Nachrichten von Haus & Grund Deutschland
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Haus & Grund
Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland
Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland
Seit zehn Jahren scheiternde Regulierungspolitik wird fortgesetzt
„Der Koalitionsvertrag enthält zwar einige richtige Ansätze, insgesamt aber ist er ein Rückschritt für das Bauen und Wohnen in unserem Land“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Wohnen und Mieten: Altes Denken in neuem Gewand
Besonders kritisch fällt das Urteil von Haus & Grund Deutschland beim Thema Wohnen und Mieten aus. Die mietrechtlichen Vorschläge trügen ausschließlich die Handschrift der SPD – und stünden in der Tradition einer Regulierungspolitik, die seit zehn Jahren scheitere. „Ob Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse oder neue Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen – das sind allesamt alte Forderungen, die sich bereits als wirkungslos oder kontraproduktiv erwiesen haben“, erklärte Warnecke.
Die Maßnahmen führten letztlich zu einer weiteren Verschlechterung der Situation für private Vermieter wie auch für Mieter. Investitionen in Mietwohnungen würden weiter unattraktiver, Sanierungen verzögert und das Angebot weiter verknappt. „Der Koalitionsvertrag macht die ohnehin angespannte Lage noch schlimmer. Schon heute ist absehbar: In vier Jahren wird das Thema bezahlbares Wohnen noch dringlicher sein als heute“, warnte Warnecke.
Positiv wertete er hingegen, dass die Kosten einer energetischen Modernisierung geerbter Immobilien künftig mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden können. Das bedeutet für viele Erben, dass sie das Elternhaus modernisieren und behalten können.
Bauen: Gute Ansätze – überlagert von falscher Finanzpolitik
Darüber hinaus hob der Verband hervor, dass sich im Koalitionsvertrag einige lang geforderte Maßnahmen zur Beschleunigung und Vergünstigung des Bauens wiederfänden. Dazu zählten unter anderem die geplante Nichtberücksichtigung von DIN-Normen bei Bauverträgen sowie neue Spielräume bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Ansätze sind sinnvoll und gehen in die richtige Richtung. Weniger Normenwut und mehr finanzielle Anreize sind dringend nötig, um dem Wohnungsbau wieder Schwung zu verleihen“, so Warnecke.
Doch diese positiven Impulse würden durch die geplante Aufnahme von über eine Billion Euro neuen Schulden konterkariert. Die Folge: langfristig steigende Zinsen und eine direkte Verteuerung des Bauens um rund 0,4 Prozentpunkte. Das kostete Bauherren mehr als die geplanten Einsparungen. „Der Wohnungsbau braucht Vertrauen, Investitionssicherheit und stabile Finanzierungskosten. Doch genau das wird durch das gigantische Schuldenpaket der Koalition gefährdet“, kritisierte Warnecke.
Seit zehn Jahren scheiternde Regulierungspolitik wird fortgesetzt
„Der Koalitionsvertrag enthält zwar einige richtige Ansätze, insgesamt aber ist er ein Rückschritt für das Bauen und Wohnen in unserem Land“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Wohnen und Mieten: Altes Denken in neuem Gewand
Besonders kritisch fällt das Urteil von Haus & Grund Deutschland beim Thema Wohnen und Mieten aus. Die mietrechtlichen Vorschläge trügen ausschließlich die Handschrift der SPD – und stünden in der Tradition einer Regulierungspolitik, die seit zehn Jahren scheitere. „Ob Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse oder neue Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen – das sind allesamt alte Forderungen, die sich bereits als wirkungslos oder kontraproduktiv erwiesen haben“, erklärte Warnecke.
Die Maßnahmen führten letztlich zu einer weiteren Verschlechterung der Situation für private Vermieter wie auch für Mieter. Investitionen in Mietwohnungen würden weiter unattraktiver, Sanierungen verzögert und das Angebot weiter verknappt. „Der Koalitionsvertrag macht die ohnehin angespannte Lage noch schlimmer. Schon heute ist absehbar: In vier Jahren wird das Thema bezahlbares Wohnen noch dringlicher sein als heute“, warnte Warnecke.
Positiv wertete er hingegen, dass die Kosten einer energetischen Modernisierung geerbter Immobilien künftig mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden können. Das bedeutet für viele Erben, dass sie das Elternhaus modernisieren und behalten können.
Bauen: Gute Ansätze – überlagert von falscher Finanzpolitik
Darüber hinaus hob der Verband hervor, dass sich im Koalitionsvertrag einige lang geforderte Maßnahmen zur Beschleunigung und Vergünstigung des Bauens wiederfänden. Dazu zählten unter anderem die geplante Nichtberücksichtigung von DIN-Normen bei Bauverträgen sowie neue Spielräume bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Ansätze sind sinnvoll und gehen in die richtige Richtung. Weniger Normenwut und mehr finanzielle Anreize sind dringend nötig, um dem Wohnungsbau wieder Schwung zu verleihen“, so Warnecke.
Doch diese positiven Impulse würden durch die geplante Aufnahme von über eine Billion Euro neuen Schulden konterkariert. Die Folge: langfristig steigende Zinsen und eine direkte Verteuerung des Bauens um rund 0,4 Prozentpunkte. Das kostete Bauherren mehr als die geplanten Einsparungen. „Der Wohnungsbau braucht Vertrauen, Investitionssicherheit und stabile Finanzierungskosten. Doch genau das wird durch das gigantische Schuldenpaket der Koalition gefährdet“, kritisierte Warnecke.
Veröffentlicht am: 09-04-2025
Hohe Fallhöhe für Friedrich Merz – Erwartungen an eine Trendwende
Hohe Fallhöhe für Friedrich Merz – Erwartungen an eine Trendwende
WohnKlima-Index mit höchstem Wert
Private Kleinvermieter als größte Vermietergruppe in Deutschland erwarten von der neuen Bundesregierung einen Kurswechsel – das zeigt der WohnKlima-Index von Haus & Grund, der im März 2025 mit 100,2 Punkten seinen bisherigen Höchststand erreichte. „Das sind Vorschusslorbeeren für die neue Bundesregierung. Wenn jetzt nicht geliefert wird, wird sich das Pendel ganz schnell wieder in die andere Richtung bewegen und das würde für den Mietwohnungsmarkt – für Mieter und Vermieter – nichts Positives bedeuten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Der Teilindex für die zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarkts stieg im März auf 105,40 Punkte, was eine merklich optimistischere Erwartung hinsichtlich der Marktentwicklung im kommenden Jahr signalisiert. Zudem wird mit einem Wert von 112,51 Punkten die Wahrnehmung der regulatorischen Rahmenbedingungen als weniger belastend bewertet als in den Vormonaten. „Es ist höchste Zeit, dass die neue Regierungskoalition die privaten Vermieter entlastet und bürokratische Hürden abbaut. Gerade die Union hat hier im Wahlkampf große Erwartungen geweckt“, kommentierte Warnecke die Ergebnisse.
Alle Zahlen zum WohnKlima-Index finden Sie hier: Der WohnKlima-Index
WohnKlima-Index mit höchstem Wert
Private Kleinvermieter als größte Vermietergruppe in Deutschland erwarten von der neuen Bundesregierung einen Kurswechsel – das zeigt der WohnKlima-Index von Haus & Grund, der im März 2025 mit 100,2 Punkten seinen bisherigen Höchststand erreichte. „Das sind Vorschusslorbeeren für die neue Bundesregierung. Wenn jetzt nicht geliefert wird, wird sich das Pendel ganz schnell wieder in die andere Richtung bewegen und das würde für den Mietwohnungsmarkt – für Mieter und Vermieter – nichts Positives bedeuten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Der Teilindex für die zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarkts stieg im März auf 105,40 Punkte, was eine merklich optimistischere Erwartung hinsichtlich der Marktentwicklung im kommenden Jahr signalisiert. Zudem wird mit einem Wert von 112,51 Punkten die Wahrnehmung der regulatorischen Rahmenbedingungen als weniger belastend bewertet als in den Vormonaten. „Es ist höchste Zeit, dass die neue Regierungskoalition die privaten Vermieter entlastet und bürokratische Hürden abbaut. Gerade die Union hat hier im Wahlkampf große Erwartungen geweckt“, kommentierte Warnecke die Ergebnisse.
Alle Zahlen zum WohnKlima-Index finden Sie hier: Der WohnKlima-Index
Veröffentlicht am: 03-04-2025
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Veröffentlicht am: 19-03-2025
Wärmepumpen in Deutschland viel zu teuer – Politik muss handeln
Wärmepumpen in Deutschland viel zu teuer – Politik muss handeln
Hersteller müssen für Preistransparenz sorgen
Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudebereich. Doch während andere europäische Länder die Anschaffungs- und Betriebskosten niedrig halten, sind diese in Deutschland mit Abstand am höchsten. Dies zeigt eine aktuelle Analyse des europäischen Wärmepumpenmarktes. „Es kann nicht sein, dass Deutschland bei den Kosten für Wärmepumpen europaweit die rote Laterne trägt“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin. „Die Energiewende darf kein Luxusprojekt für Wenige sein, sondern muss für alle Eigentümer wirtschaftlich tragbar sein. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt wäre, wenn die Hersteller die Transparenz bei den Wärmepumpenpreisen erhöhen würden, indem sie wie bei anderen Produkten auch Preisempfehlungen veröffentlichen.“
Die europäischen Vergleichszahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während in Polen und Italien Wärmepumpen bereits für unter 5.000 Euro nach Abzug der Fördermittel zu haben sind, kostet eine Wärmepumpe in Deutschland selbst nach Abzug der Förderung oft mehr als 12.000 Euro. Noch gravierender ist die lange Amortisationszeit: Während sich der Kauf in Frankreich oder den Niederlanden bereits nach wenigen Jahren lohnt, dauert es in Deutschland oft mehr als ein Jahrzehnt, bis eine Wärmepumpe günstiger ist als eine Gasheizung.
Ein wesentlicher Kostentreiber sind neben den hohen Anschaffungskosten auch die extrem hohen Strompreise in Deutschland. Während andere Länder gezielt den Strompreis für Wärmepumpen senken oder spezielle Tarife anbieten, wird in Deutschland der Strompreis durch Steuern, Umlagen und Abgaben künstlich verteuert.
Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und fordert:
1. Kostensenkung bei der Installation: Die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen muss durch gezielte Anreize und Deregulierung günstiger werden. Dazu gehören der Abbau bürokratischer Hürden, eine Vereinfachung der Förderstrukturen und eine gezielte Förderung von Fachkräften im Handwerk.
2. Strompreise senken: Die staatlich verursachten Kosten auf den Strompreis müssen gesenkt werden, insbesondere für Haushalte, die auf effiziente Wärmepumpen umsteigen. Eine Reduzierung der Stromsteuer und Netzentgelte wäre ein wirksamer Schritt.
3. Faire Alternativen ermöglichen: Hauseigentümer dürfen nicht gezwungen werden, teure Wärmepumpen zu installieren. Es müssen schnell alternative Lösungen geschaffen werden wie etwa der Anschluss an ein Wärmenetz.
Hersteller müssen für Preistransparenz sorgen
Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudebereich. Doch während andere europäische Länder die Anschaffungs- und Betriebskosten niedrig halten, sind diese in Deutschland mit Abstand am höchsten. Dies zeigt eine aktuelle Analyse des europäischen Wärmepumpenmarktes. „Es kann nicht sein, dass Deutschland bei den Kosten für Wärmepumpen europaweit die rote Laterne trägt“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin. „Die Energiewende darf kein Luxusprojekt für Wenige sein, sondern muss für alle Eigentümer wirtschaftlich tragbar sein. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt wäre, wenn die Hersteller die Transparenz bei den Wärmepumpenpreisen erhöhen würden, indem sie wie bei anderen Produkten auch Preisempfehlungen veröffentlichen.“
Die europäischen Vergleichszahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während in Polen und Italien Wärmepumpen bereits für unter 5.000 Euro nach Abzug der Fördermittel zu haben sind, kostet eine Wärmepumpe in Deutschland selbst nach Abzug der Förderung oft mehr als 12.000 Euro. Noch gravierender ist die lange Amortisationszeit: Während sich der Kauf in Frankreich oder den Niederlanden bereits nach wenigen Jahren lohnt, dauert es in Deutschland oft mehr als ein Jahrzehnt, bis eine Wärmepumpe günstiger ist als eine Gasheizung.
Ein wesentlicher Kostentreiber sind neben den hohen Anschaffungskosten auch die extrem hohen Strompreise in Deutschland. Während andere Länder gezielt den Strompreis für Wärmepumpen senken oder spezielle Tarife anbieten, wird in Deutschland der Strompreis durch Steuern, Umlagen und Abgaben künstlich verteuert.
Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und fordert:
1. Kostensenkung bei der Installation: Die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen muss durch gezielte Anreize und Deregulierung günstiger werden. Dazu gehören der Abbau bürokratischer Hürden, eine Vereinfachung der Förderstrukturen und eine gezielte Förderung von Fachkräften im Handwerk.
2. Strompreise senken: Die staatlich verursachten Kosten auf den Strompreis müssen gesenkt werden, insbesondere für Haushalte, die auf effiziente Wärmepumpen umsteigen. Eine Reduzierung der Stromsteuer und Netzentgelte wäre ein wirksamer Schritt.
3. Faire Alternativen ermöglichen: Hauseigentümer dürfen nicht gezwungen werden, teure Wärmepumpen zu installieren. Es müssen schnell alternative Lösungen geschaffen werden wie etwa der Anschluss an ein Wärmenetz.
Veröffentlicht am: 17-03-2025
Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD bietet viel Spielraum
Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD bietet viel Spielraum
Klares Bekenntnis zum Wohneigentum
Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD geben wichtige Hinweise für die Politik der kommenden Jahre. Aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland ist das Bekenntnis hervorzuheben, alle Wohnformen gleichwertig zu behandeln. „Der Fokus auf das Mieten hat in den vergangenen Jahren in die Irre geführt. Viele Mieter wünschen sich Wohneigentum. Dies im Neubau und im Bestand wieder zu ermöglichen, muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Dass sich die möglichen Koalitionspartner bereits auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre verständigt haben, bezeichnete Warnecke als falsches Signal. „Die neue Regierung sollte stattdessen Maßnahmen ergreifen, die gezielt in den betroffenen Großstädten diejenigen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Das bedeutet vor allem, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Wohnraum entsteht und dieser vermietet werden kann.“
Deutliche Signale erwartet Warnecke in den kommenden Wochen auch mit Blick auf den Klimaschutz. „Wir müssen sicherstellen, dass die privaten Einzeleigentümer, denen 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören, einen entsprechenden Anteil der Förderungen für energetische Maßnahmen abbekommen. Ansonsten wird es schwer, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral umzubauen“, mahnte Warnecke. Ebenso erwarte er im Koalitionsvertrag Vereinbarungen zu praxistauglichen Änderungen des Heizungsgesetzes und einen klaren Plan zur Einführung eines Klimageldes: „Das Klimageld ist elementar, um das Wohnen gerade für einkommensschwächer Haushalte bezahlbarer zu machen.“
Klares Bekenntnis zum Wohneigentum
Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD geben wichtige Hinweise für die Politik der kommenden Jahre. Aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland ist das Bekenntnis hervorzuheben, alle Wohnformen gleichwertig zu behandeln. „Der Fokus auf das Mieten hat in den vergangenen Jahren in die Irre geführt. Viele Mieter wünschen sich Wohneigentum. Dies im Neubau und im Bestand wieder zu ermöglichen, muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Dass sich die möglichen Koalitionspartner bereits auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre verständigt haben, bezeichnete Warnecke als falsches Signal. „Die neue Regierung sollte stattdessen Maßnahmen ergreifen, die gezielt in den betroffenen Großstädten diejenigen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Das bedeutet vor allem, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Wohnraum entsteht und dieser vermietet werden kann.“
Deutliche Signale erwartet Warnecke in den kommenden Wochen auch mit Blick auf den Klimaschutz. „Wir müssen sicherstellen, dass die privaten Einzeleigentümer, denen 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören, einen entsprechenden Anteil der Förderungen für energetische Maßnahmen abbekommen. Ansonsten wird es schwer, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral umzubauen“, mahnte Warnecke. Ebenso erwarte er im Koalitionsvertrag Vereinbarungen zu praxistauglichen Änderungen des Heizungsgesetzes und einen klaren Plan zur Einführung eines Klimageldes: „Das Klimageld ist elementar, um das Wohnen gerade für einkommensschwächer Haushalte bezahlbarer zu machen.“
Veröffentlicht am: 10-03-2025
Neuer Verwaltervertrag von Haus & Grund und VDIV für die WEG-Verwaltung
Neuer Verwaltervertrag von Haus & Grund und VDIV für die WEG-Verwaltung:
Bewährte Struktur, aktuelle Neuerungen, praxisgerechte Anpassungen
Haus & Grund Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) den Mustervertrag für die WEG-Verwaltung aktualisiert. Der modernisierte Vertrag berücksichtigt dabei jüngste Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die aktuelle Rechtsprechung. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen erhalten damit eine verlässliche Vertragsgrundlage, die praxisnah gestaltet und rechtssicher ist.
Klare Verträge als Basis erfolgreicher Verwaltung
Ein gut strukturierter Verwaltervertrag bildet die Grundlage für eine professionelle und rechtssichere Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Die Aufgaben der treuhänderischen Immobilienverwaltung werden immer komplexer, weshalb eine transparente Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Eigentümern und Verwaltung elementar ist.
Seit der WEG-Reform gibt das Gesetz nicht mehr ausdrücklich vor, welche Aufgaben zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählen. Stattdessen können die Wohnungseigentümer per Beschluss individuelle Regelungen treffen. Diese neue Flexibilität erfordert transparente und rechtskonforme Vertragswerke, die auf die Bedürfnisse beider Vertragsparteien zugeschnitten sind.
Transparente Vergütung: Grundleistungen und besondere Leistungen
Ein Kernaspekt des neuen Mustervertrags ist die detaillierte Regelung der Verwaltervergütung, die zwei Leistungsarten vorsieht:
• Grundleistungen: Diese sind mit einer festen Pauschalvergütung abgegolten und umfassen die klassischen Aufgaben der Verwaltung.
• Besondere Leistungen: Diese werden gesondert vergütet, da sie über die regulären Verwaltungstätigkeiten hinausgehen (wie beispielsweise die Abwicklung von Versicherungsschäden, die Begleitung umfangreicher Bauprojekte oder die Durchführung mehrerer Eigentümerversammlungen pro Jahr).
Flexibilität durch individuell anpassbare Vertragsklauseln
Der Mustervertrag enthält einen umfassenden Leistungskatalog und ermöglicht zusätzlich individuelle Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft. Mithilfe der enthaltenen Erläuterungen und Beispielklauseln kann der Vertrag dabei jeweils entsprechend angepasst werden. Dabei werden auch mögliche Unwirksamkeitsgründe aufgezeigt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Neue Regelungen im Verwaltervertrag: Anpassungen an aktuelle Gesetzesänderungen
Der neue Mustervertrag wurde an die jüngste Rechtsprechung sowie gesetzliche Neuerungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
• Klare Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen mit detaillierter Ausgestaltung.
• Definition der Grundleistungen bei der Übernahme einer Gemeinschaft.
• Regelung zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
• Konkretisierung der Einsichtnahmerechte für Beleg- und Rechnungsprüfung.
• Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen.
„Unser Ziel ist es, die Rechte der Wohnungseigentümer zu stärken. Dieser transparente und nachvollziehbare WEG-Verwaltervertrag der beiden Dachverbände bietet dafür eine gute Grundlage“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
"Der neue Verwaltervertrag von Haus & Grund Deutschland und dem VDIV Deutschland bietet Eigentümern und Verwaltungen ein ausgewogenes und praxistaugliches Vertragswerk. Die Kombination aus Flexibilität und Rechtssicherheit kommt den Interessen aller Beteiligten entgegen. Ich freue mich, dass wir als Spitzenverbände den eingeschlagenen Weg der Vertragsgestaltung gemeinsam fortsetzen", erklärt VDIV-Präsidentin Sylvia Pruß.
Mit dem aktualisierten Mustervertrag stellt Haus & Grund Deutschland gemeinsam mit dem VDIV Deutschland den Mitgliedern eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Der Mustervertrag kann kostenlos auf der Haus & Grund-Website (https://www.hausundgrund.de/service/verwaltervertrag) abrufen werden.
Bewährte Struktur, aktuelle Neuerungen, praxisgerechte Anpassungen
Haus & Grund Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) den Mustervertrag für die WEG-Verwaltung aktualisiert. Der modernisierte Vertrag berücksichtigt dabei jüngste Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die aktuelle Rechtsprechung. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen erhalten damit eine verlässliche Vertragsgrundlage, die praxisnah gestaltet und rechtssicher ist.
Klare Verträge als Basis erfolgreicher Verwaltung
Ein gut strukturierter Verwaltervertrag bildet die Grundlage für eine professionelle und rechtssichere Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Die Aufgaben der treuhänderischen Immobilienverwaltung werden immer komplexer, weshalb eine transparente Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Eigentümern und Verwaltung elementar ist.
Seit der WEG-Reform gibt das Gesetz nicht mehr ausdrücklich vor, welche Aufgaben zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählen. Stattdessen können die Wohnungseigentümer per Beschluss individuelle Regelungen treffen. Diese neue Flexibilität erfordert transparente und rechtskonforme Vertragswerke, die auf die Bedürfnisse beider Vertragsparteien zugeschnitten sind.
Transparente Vergütung: Grundleistungen und besondere Leistungen
Ein Kernaspekt des neuen Mustervertrags ist die detaillierte Regelung der Verwaltervergütung, die zwei Leistungsarten vorsieht:
• Grundleistungen: Diese sind mit einer festen Pauschalvergütung abgegolten und umfassen die klassischen Aufgaben der Verwaltung.
• Besondere Leistungen: Diese werden gesondert vergütet, da sie über die regulären Verwaltungstätigkeiten hinausgehen (wie beispielsweise die Abwicklung von Versicherungsschäden, die Begleitung umfangreicher Bauprojekte oder die Durchführung mehrerer Eigentümerversammlungen pro Jahr).
Flexibilität durch individuell anpassbare Vertragsklauseln
Der Mustervertrag enthält einen umfassenden Leistungskatalog und ermöglicht zusätzlich individuelle Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft. Mithilfe der enthaltenen Erläuterungen und Beispielklauseln kann der Vertrag dabei jeweils entsprechend angepasst werden. Dabei werden auch mögliche Unwirksamkeitsgründe aufgezeigt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Neue Regelungen im Verwaltervertrag: Anpassungen an aktuelle Gesetzesänderungen
Der neue Mustervertrag wurde an die jüngste Rechtsprechung sowie gesetzliche Neuerungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
• Klare Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen mit detaillierter Ausgestaltung.
• Definition der Grundleistungen bei der Übernahme einer Gemeinschaft.
• Regelung zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
• Konkretisierung der Einsichtnahmerechte für Beleg- und Rechnungsprüfung.
• Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen.
„Unser Ziel ist es, die Rechte der Wohnungseigentümer zu stärken. Dieser transparente und nachvollziehbare WEG-Verwaltervertrag der beiden Dachverbände bietet dafür eine gute Grundlage“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
"Der neue Verwaltervertrag von Haus & Grund Deutschland und dem VDIV Deutschland bietet Eigentümern und Verwaltungen ein ausgewogenes und praxistaugliches Vertragswerk. Die Kombination aus Flexibilität und Rechtssicherheit kommt den Interessen aller Beteiligten entgegen. Ich freue mich, dass wir als Spitzenverbände den eingeschlagenen Weg der Vertragsgestaltung gemeinsam fortsetzen", erklärt VDIV-Präsidentin Sylvia Pruß.
Mit dem aktualisierten Mustervertrag stellt Haus & Grund Deutschland gemeinsam mit dem VDIV Deutschland den Mitgliedern eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Der Mustervertrag kann kostenlos auf der Haus & Grund-Website (https://www.hausundgrund.de/service/verwaltervertrag) abrufen werden.
Veröffentlicht am: 19-02-2025
Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar
Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar
Energiepreise sind Treiber der Wohnkosten
Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Es gebe höhere Belastungen über 30 Prozent etwa für Alleinlebende nach einem Umzug in Ballungszentren wie Berlin und München. Dies seien jedoch Ausnahmen.
„Zwar ist das Wohnen insgesamt in den vergangenen zehn Jahren teurer geworden. Das liegt jedoch nicht an gestiegenen Kaltmieten, sondern vor allem an explodierenden Energiekosten, die auch nicht von steigenden Einkommen aufgefangen werden konnten. Deshalb gehen gesetzliche Regulierungen der Nettokaltmiete, wie etwa die Mitpreisbremse oder Kappungsgrenzen, an den wahren Problemen vorbei“, analysiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt könnten nur gelöst werden, wenn in den Ballungszentren deutlich mehr Wohnraum entstehe und die Energiekosten sowie weitere Nebenkosten gesenkt würden.
Die Ergebnisse im Überblick:
• Für Familien sank der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien zum Teil weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, liegt jedoch im Durchschnitt unter 20 Prozent.
• Auch für Alleinlebende ist die Mietkostenbelastung weitgehend stabil geblieben. Im Jahr 2014 wurden 20,2 Prozent des Einkommens für die Miete aufgewendet, während es 2023 rund 20,6 Prozent waren. In Großstädten liegt die Belastung höher, jedoch bleibt sie im Durchschnitt unter 25 Prozent des Einkommens.
• Die Studie zeigt, dass nach einem Umzug die Mietkostenbelastung tendenziell ansteigt. Für Familien erhöhte sich der Anteil des Einkommens, der für die Miete aufgewendet wird, von 18,4 Prozent im Jahr 2014 auf 20,6 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten liegt dieser Wert nach einem Umzug bei durchschnittlich 25,4 Prozent.
• Bei Alleinlebenden stieg die Mietkostenbelastung nach einem Umzug von 25,1 Prozent im Jahr 2014 auf 28,0 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten sind es im Schnitt sogar 33,2 Prozent.
Die vollständige Studie mit einer Darstellung der Mietkostenbelastung in allen Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier: Bezahlbarkeit von Mieten
Energiepreise sind Treiber der Wohnkosten
Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Es gebe höhere Belastungen über 30 Prozent etwa für Alleinlebende nach einem Umzug in Ballungszentren wie Berlin und München. Dies seien jedoch Ausnahmen.
„Zwar ist das Wohnen insgesamt in den vergangenen zehn Jahren teurer geworden. Das liegt jedoch nicht an gestiegenen Kaltmieten, sondern vor allem an explodierenden Energiekosten, die auch nicht von steigenden Einkommen aufgefangen werden konnten. Deshalb gehen gesetzliche Regulierungen der Nettokaltmiete, wie etwa die Mitpreisbremse oder Kappungsgrenzen, an den wahren Problemen vorbei“, analysiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt könnten nur gelöst werden, wenn in den Ballungszentren deutlich mehr Wohnraum entstehe und die Energiekosten sowie weitere Nebenkosten gesenkt würden.
Die Ergebnisse im Überblick:
• Für Familien sank der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien zum Teil weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, liegt jedoch im Durchschnitt unter 20 Prozent.
• Auch für Alleinlebende ist die Mietkostenbelastung weitgehend stabil geblieben. Im Jahr 2014 wurden 20,2 Prozent des Einkommens für die Miete aufgewendet, während es 2023 rund 20,6 Prozent waren. In Großstädten liegt die Belastung höher, jedoch bleibt sie im Durchschnitt unter 25 Prozent des Einkommens.
• Die Studie zeigt, dass nach einem Umzug die Mietkostenbelastung tendenziell ansteigt. Für Familien erhöhte sich der Anteil des Einkommens, der für die Miete aufgewendet wird, von 18,4 Prozent im Jahr 2014 auf 20,6 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten liegt dieser Wert nach einem Umzug bei durchschnittlich 25,4 Prozent.
• Bei Alleinlebenden stieg die Mietkostenbelastung nach einem Umzug von 25,1 Prozent im Jahr 2014 auf 28,0 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten sind es im Schnitt sogar 33,2 Prozent.
Die vollständige Studie mit einer Darstellung der Mietkostenbelastung in allen Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier: Bezahlbarkeit von Mieten
Veröffentlicht am: 24-01-2025
Keine Stärkung der Verbraucherrechte bei Fernwärme
Keine Stärkung der Verbraucherrechte bei Fernwärme
Bundesregierung knickt vor Versorgungsunternehmen ein
Die Bundesregierung hat die geplante Änderung der Regelungen zur Fernwärmeversorgung nun doch nicht beschlossen und damit eine wichtige Chance vertan, die Verbraucherrechte im Fernwärme-Sektor zu stärken. „Das ist ein herber Rückschlag für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits jetzt mit hohen Preisen und intransparenten Abrechnungen kämpfen“, kritisiert der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die rot-grüne Regierung knickt ganz offenkundig unter dem Druck der Versorgungsunternehmen ein.“
Der Fernwärmemarkt ist ein Monopolmarkt: Verbraucher haben meist keine Alternative, wenn es um die Wahl ihres Wärmeversorgers geht. Ohne klare Regelungen können Anbieter ihre Preise nahezu unkontrolliert anheben und Bedingungen einseitig festlegen. Genau dies hätte die geplante Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme geändert und die Rechte der Verbraucher gestärkt. „Die Verbraucher dürfen nicht länger die Verlierer eines monopolisierten Marktes sein“, forderte Warnecke. Die neue Bundesregierung müsse zügig politische Verantwortung übernehmen, damit die Fernwärme zukünftig eine bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung sein wird. Die Kosten der Dekarbonisierung und des Ausbaus der Fernwärme dürften nicht allein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden.
Bundesregierung knickt vor Versorgungsunternehmen ein
Die Bundesregierung hat die geplante Änderung der Regelungen zur Fernwärmeversorgung nun doch nicht beschlossen und damit eine wichtige Chance vertan, die Verbraucherrechte im Fernwärme-Sektor zu stärken. „Das ist ein herber Rückschlag für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits jetzt mit hohen Preisen und intransparenten Abrechnungen kämpfen“, kritisiert der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die rot-grüne Regierung knickt ganz offenkundig unter dem Druck der Versorgungsunternehmen ein.“
Der Fernwärmemarkt ist ein Monopolmarkt: Verbraucher haben meist keine Alternative, wenn es um die Wahl ihres Wärmeversorgers geht. Ohne klare Regelungen können Anbieter ihre Preise nahezu unkontrolliert anheben und Bedingungen einseitig festlegen. Genau dies hätte die geplante Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme geändert und die Rechte der Verbraucher gestärkt. „Die Verbraucher dürfen nicht länger die Verlierer eines monopolisierten Marktes sein“, forderte Warnecke. Die neue Bundesregierung müsse zügig politische Verantwortung übernehmen, damit die Fernwärme zukünftig eine bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung sein wird. Die Kosten der Dekarbonisierung und des Ausbaus der Fernwärme dürften nicht allein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden.
Veröffentlicht am: 18-12-2024
Markt für Mietwohnungen: Falsche Diagnose, falsche Therapien
Markt für Mietwohnungen: Falsche Diagnose, falsche Therapien
Mietpreisbremse ist gescheitert
„Wer seine Therapien für den Mietwohnungsmarkt auf die Analyse von Angebotsmieten in Internetportalen stützt, scheitert mit Ansage.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke aktuelle Forderungen nach einer Verschärfung der Mietpreisbremse. Zuvor hatte das Bundesbauministerium Zahlen zur Entwicklung der Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen in den 14 größten kreisfreien Großstädten von 2014 bis 2023 bekanntgegeben.
Haus & Grund weist auf eine Analyse des Forschungsinstituts Empirica hin. Demnach liegen Angebotsmieten über dem tatsächlichen Mietniveau – insbesondere in Städten wie München (29 Prozent höher) und im Durchschnitt der zehn teuersten Städte (17 Prozent höher). Hinzu komme, dass in den Zahlen des Bauministeriums Erstvermietungsmieten enthalten seien, die von der Mietpreisbremse gar nicht erfasst würden.
„Wenn Politiker und Lobbyisten nun eine Verschärfung fordern, zeugt dies von einer Ignoranz gegenüber Fakten”, so Warnecke. Die Ursache der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt sei das zu geringe Angebot und die hohen Baukosten. Hier hätten vor allem die Kommunen und die Länder in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben nicht gemacht. „Es gibt zu wenig Bauland und das, was neu gebaut wird, kann nicht günstig vermietet werden. Weitere Regulierungen der Neuvertrags- und der Bestandsmieten würden die Knappheiten weiter verschärfen“, warnte der Verbandspräsident.
Mietpreisbremse ist gescheitert
„Wer seine Therapien für den Mietwohnungsmarkt auf die Analyse von Angebotsmieten in Internetportalen stützt, scheitert mit Ansage.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke aktuelle Forderungen nach einer Verschärfung der Mietpreisbremse. Zuvor hatte das Bundesbauministerium Zahlen zur Entwicklung der Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen in den 14 größten kreisfreien Großstädten von 2014 bis 2023 bekanntgegeben.
Haus & Grund weist auf eine Analyse des Forschungsinstituts Empirica hin. Demnach liegen Angebotsmieten über dem tatsächlichen Mietniveau – insbesondere in Städten wie München (29 Prozent höher) und im Durchschnitt der zehn teuersten Städte (17 Prozent höher). Hinzu komme, dass in den Zahlen des Bauministeriums Erstvermietungsmieten enthalten seien, die von der Mietpreisbremse gar nicht erfasst würden.
„Wenn Politiker und Lobbyisten nun eine Verschärfung fordern, zeugt dies von einer Ignoranz gegenüber Fakten”, so Warnecke. Die Ursache der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt sei das zu geringe Angebot und die hohen Baukosten. Hier hätten vor allem die Kommunen und die Länder in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben nicht gemacht. „Es gibt zu wenig Bauland und das, was neu gebaut wird, kann nicht günstig vermietet werden. Weitere Regulierungen der Neuvertrags- und der Bestandsmieten würden die Knappheiten weiter verschärfen“, warnte der Verbandspräsident.
Veröffentlicht am: 25-11-2024
Haus & Grund rät: Fördermittel jetzt sichern
Haus & Grund rät: Fördermittel jetzt sichern
Frühzeitiger Antrag erhöht Chancen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät investitionswilligen Eigentümern, jetzt zügig Förderanträge zu stellen. Angesichts der aktuellen politischen Unsicherheiten bestehe das Risiko, dass der Haushaltsetat für das Jahr 2025 nicht rechtzeitig beschlossen werde. „Die Fördertöpfe für Heizungsförderung und energetische Modernisierungsmaßnahmen sind begrenzt. Während einer vorläufigen Haushaltsführung können keine neuen Mittel bewilligt werden, was zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Förderung führen könnte. Wer plant, Förderprogramme beispielsweise der KfW-Bank oder des BAFA zur Finanzierung einer neuen Heizung oder für die energetische Modernisierung in Anspruch zu nehmen, sollte jetzt aktiv werden“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Der Verband weist darauf hin, dass eine frühzeitige Antragstellung die Chancen erhöht, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel würden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt. Verzögerungen oder Pausen in der Bearbeitung neuer Anträge könnten jedoch auftreten. In der vorläufigen Haushaltsführung würden nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden seien. Neue Fördermaßnahmen oder zusätzliche Mittel für bestehende Programme könnten in dieser Phase nicht bewilligt werden.
Frühzeitiger Antrag erhöht Chancen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät investitionswilligen Eigentümern, jetzt zügig Förderanträge zu stellen. Angesichts der aktuellen politischen Unsicherheiten bestehe das Risiko, dass der Haushaltsetat für das Jahr 2025 nicht rechtzeitig beschlossen werde. „Die Fördertöpfe für Heizungsförderung und energetische Modernisierungsmaßnahmen sind begrenzt. Während einer vorläufigen Haushaltsführung können keine neuen Mittel bewilligt werden, was zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Förderung führen könnte. Wer plant, Förderprogramme beispielsweise der KfW-Bank oder des BAFA zur Finanzierung einer neuen Heizung oder für die energetische Modernisierung in Anspruch zu nehmen, sollte jetzt aktiv werden“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Der Verband weist darauf hin, dass eine frühzeitige Antragstellung die Chancen erhöht, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel würden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt. Verzögerungen oder Pausen in der Bearbeitung neuer Anträge könnten jedoch auftreten. In der vorläufigen Haushaltsführung würden nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden seien. Neue Fördermaßnahmen oder zusätzliche Mittel für bestehende Programme könnten in dieser Phase nicht bewilligt werden.
Veröffentlicht am: 08-11-2024