedoch vor einer Schattenseite der Reform: Der neue § 216a BauGB kann sich für private Immobilieneigentümer als verbraucherfeindliche Kostenfalle erweisen.
Der Paragraf regelt, was passiert, wenn ein Bebauungsplan später vom Gericht aufgehoben wird, weil er unzulässige Lärmbelastungen zugelassen hat. Zwar dürfen bereits errichtete Gebäude stehen bleiben, doch Behörden können nachträglich Lärmschutzmaßnahmen anordnen – und die Kosten auf die Eigentümer abwälzen.
„Der Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für private Eigentümer werden“, warnt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „§ 216a BauGB ist in seiner jetzigen Form verbraucherfeindlich. Er schützt Behörden und Planer, aber nicht die Menschen, die ihr Erspartes in Wohneigentum investieren. Wer fehlerhaft plant, muss auch zahlen, nicht die späteren Käufer.“
Gerade in neuen Baugebieten an lärmbelasteten Lagen gehen Kommunen und Projektentwickler bewusst planerische Risiken ein. Wenn diese Pläne später scheitern, bleiben die finanziellen Folgen an den privaten Eigentümern hängen, die im guten Glauben eine Wohnung oder ein Haus erworben haben.
„Das Vertrauen in Baurecht und Eigentum wird untergraben, wenn private Käufer für Fehler haften sollen, die sie weder verursacht haben noch erkennen konnten“, so Warnecke weiter. „Wohnen in der Innenstadt und Nutzungsmischung sind politisch gewollt. Die Folgekosten dieser Politik dürfen aber nicht einseitig den Bürgern aufgebürdet werden.“
Haus & Grund fordert deshalb klare gesetzliche Regeln: Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten privater Eigentümer gehen. Die Kosten müssen von der planenden Gemeinde oder dem Projektentwickler getragen werden. Zudem müsse beim Verkauf solcher Objekte transparent über mögliche Risiken nach § 216a BauGB informiert werden.
Veröffentlicht am: 09-10-2025
Tag des Wohnens 2025: Vermietende Privatpersonen stärken
Haus & Grund-Vereine im Dialog mit Bundestagsabgeordneten
Zum heutigen Tag des Wohnens (UN-Habitat-Tag) unterstreicht Haus & Grund Deutschland die zentrale Rolle der vermietenden Privatpersonen für einen stabilen, vielfältigen und bezahlbaren Mietwohnungsmarkt. Zahlreiche Haus & Grund-Vereine treten in diesen Tagen vor Ort mit ihren Bundestagsabgeordneten in den persönlichen Austausch, um die Bedeutung der vermietenden Privatpersonen für das Wohnen in Deutschland zu verdeutlichen.
„Ich freue mich, dass so viele unserer Vereine den Tag des Wohnens nutzen, um den direkten Dialog zu suchen. Der Tag des Wohnens erinnert daran, wie wichtig es ist, stabile und zukunftsfähige Wohnverhältnisse zu sichern – und dafür stehen wir, die vermietenden Privatpersonen“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
Die vermietenden Bürger bieten 63,5 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland an. Sie sind Einzelpersonen oder Familien häufig mit ein oder zwei Objekten. Sie sind regional verwurzelt, wohnen oft in derselben Stadt oder im selben Haus wie ihre Mieter und pflegen langjährige, vertrauensvolle Mietverhältnisse. Viele sind im Rentenalter; Mieteinnahmen sichern ihre Altersvorsorge. Anders als große Anbieter verfügen sie über nur geringe finanzielle Puffer und gehen zurückhaltend mit Mieterhöhungen um.
„Wir erleben jedoch leider, dass immer mehr Bürger nicht mehr vermieten können, weil ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen das auskömmliche Vermieten von Wohnraum unmöglich machen. Wir werben daher für ein Mietrecht mit Blick auf vermietende Privatpersonen – zum Schutz der Mieter und zur Sicherung des Wohnungsangebots“, erläuterte Warnecke.
Hintergrund: Der Welttag des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und 1986 erstmals begangen. Er macht weltweit darauf aufmerksam, Wohnraum zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.
Zum heutigen Tag des Wohnens (UN-Habitat-Tag) unterstreicht Haus & Grund Deutschland die zentrale Rolle der vermietenden Privatpersonen für einen stabilen, vielfältigen und bezahlbaren Mietwohnungsmarkt. Zahlreiche Haus & Grund-Vereine treten in diesen Tagen vor Ort mit ihren Bundestagsabgeordneten in den persönlichen Austausch, um die Bedeutung der vermietenden Privatpersonen für das Wohnen in Deutschland zu verdeutlichen.
„Ich freue mich, dass so viele unserer Vereine den Tag des Wohnens nutzen, um den direkten Dialog zu suchen. Der Tag des Wohnens erinnert daran, wie wichtig es ist, stabile und zukunftsfähige Wohnverhältnisse zu sichern – und dafür stehen wir, die vermietenden Privatpersonen“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
Die vermietenden Bürger bieten 63,5 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland an. Sie sind Einzelpersonen oder Familien häufig mit ein oder zwei Objekten. Sie sind regional verwurzelt, wohnen oft in derselben Stadt oder im selben Haus wie ihre Mieter und pflegen langjährige, vertrauensvolle Mietverhältnisse. Viele sind im Rentenalter; Mieteinnahmen sichern ihre Altersvorsorge. Anders als große Anbieter verfügen sie über nur geringe finanzielle Puffer und gehen zurückhaltend mit Mieterhöhungen um.
„Wir erleben jedoch leider, dass immer mehr Bürger nicht mehr vermieten können, weil ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen das auskömmliche Vermieten von Wohnraum unmöglich machen. Wir werben daher für ein Mietrecht mit Blick auf vermietende Privatpersonen – zum Schutz der Mieter und zur Sicherung des Wohnungsangebots“, erläuterte Warnecke.
Hintergrund: Der Welttag des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und 1986 erstmals begangen. Er macht weltweit darauf aufmerksam, Wohnraum zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.
Veröffentlicht am: 06-10-2025
Haus & Grund Deutschland gewinnt beim mediaV-Award
Auszeichnung für besten Podcast
Haus & Grund Deutschland hat bei der diesjährigen Verleihung des mediaV-Awards in Köln den Preis für den besten Podcast gewonnen. Als Sieger ausgezeichnet wurde das Format „Vorwahl – Der Podcast, der Sie bis zur Wahl begleitet“. Damit konnte sich der Verband in einem starken Wettbewerbsumfeld durchsetzen. „Das ist eine tolle und wohlverdiente Auszeichnung für das gesamte Team“, freut sich Verbandspräsident Kai Warnecke.
Auch in der Kategorie „Bester Social Media-Auftritt“ stand Haus & Grund Deutschland mit seinem Instagram-Auftritt auf der Shortlist der Nominierten – ein weiterer Beleg für die Qualität und Vielfalt der Kommunikationsarbeit von Haus & Grund Deutschland. Hervorzuheben ist zudem, dass Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste rund um die Themen Wohnen und Verbandsarbeit mit dem Sonderpreis des mediaV-Awards 2025 ausgezeichnet wurde.
Der mediaV-Award wird vom Fachmagazin Verbändereport verliehen und zeichnet herausragende Medien- und Kommunikationsprojekte von Verbänden und Organisationen aus. Aus nahezu 100 eingereichten Beiträgen hat eine unabhängige Jury die überzeugendsten Projekte in insgesamt 14 Kategorien nominiert. Die Nominierungen und Auszeichnungen unterstreichen, wie wichtig Sichtbarkeit, kreative Formate und inhaltliche Qualität in der heutigen Verbandskommunikation sind.
Haus & Grund Deutschland hat bei der diesjährigen Verleihung des mediaV-Awards in Köln den Preis für den besten Podcast gewonnen. Als Sieger ausgezeichnet wurde das Format „Vorwahl – Der Podcast, der Sie bis zur Wahl begleitet“. Damit konnte sich der Verband in einem starken Wettbewerbsumfeld durchsetzen. „Das ist eine tolle und wohlverdiente Auszeichnung für das gesamte Team“, freut sich Verbandspräsident Kai Warnecke.
Auch in der Kategorie „Bester Social Media-Auftritt“ stand Haus & Grund Deutschland mit seinem Instagram-Auftritt auf der Shortlist der Nominierten – ein weiterer Beleg für die Qualität und Vielfalt der Kommunikationsarbeit von Haus & Grund Deutschland. Hervorzuheben ist zudem, dass Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste rund um die Themen Wohnen und Verbandsarbeit mit dem Sonderpreis des mediaV-Awards 2025 ausgezeichnet wurde.
Der mediaV-Award wird vom Fachmagazin Verbändereport verliehen und zeichnet herausragende Medien- und Kommunikationsprojekte von Verbänden und Organisationen aus. Aus nahezu 100 eingereichten Beiträgen hat eine unabhängige Jury die überzeugendsten Projekte in insgesamt 14 Kategorien nominiert. Die Nominierungen und Auszeichnungen unterstreichen, wie wichtig Sichtbarkeit, kreative Formate und inhaltliche Qualität in der heutigen Verbandskommunikation sind.
Veröffentlicht am: 30-09-2025
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Anlässlich der Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Anlässlich der heute stattgefundenen Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Anlässlich der Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Anlässlich der heute stattgefundenen Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Veröffentlicht am: 17-09-2025
BMJV-Expertenkommission: Mietrechts-Verschärfungen wären der Todesstoß für den deutschen Wohnungsmarkt
BMJV-Expertenkommission: Mietrechts-Verschärfungen wären der Todesstoß für den deutschen Wohnungsmarkt
Haus & Grund erwartet ergebnisoffene Diskussion
Anlässlich des Auftakts der Expertenkommission Mietrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke:
„Die Bilanz von zehn Jahren Mietpreisbremse fällt eindeutig aus: Die Auswirkungen auf den deutschen Wohnungsmarkt sind verheerend. Das Vorhaben der Bundesjustizministerin, das deutsche Mietrecht jetzt noch weiter zu verschärfen, wird die Lage weiter dramatisch verschlechtern. Dass die Bundesregierung der Bevölkerung Mietrechtsverschärfungen als Maßnahmen des Mieterschutzes verkauft, verkennt nicht nur die Realität, sondern ist ein Etikettenschwindel.“
Der dringend benötigte Wohnungsneubau in Deutschland kommt nicht in Schwung, weil Regulierungen und vom Staat beeinflusste Kosten die Investitionsbereitschaft massiv hemmen. Anstelle jetzt noch weiter auf ordnungsrechtliche Sanktionen zu setzen, wäre genau das Gegenteil zielführend: Anreize schaffen, damit es durch mehr Angebot zur Entspannung des Mietmarkts kommt. Das bescheinigen auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, die neben Haus & Grund, dem Deutschen Mieterbund und weiteren Gruppen an der Expertenkommission teilnehmen. Warnecke weiter:
„Ich erwarte, dass in der Expertengruppe Mietrecht ergebnisoffen über die Probleme des deutschen Wohnungsmarkts und taugliche Lösungsansätze diskutiert wird. Die Veranstaltung darf nicht zur Farce werden, bei der das Ergebnis schon zuvor feststeht. Beim Mietrecht muss es endlich zur Wende komme, gerade im Sinne eines gesunden Mietmarkts. Ansonsten möchte doch erst recht niemand mehr in Deutschland neu bauen oder Vermieter sein. Wir haben ein gemeinsames Ziel: mehr Wohnungsneubau. Die Expertengruppe Mietrecht hat mit Blick auf ihre konkreten Vorhaben jedoch eher das Potenzial, dem deutschen Wohnungsmarkt den Todesstoß zu versetzen.“
Haus & Grund erwartet ergebnisoffene Diskussion
Anlässlich des Auftakts der Expertenkommission Mietrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke:
„Die Bilanz von zehn Jahren Mietpreisbremse fällt eindeutig aus: Die Auswirkungen auf den deutschen Wohnungsmarkt sind verheerend. Das Vorhaben der Bundesjustizministerin, das deutsche Mietrecht jetzt noch weiter zu verschärfen, wird die Lage weiter dramatisch verschlechtern. Dass die Bundesregierung der Bevölkerung Mietrechtsverschärfungen als Maßnahmen des Mieterschutzes verkauft, verkennt nicht nur die Realität, sondern ist ein Etikettenschwindel.“
Der dringend benötigte Wohnungsneubau in Deutschland kommt nicht in Schwung, weil Regulierungen und vom Staat beeinflusste Kosten die Investitionsbereitschaft massiv hemmen. Anstelle jetzt noch weiter auf ordnungsrechtliche Sanktionen zu setzen, wäre genau das Gegenteil zielführend: Anreize schaffen, damit es durch mehr Angebot zur Entspannung des Mietmarkts kommt. Das bescheinigen auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, die neben Haus & Grund, dem Deutschen Mieterbund und weiteren Gruppen an der Expertenkommission teilnehmen. Warnecke weiter:
„Ich erwarte, dass in der Expertengruppe Mietrecht ergebnisoffen über die Probleme des deutschen Wohnungsmarkts und taugliche Lösungsansätze diskutiert wird. Die Veranstaltung darf nicht zur Farce werden, bei der das Ergebnis schon zuvor feststeht. Beim Mietrecht muss es endlich zur Wende komme, gerade im Sinne eines gesunden Mietmarkts. Ansonsten möchte doch erst recht niemand mehr in Deutschland neu bauen oder Vermieter sein. Wir haben ein gemeinsames Ziel: mehr Wohnungsneubau. Die Expertengruppe Mietrecht hat mit Blick auf ihre konkreten Vorhaben jedoch eher das Potenzial, dem deutschen Wohnungsmarkt den Todesstoß zu versetzen.“
Veröffentlicht am: 15-09-2025
Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge
Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge
Regelmäßige Anpassung erforderlich
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer. „Die Diskussion kommt zur richtigen Zeit, denn die bestehenden Freibeträge sind seit Jahren realitätsfern“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die seit 2009 unveränderten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer endlich anzuheben. Zwar stehen Kindern derzeit 400.000 Euro und Ehepartnern 500.000 Euro steuerfrei zu – doch angesichts der Immobilienpreisentwicklung reicht das in vielen Regionen längst nicht mehr aus.
So kostet eine 100-Quadratmeter-Familienwohnung in München durchschnittlich über 900.000 Euro. Bereits bei einer einzigen Immobilie wird der Freibetrag für Kinder deutlich überschritten, sodass Erbschaftsteuer fällig wird. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Familien in München oder Frankfurt beim Vererben einer normalen Wohnung zur Kasse gebeten werden, während in Regionen mit niedrigen Immobilienwerten selbst große Einfamilienhäuser steuerfrei übergehen. Die Politik muss hier dringend handeln und die Freibeträge an die Preisentwicklung auf den Immobilienmärkten anpassen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Haus & Grund erinnert daran, dass die Freibeträge zuletzt vor mehr als 15 Jahren angepasst wurden. Seitdem haben sich die Immobilienpreise in vielen Ballungsräumen verdoppelt oder gar verdreifacht. Hinzu kommt, dass zum 1. Januar 2022 die Bewertungsregeln für Immobilien verschärft wurden – zum Nachteil der Erben. Dadurch werden die Verkehrswerte künstlich höher angesetzt, was dazu führt, dass die Freibeträge noch schneller überschritten werden.
Haus & Grund fordert daher, die Freibeträge künftig automatisch an die Entwicklung der Immobilienpreise zu koppeln. Damit würden die Freibeträge regelmäßig an die tatsächlichen Marktverhältnisse angepasst und die bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen teuren und günstigen Regionen geschlossen. „Die Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass Familien ihr Zuhause verlieren. Eine dynamische Anpassung der Freibeträge an die Immobilienpreisentwicklung ist überfällig“, so Warnecke weiter.
Regelmäßige Anpassung erforderlich
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer. „Die Diskussion kommt zur richtigen Zeit, denn die bestehenden Freibeträge sind seit Jahren realitätsfern“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die seit 2009 unveränderten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer endlich anzuheben. Zwar stehen Kindern derzeit 400.000 Euro und Ehepartnern 500.000 Euro steuerfrei zu – doch angesichts der Immobilienpreisentwicklung reicht das in vielen Regionen längst nicht mehr aus.
So kostet eine 100-Quadratmeter-Familienwohnung in München durchschnittlich über 900.000 Euro. Bereits bei einer einzigen Immobilie wird der Freibetrag für Kinder deutlich überschritten, sodass Erbschaftsteuer fällig wird. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Familien in München oder Frankfurt beim Vererben einer normalen Wohnung zur Kasse gebeten werden, während in Regionen mit niedrigen Immobilienwerten selbst große Einfamilienhäuser steuerfrei übergehen. Die Politik muss hier dringend handeln und die Freibeträge an die Preisentwicklung auf den Immobilienmärkten anpassen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Haus & Grund erinnert daran, dass die Freibeträge zuletzt vor mehr als 15 Jahren angepasst wurden. Seitdem haben sich die Immobilienpreise in vielen Ballungsräumen verdoppelt oder gar verdreifacht. Hinzu kommt, dass zum 1. Januar 2022 die Bewertungsregeln für Immobilien verschärft wurden – zum Nachteil der Erben. Dadurch werden die Verkehrswerte künstlich höher angesetzt, was dazu führt, dass die Freibeträge noch schneller überschritten werden.
Haus & Grund fordert daher, die Freibeträge künftig automatisch an die Entwicklung der Immobilienpreise zu koppeln. Damit würden die Freibeträge regelmäßig an die tatsächlichen Marktverhältnisse angepasst und die bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen teuren und günstigen Regionen geschlossen. „Die Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass Familien ihr Zuhause verlieren. Eine dynamische Anpassung der Freibeträge an die Immobilienpreisentwicklung ist überfällig“, so Warnecke weiter.
Veröffentlicht am: 10-09-2025
Wohnungsmarkt: Bundesregierung kann hohe Erwartungen bisher nicht erfüllen
Wohnungsmarkt: Bundesregierung kann hohe Erwartungen bisher nicht erfüllen
WohnKlima-Index zeigt deutliche Eintrübung
Die insbesondere von der Union geweckten Erwartungen an einen Kurswechsel am Wohnungsmarkt wurden bisher enttäuscht. Das zeigt der aktuelle WohnKlima-Index von Haus & Grund Deutschland. „Nach dem Bruch der Ampel haben die vermietenden Eigentümer Hoffnung geschöpft, die eng mit der Union verknüpft war. Diese wurde mit dem Koalitionsvertrag und den danach folgenden Beschlüssen bitter enttäuscht“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Vor allem die Eintrübung der aktuellen Lagebewertung und die zunehmende Sorge um regulatorische Belastungen drücken die Stimmung unter vermietenden Privatpersonen. Die anhaltend schwache Erwartungshaltung für die Zukunft verstärkt diesen Befund. Die positive Entwicklung der Wohnkostenbelastung für Mieter kann das nicht kompensieren. Für eine nachhaltige Stimmungsaufhellung müssten vor allem vertrauensbildende politische Maßnahmen und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. „Dass die Bundesregierung diese Kraft entwickelt, ist nach einem Blick in den Koalitionsvertrag und die anstehende Arbeit der Mietrechtkommission fraglich. Notwendig wäre es, damit der Mietwohnungsmarkt wieder funktioniert – für Mieter und Vermieter“, betonte Warnecke.
Alle Zahlen zum WohnKlima-Index: Der WohnKlima-Index
WohnKlima-Index zeigt deutliche Eintrübung
Die insbesondere von der Union geweckten Erwartungen an einen Kurswechsel am Wohnungsmarkt wurden bisher enttäuscht. Das zeigt der aktuelle WohnKlima-Index von Haus & Grund Deutschland. „Nach dem Bruch der Ampel haben die vermietenden Eigentümer Hoffnung geschöpft, die eng mit der Union verknüpft war. Diese wurde mit dem Koalitionsvertrag und den danach folgenden Beschlüssen bitter enttäuscht“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Vor allem die Eintrübung der aktuellen Lagebewertung und die zunehmende Sorge um regulatorische Belastungen drücken die Stimmung unter vermietenden Privatpersonen. Die anhaltend schwache Erwartungshaltung für die Zukunft verstärkt diesen Befund. Die positive Entwicklung der Wohnkostenbelastung für Mieter kann das nicht kompensieren. Für eine nachhaltige Stimmungsaufhellung müssten vor allem vertrauensbildende politische Maßnahmen und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. „Dass die Bundesregierung diese Kraft entwickelt, ist nach einem Blick in den Koalitionsvertrag und die anstehende Arbeit der Mietrechtkommission fraglich. Notwendig wäre es, damit der Mietwohnungsmarkt wieder funktioniert – für Mieter und Vermieter“, betonte Warnecke.
Alle Zahlen zum WohnKlima-Index: Der WohnKlima-Index
Veröffentlicht am: 04-09-2025
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft warnt vor falschen Weichenstellungen beim Glasfaserausbau
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft warnt vor falschen Weichenstellungen beim Glasfaserausbau
Haus & Grund, GdW und BFW fordern praxisgerechte Anpassungen bei der geplanten TKG-Novelle
Die drei führenden Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – Haus & Grund Deutschland, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW sowie der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – appellieren an die Bundesregierung, bei der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die richtigen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau zu schaffen.
Die Verbände begrüßen den politischen Willen, den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Allerdings würden die derzeit vorliegenden Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in ihrer jetzigen Form teilweise das Gegenteil bewirken: Investitionen würden erschwert und Kooperationen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Wohnungswirtschaft gefährdet.
Ein besonders kritischer Punkt ist die geplante Ausweitung der sogenannten Duldungspflicht, nach der Gebäudeeigentümer einem Vollausbau zustimmen müssten. Dies würde nach Ansicht der Verbände nicht zu einem beschleunigten Ausbau führen, sondern vielmehr zu Unsicherheit, Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen. Zudem würden marktstarke Telekommunikationsunternehmen zu Lasten mittelständischer Wettbewerber einseitig gestärkt. Auch die vorgeschlagenen Änderungen zur Mitnutzung bestehender Netze und die Beibehaltung der ausschließlich Gebäudeeigentümer diskriminierenden Konzernklausel stehen nach Ansicht der Verbände einem fairen Wettbewerb sowie europarechtlichen Vorgaben im Weg.
Die drei Verbände fordern daher die Bundesregierung auf, bei den Überlegungen für die TKG-Novelle grundlegend nachzubessern und gemeinsam mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“
GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt den Ausbau zu erleichtern, drohen die vorgeschlagenen Regelungen, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen.“
BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen sind natürlich am schnellen und reibungslosen Glasfaserausbau interessiert. Kontraproduktive Eingriffe in Grundrechte der Eigentümer und in den Wettbewerb lehnen wir jedoch klar ab. Zwangsweise einen bestimmten Anbieter festzulegen, bedroht Investitionsbereitschaft und die partnerschaftliche Kooperation, die den Glasfaserausbau bislang getragen hat.“
Nur, wenn partnerschaftliche Modelle zwischen Telekommunikationswirtschaft und Wohnungs- und Immobilienunternehmen gestärkt werden, kann der Glasfaserausbau in Deutschland schnell, flächendeckend und verbraucherfreundlich umgesetzt werden.
Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download.
Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Haus & Grund, GdW und BFW fordern praxisgerechte Anpassungen bei der geplanten TKG-Novelle
Die drei führenden Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – Haus & Grund Deutschland, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW sowie der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – appellieren an die Bundesregierung, bei der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die richtigen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau zu schaffen.
Die Verbände begrüßen den politischen Willen, den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Allerdings würden die derzeit vorliegenden Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in ihrer jetzigen Form teilweise das Gegenteil bewirken: Investitionen würden erschwert und Kooperationen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Wohnungswirtschaft gefährdet.
Ein besonders kritischer Punkt ist die geplante Ausweitung der sogenannten Duldungspflicht, nach der Gebäudeeigentümer einem Vollausbau zustimmen müssten. Dies würde nach Ansicht der Verbände nicht zu einem beschleunigten Ausbau führen, sondern vielmehr zu Unsicherheit, Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen. Zudem würden marktstarke Telekommunikationsunternehmen zu Lasten mittelständischer Wettbewerber einseitig gestärkt. Auch die vorgeschlagenen Änderungen zur Mitnutzung bestehender Netze und die Beibehaltung der ausschließlich Gebäudeeigentümer diskriminierenden Konzernklausel stehen nach Ansicht der Verbände einem fairen Wettbewerb sowie europarechtlichen Vorgaben im Weg.
Die drei Verbände fordern daher die Bundesregierung auf, bei den Überlegungen für die TKG-Novelle grundlegend nachzubessern und gemeinsam mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten.
Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“
GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt den Ausbau zu erleichtern, drohen die vorgeschlagenen Regelungen, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen.“
BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen sind natürlich am schnellen und reibungslosen Glasfaserausbau interessiert. Kontraproduktive Eingriffe in Grundrechte der Eigentümer und in den Wettbewerb lehnen wir jedoch klar ab. Zwangsweise einen bestimmten Anbieter festzulegen, bedroht Investitionsbereitschaft und die partnerschaftliche Kooperation, die den Glasfaserausbau bislang getragen hat.“
Nur, wenn partnerschaftliche Modelle zwischen Telekommunikationswirtschaft und Wohnungs- und Immobilienunternehmen gestärkt werden, kann der Glasfaserausbau in Deutschland schnell, flächendeckend und verbraucherfreundlich umgesetzt werden.
Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download.
Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Veröffentlicht am: 01-09-2025
Haus & Grund fordert zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes
Haus & Grund fordert zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes
Eigentümer benötigen Planungssicherheit und Förderung
Der Eigentümerverband begrüßt den Plan der Koalition, das Heizungsgesetz abzuschaffen. „Die Ankündigungen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, bei der Wärmewende künftig vor allem den CO2-Preis wirken lassen zu wollen und zügig die Weichen für ein technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz stellen zu wollen, unterstützen wir ausdrücklich“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Er betonte, dass Eigentümer zunächst Planungssicherheit durch eine verbindliche Wärmeplanung vor Ort benötigen. Hier seien die Kommunen in der Pflicht und sie müssen ihre Absichten auch frühzeitig gegenüber ihren Bürgern kommunizieren. „Erst wenn ein Eigentümer weiß, dass sein Haus nicht an ein Wärmenetz angeschlossen wird, kann er sich um Alternativen kümmern“, so Warnecke.
Er ergänzte, dass die Kosten des Umstiegs auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung für viele Eigentümer aus eigenen Mitteln nicht zu bezahlen seien. Deshalb ist nach Auffassung des Verbandes auch ohne Heizungsgesetz eine verlässliche Förderung in der bisherigen Höhe unerlässlich. „Die zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes wäre ein starkes Signal für die Eigentümer und ein wichtiger Schritt, den aktuellen Attentismus zu überwinden“, unterstrich Warnecke.
Eigentümer benötigen Planungssicherheit und Förderung
Der Eigentümerverband begrüßt den Plan der Koalition, das Heizungsgesetz abzuschaffen. „Die Ankündigungen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, bei der Wärmewende künftig vor allem den CO2-Preis wirken lassen zu wollen und zügig die Weichen für ein technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz stellen zu wollen, unterstützen wir ausdrücklich“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Er betonte, dass Eigentümer zunächst Planungssicherheit durch eine verbindliche Wärmeplanung vor Ort benötigen. Hier seien die Kommunen in der Pflicht und sie müssen ihre Absichten auch frühzeitig gegenüber ihren Bürgern kommunizieren. „Erst wenn ein Eigentümer weiß, dass sein Haus nicht an ein Wärmenetz angeschlossen wird, kann er sich um Alternativen kümmern“, so Warnecke.
Er ergänzte, dass die Kosten des Umstiegs auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung für viele Eigentümer aus eigenen Mitteln nicht zu bezahlen seien. Deshalb ist nach Auffassung des Verbandes auch ohne Heizungsgesetz eine verlässliche Förderung in der bisherigen Höhe unerlässlich. „Die zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes wäre ein starkes Signal für die Eigentümer und ein wichtiger Schritt, den aktuellen Attentismus zu überwinden“, unterstrich Warnecke.
Veröffentlicht am: 24-07-2025
Aktuelle Befragung: Vermietende Privatpersonen stehen für soziales Wohnen
Aktuelle Befragung: Vermietende Privatpersonen stehen für soziales Wohnen
Haus & Grund fordert mietrechtliche Konsequenzen
„Vermietende Privatpersonen handeln verantwortungsvoll, investieren aus eigener Tasche und sichern damit bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.“ So fasste Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der aktuellen Haus & Grund-Vermieterbefragung zusammen. Er forderte von der Bundesregierung, die fundamentalen Unterschiede zwischen den Vermietergruppen endlich anzuerkennen und vermietende Privatpersonen mietrechtlich anders zu stellen als große Wohnungskonzerne.
Die zentralen Ergebnisse im Überblick:
• Ein Viertel der Befragten verfügt über ein bis zwei vermietete Wohneinheiten. 56,3 Prozent vermieten maximal fünf Wohneinheiten. Zwei Drittel erzielen damit jährlich weniger als 30.000 Euro an Mieteinnahmen – bei der Hälfte liegt der Betrag sogar unter 20.000 Euro. Die Mieteinnahmen – von den Ausgaben und Steuern noch abgezogen werden – stellen oft einen Beitrag zur Altersvorsorge dar.
• Bei Berücksichtigung notwendiger vermietungsbedingter Ausgaben geben 31,8 Prozent an, dass die Einnahmen gerade die laufenden Ausgaben decken. Bei 13 Prozent der Befragten liegen die Ausgaben sogar über den Einnahmen.
• Über 60 Prozent der Befragten verzichtet über Jahre auf Mieterhöhungen oder passt sie alle drei bis fünf Jahre nur moderat an. 7 Prozent gaben an, in laufenden Mietverhältnissen nie die Miete zu erhöhen. Nur jeder zehnte Vermieter passt regelmäßig mit der Marktentwicklung seine Mieten an.
• Rund 40 Prozent der Befragten planen Investitionen in energetische Maßnahmen – die sie meist aus Eigenmitteln finanzieren wollen. Gleichzeitig benennen viele gravierende Hemmnisse: 64,7 Prozent sehen eine fehlende Rentabilität, 35 Prozent verweisen auf komplizierte Anforderungen im Mietrecht und 30,2 Prozent auf bürokratische Hürden.
• Die Auswertung zur kommunalen Wärmeplanung zeigt: Nur 8,2 Prozent der Befragten wissen von einer entsprechenden Planung in ihrer Kommune. Knapp zwei Drittel geben an, dass diese bislang keinerlei Einfluss auf Investitionen hatte.
„Es ist hinlänglich bekannt, dass knapp zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Damit diese Eigentümer in der breiten Masse in eine klimaneutrale Energieversorgung der Wohnungen und in den Abbau von Barrieren investieren können, brauchen wir endlich wieder ein Mietrecht mit Augenmaß“, so Warnecke. Es sei höchste Zeit, die politische Schlagseite zulasten vermietender Privatpersonen zu beenden.
Hintergrund: Die Vermieterbefragung 2025 wurde von Haus & Grund Deutschland als Online-Erhebung vom 16. Dezember 2024 bis 17. März 2025 eigenständig durchgeführt. Insgesamt nahmen über 9.000 Mitglieder teil – es wurden sowohl personenbezogene als auch gebäudespezifische Merkmale erhoben. Die statistische Datenbereinigung und Gewichtung erfolgte im Anschluss durch das CIMA Institut für Regionalwirtschaft.
Die vollständigen Ergebnisse der Vermieter Befragung finden Sie hier: hausundgrund.de/vermieterbefragung
Haus & Grund fordert mietrechtliche Konsequenzen
„Vermietende Privatpersonen handeln verantwortungsvoll, investieren aus eigener Tasche und sichern damit bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.“ So fasste Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der aktuellen Haus & Grund-Vermieterbefragung zusammen. Er forderte von der Bundesregierung, die fundamentalen Unterschiede zwischen den Vermietergruppen endlich anzuerkennen und vermietende Privatpersonen mietrechtlich anders zu stellen als große Wohnungskonzerne.
Die zentralen Ergebnisse im Überblick:
• Ein Viertel der Befragten verfügt über ein bis zwei vermietete Wohneinheiten. 56,3 Prozent vermieten maximal fünf Wohneinheiten. Zwei Drittel erzielen damit jährlich weniger als 30.000 Euro an Mieteinnahmen – bei der Hälfte liegt der Betrag sogar unter 20.000 Euro. Die Mieteinnahmen – von den Ausgaben und Steuern noch abgezogen werden – stellen oft einen Beitrag zur Altersvorsorge dar.
• Bei Berücksichtigung notwendiger vermietungsbedingter Ausgaben geben 31,8 Prozent an, dass die Einnahmen gerade die laufenden Ausgaben decken. Bei 13 Prozent der Befragten liegen die Ausgaben sogar über den Einnahmen.
• Über 60 Prozent der Befragten verzichtet über Jahre auf Mieterhöhungen oder passt sie alle drei bis fünf Jahre nur moderat an. 7 Prozent gaben an, in laufenden Mietverhältnissen nie die Miete zu erhöhen. Nur jeder zehnte Vermieter passt regelmäßig mit der Marktentwicklung seine Mieten an.
• Rund 40 Prozent der Befragten planen Investitionen in energetische Maßnahmen – die sie meist aus Eigenmitteln finanzieren wollen. Gleichzeitig benennen viele gravierende Hemmnisse: 64,7 Prozent sehen eine fehlende Rentabilität, 35 Prozent verweisen auf komplizierte Anforderungen im Mietrecht und 30,2 Prozent auf bürokratische Hürden.
• Die Auswertung zur kommunalen Wärmeplanung zeigt: Nur 8,2 Prozent der Befragten wissen von einer entsprechenden Planung in ihrer Kommune. Knapp zwei Drittel geben an, dass diese bislang keinerlei Einfluss auf Investitionen hatte.
„Es ist hinlänglich bekannt, dass knapp zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Damit diese Eigentümer in der breiten Masse in eine klimaneutrale Energieversorgung der Wohnungen und in den Abbau von Barrieren investieren können, brauchen wir endlich wieder ein Mietrecht mit Augenmaß“, so Warnecke. Es sei höchste Zeit, die politische Schlagseite zulasten vermietender Privatpersonen zu beenden.
Hintergrund: Die Vermieterbefragung 2025 wurde von Haus & Grund Deutschland als Online-Erhebung vom 16. Dezember 2024 bis 17. März 2025 eigenständig durchgeführt. Insgesamt nahmen über 9.000 Mitglieder teil – es wurden sowohl personenbezogene als auch gebäudespezifische Merkmale erhoben. Die statistische Datenbereinigung und Gewichtung erfolgte im Anschluss durch das CIMA Institut für Regionalwirtschaft.
Die vollständigen Ergebnisse der Vermieter Befragung finden Sie hier: hausundgrund.de/vermieterbefragung
Veröffentlicht am: 23-07-2025