Nachrichten von Haus & Grund Deutschland
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Haus & Grund
Mietpreisbremse verlängert: Regierung hält an Fetisch fest
Mietpreisbremse verlängert: Regierung hält an Fetisch fest
Haus & Grund fordert rationale Problemlösung statt Ideologisierung
„Die Mietpreisbremse ist längst zu einem politischen Fetisch geworden: Die Regierungskoalition klammert sich an ein Instrument, das mehr schadet als hilft, aber weiterhin als Beruhigungspille dienen soll.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Verlängerung der Mietpreisbremse durch den Bundestag.
Haus & Grund weist darauf hin, dass Regulierungen wie die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung 2015 national und international mehrfach evaluiert wurden – mit ernüchterndem Ergebnis. Das Ziel, allen Bevölkerungsschichten Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu sichern, werde deutlich erkennbar nicht erreicht. Stattdessen seien die negativen Nebenwirkungen erheblich: Investitionszurückhaltung bei privaten Eigentümern, ein nicht ausreichend steigendes Wohnungsangebot und eine zunehmende Verunsicherung auf Vermieterseite. „Anstatt mutige Strukturreformen anzugehen, versteckt sich die Politik hinter einer Scheinlösung“, so Warnecke weiter. „Die Mietpreisbremse beruhigt das schlechte Gewissen, verhindert aber reale Lösungen.“
Es sei ein fataler Irrweg, immer neue Regulierungen einzuführen, statt die Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau und für einen flexibleren Mietwohnungsmarkt zu verbessern. Mietendeckel, Bremse und Kappungen seien Symptome eines tiefen Misstrauens gegenüber dem Markt – und letztlich auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die in Eigentum investieren wollen. „Der Staat darf sich nicht länger als besserer Vermieter inszenieren“, betont Warnecke. „Was wir brauchen, sind Anreize für Neubau, weniger Bürokratie und Vertrauen in private Initiative.“
Haus & Grund fordert rationale Problemlösung statt Ideologisierung
„Die Mietpreisbremse ist längst zu einem politischen Fetisch geworden: Die Regierungskoalition klammert sich an ein Instrument, das mehr schadet als hilft, aber weiterhin als Beruhigungspille dienen soll.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Verlängerung der Mietpreisbremse durch den Bundestag.
Haus & Grund weist darauf hin, dass Regulierungen wie die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung 2015 national und international mehrfach evaluiert wurden – mit ernüchterndem Ergebnis. Das Ziel, allen Bevölkerungsschichten Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu sichern, werde deutlich erkennbar nicht erreicht. Stattdessen seien die negativen Nebenwirkungen erheblich: Investitionszurückhaltung bei privaten Eigentümern, ein nicht ausreichend steigendes Wohnungsangebot und eine zunehmende Verunsicherung auf Vermieterseite. „Anstatt mutige Strukturreformen anzugehen, versteckt sich die Politik hinter einer Scheinlösung“, so Warnecke weiter. „Die Mietpreisbremse beruhigt das schlechte Gewissen, verhindert aber reale Lösungen.“
Es sei ein fataler Irrweg, immer neue Regulierungen einzuführen, statt die Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau und für einen flexibleren Mietwohnungsmarkt zu verbessern. Mietendeckel, Bremse und Kappungen seien Symptome eines tiefen Misstrauens gegenüber dem Markt – und letztlich auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die in Eigentum investieren wollen. „Der Staat darf sich nicht länger als besserer Vermieter inszenieren“, betont Warnecke. „Was wir brauchen, sind Anreize für Neubau, weniger Bürokratie und Vertrauen in private Initiative.“
Veröffentlicht am: 26-06-2025
Bundesregierung vergibt Chance auf Senkung der Wohnkosten
Bundesregierung vergibt Chance auf Senkung der Wohnkosten
Durch hohe Strompreise droht Kostenfalle
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer nicht zu senken. „Die Bürger leiden unter historisch hohen Strompreisen. Auch im europäischen Vergleich hat Deutschland die höchsten Strompreise. Umso unverständlicher ist es, wenn die Bundesregierung jetzt nicht das Ruder herumreißt und endlich die hohen Steuern auf Strom senkt“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Er verwies darauf, dass allein zwischen 2020 und 2024 der durchschnittliche Strompreis für Haushalte um 28,6 Prozent gestiegen ist. „Die Energiewende schreitet weiter voran. Der Autoverkehr und die Wärmeversorgung werden mehr und mehr elektrifiziert. Wenn hier nicht endlich etwas passiert, werden die Bürger in eine Kostenfalle getrieben. Dazu darf es nicht kommen“, warnte Warnecke.
Durch hohe Strompreise droht Kostenfalle
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer nicht zu senken. „Die Bürger leiden unter historisch hohen Strompreisen. Auch im europäischen Vergleich hat Deutschland die höchsten Strompreise. Umso unverständlicher ist es, wenn die Bundesregierung jetzt nicht das Ruder herumreißt und endlich die hohen Steuern auf Strom senkt“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Er verwies darauf, dass allein zwischen 2020 und 2024 der durchschnittliche Strompreis für Haushalte um 28,6 Prozent gestiegen ist. „Die Energiewende schreitet weiter voran. Der Autoverkehr und die Wärmeversorgung werden mehr und mehr elektrifiziert. Wenn hier nicht endlich etwas passiert, werden die Bürger in eine Kostenfalle getrieben. Dazu darf es nicht kommen“, warnte Warnecke.
Veröffentlicht am: 25-06-2025
Verlängerung der Mietpreisbremse verlängert die Probleme
Verlängerung der Mietpreisbremse verlängert die Probleme
Haus & Grund appelliert: Lösung statt Nebelkerzen nötig
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse strikt ab. „Damit wird eine weitere Nebelkerze geworfen und die Lösung der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt auf die lange Bank geschoben“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke vor der heutigen Expertenanhörung im Bundestag.
Haus & Grund stützt seine ablehnende Haltung im Wesentlichen auf folgende Argumente:
• Mietpreisregulierungen erweisen sich in empirischen Studien als kurzfristig weitgehend wirkungslos und langfristig kontraproduktiv.
• Die Mietpreisbremse ist nur ein populistisches Schlagwort, dessen Funktion im sozialen Mietrecht die damit verbundene Erwartung der Bürger nicht erfüllen kann.
• Die ortsübliche Vergleichsmiete ist in der Praxis nicht immer eindeutig festzustellen. Die Anknüpfung der Mietpreisbremse hieran überfordert insbesondere vermietende Privatpersonen, denn sie verfügen – im Gegensatz zu großen Wohnungsanbietern – nicht über Rechtsabteilungen. Vermietende Privatpersonen werden daher durch die Mietpreisbremse überproportional belastet.
• Die Mietpreisbremse verstößt gegen das Grundgesetz.
• Die Mietpreisbremse verschärft im Zusammenspiel mit weiteren Mietpreisregulierungen Marktverzerrungen und verhindert Investitionen in Neubau und Modernisierung.
• Die immer weitergehenden Mietpreisregulierungen stehen im Widerspruch zu Empfehlungen der EU sowie des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
„Auch im Sinne der Wohnungssuchenden muss die staatliche Überregulierung des Mietwohnungsmarktes endlich aufgebrochen werden. Erst dann wird es zu Entlastungen kommen“, betonte Warnecke. Wenn die Mietpreisbremse bis zum Ende der Legislaturperiode gelte, könne die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und energetisch modernisiertem Wohnraum nicht mehr sichergestellt werden.
Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition am bisherigen Stichtag für die Neubauausnahme von der Mietpreisbremse festhält. „Bereits die Debatte darüber hat erneut Investitionszurückhaltung befördert“, sagte Warnecke.
Haus & Grund appelliert: Lösung statt Nebelkerzen nötig
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse strikt ab. „Damit wird eine weitere Nebelkerze geworfen und die Lösung der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt auf die lange Bank geschoben“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke vor der heutigen Expertenanhörung im Bundestag.
Haus & Grund stützt seine ablehnende Haltung im Wesentlichen auf folgende Argumente:
• Mietpreisregulierungen erweisen sich in empirischen Studien als kurzfristig weitgehend wirkungslos und langfristig kontraproduktiv.
• Die Mietpreisbremse ist nur ein populistisches Schlagwort, dessen Funktion im sozialen Mietrecht die damit verbundene Erwartung der Bürger nicht erfüllen kann.
• Die ortsübliche Vergleichsmiete ist in der Praxis nicht immer eindeutig festzustellen. Die Anknüpfung der Mietpreisbremse hieran überfordert insbesondere vermietende Privatpersonen, denn sie verfügen – im Gegensatz zu großen Wohnungsanbietern – nicht über Rechtsabteilungen. Vermietende Privatpersonen werden daher durch die Mietpreisbremse überproportional belastet.
• Die Mietpreisbremse verstößt gegen das Grundgesetz.
• Die Mietpreisbremse verschärft im Zusammenspiel mit weiteren Mietpreisregulierungen Marktverzerrungen und verhindert Investitionen in Neubau und Modernisierung.
• Die immer weitergehenden Mietpreisregulierungen stehen im Widerspruch zu Empfehlungen der EU sowie des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
„Auch im Sinne der Wohnungssuchenden muss die staatliche Überregulierung des Mietwohnungsmarktes endlich aufgebrochen werden. Erst dann wird es zu Entlastungen kommen“, betonte Warnecke. Wenn die Mietpreisbremse bis zum Ende der Legislaturperiode gelte, könne die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und energetisch modernisiertem Wohnraum nicht mehr sichergestellt werden.
Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition am bisherigen Stichtag für die Neubauausnahme von der Mietpreisbremse festhält. „Bereits die Debatte darüber hat erneut Investitionszurückhaltung befördert“, sagte Warnecke.
Veröffentlicht am: 23-06-2025
EU-Kommission rät: Mietpreisbremse nicht verlängern
EU-Kommission rät: Mietpreisbremse nicht verlängern
Risiko für wirtschaftlichen Aufschwung
Die EU-Kommission hält die Mietpreisbremse für ein wesentliches Investitionshindernis in neuen zusätzlichen Wohnraum. Dieser Neubau sei jedoch dringend notwendig, damit Menschen dort bezahlbare Wohnungen fänden, wo sie arbeiteten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin mit Verweis auf eine aktuelle Kommissionsanalyse der makroökonomischen Situation in den EU-Mitgliedsstaaten hin.
„Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sorgt im Zusammenspiel mit sehr limitierten Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen dafür, dass die Umzugsbereitschaft schwindet. Wenn Menschen aus familiären oder beruflichen Gründen eigentlich umziehen wollen, dies aber nicht tun, weil die aktuelle Miete sehr günstig und neuer Wohnraum schwer zu finden ist, hat dies ernsthafte Konsequenzen nicht nur für den Wohnungsmarkt, sondern für die ökonomische Entwicklung insgesamt“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die Spirale immer stärkerer Regulierung zu verlassen.
Risiko für wirtschaftlichen Aufschwung
Die EU-Kommission hält die Mietpreisbremse für ein wesentliches Investitionshindernis in neuen zusätzlichen Wohnraum. Dieser Neubau sei jedoch dringend notwendig, damit Menschen dort bezahlbare Wohnungen fänden, wo sie arbeiteten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin mit Verweis auf eine aktuelle Kommissionsanalyse der makroökonomischen Situation in den EU-Mitgliedsstaaten hin.
„Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sorgt im Zusammenspiel mit sehr limitierten Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen dafür, dass die Umzugsbereitschaft schwindet. Wenn Menschen aus familiären oder beruflichen Gründen eigentlich umziehen wollen, dies aber nicht tun, weil die aktuelle Miete sehr günstig und neuer Wohnraum schwer zu finden ist, hat dies ernsthafte Konsequenzen nicht nur für den Wohnungsmarkt, sondern für die ökonomische Entwicklung insgesamt“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die Spirale immer stärkerer Regulierung zu verlassen.
Veröffentlicht am: 13-06-2025
Mietpreisbremse bleibt Teil des Problems
Mietpreisbremse bleibt Teil des Problems
Haus & Grund kritisiert Verlängerung
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein Fehler. Dadurch werden wirksame Lösungen für Menschen, die eine neue Wohnung suchen, auf die lange Bank geschoben. Das ist die Lehre der vergangenen zehn Jahre.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung der Bundesregierung.
Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, müsse man erst einmal eine neue Wohnung finden. In den angespannten Wohnungsmärkten sei jedoch genau dies das Problem. „Bisher hat die Politik in Bund, Ländern und Kommunen viel zu wenig unternommen, damit mehr gebaut werden kann. Es braucht mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, Entbürokratisierung, niedrigere Kosten und eine geringere Grunderwerbsteuer. Von all dem ist bisher wenig zu sehen“, betonte Warnecke.
Der Verband kritisiert zudem, dass die Mietpreisbremse nicht zielgenau wirke. „Der mietende Chefarzt profitiert genauso wie der mietende Krankenpfleger. Und den Aufwand zur Umsetzung der Mietpreisbremse hat ein vermietender Bürger ebenso wie ein Immobilienkonzern“, verdeutlichte der Verbandschef. Deshalb sei das Wohngeld, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiere, viel gerechter und eine rechtliche Sonderstellung von vermietenden Bürgern notwendig.
Haus & Grund kritisiert Verlängerung
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein Fehler. Dadurch werden wirksame Lösungen für Menschen, die eine neue Wohnung suchen, auf die lange Bank geschoben. Das ist die Lehre der vergangenen zehn Jahre.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung der Bundesregierung.
Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, müsse man erst einmal eine neue Wohnung finden. In den angespannten Wohnungsmärkten sei jedoch genau dies das Problem. „Bisher hat die Politik in Bund, Ländern und Kommunen viel zu wenig unternommen, damit mehr gebaut werden kann. Es braucht mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, Entbürokratisierung, niedrigere Kosten und eine geringere Grunderwerbsteuer. Von all dem ist bisher wenig zu sehen“, betonte Warnecke.
Der Verband kritisiert zudem, dass die Mietpreisbremse nicht zielgenau wirke. „Der mietende Chefarzt profitiert genauso wie der mietende Krankenpfleger. Und den Aufwand zur Umsetzung der Mietpreisbremse hat ein vermietender Bürger ebenso wie ein Immobilienkonzern“, verdeutlichte der Verbandschef. Deshalb sei das Wohngeld, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiere, viel gerechter und eine rechtliche Sonderstellung von vermietenden Bürgern notwendig.
Veröffentlicht am: 28-05-2025
Antrittsbesuch der Wohnungs- und Bauwirtschaft bei EU-Kommissar Dan Jørgensen
Antrittsbesuch der Wohnungs- und Bauwirtschaft bei EU-Kommissar Dan Jørgensen
Bezahlbarer Wohnungsbau und Klimaschutz im Fokus
Die deutschen Wohnungs- und Bauverbände BFW, GdW, HDB und Haus & Grund haben ihren heutigen Antrittsbesuch beim neuen EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel genutzt, um zentrale Anliegen der deutschen Wohnungs- und Bauwirtschaft in die europäische Debatte einzubringen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen insbesondere die Themen bezahlbarer Wohnungsbau sowie bezahlbarer Klimaschutz im Wohnungsbestand.
Im Rahmen der neuen europäischen Initiative für bezahlbares Wohnen und der Einrichtung der Housing Task Force betonten die vier Verbände ihre Bereitschaft, aktiv zur Umsetzung der europäischen Wohnungsbauagenda beizutragen. In vier Kernbereichen legten sie konkrete Vorschläge vor.
1. Klimaziele bezahlbar erreichen – Investitionen nach Kosten-Nutzen-Prinzip priorisieren
„Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD muss auf Wirtschaftlichkeit basieren. Denn klimapolitische Anforderungen an Gebäude dürfen nicht zu Lasten der Bezahlbarkeit gehen. Es geht nicht darum, theoretisch höchstmögliche Energieeinsparungen zu erzielen, sondern CO₂ dort einzusparen, wo es pro investiertem Euro den größten Effekt gibt. Klimaschutz darf nicht zum Mietpreistreiber werden – weder in Deutschland noch in Europa“, betont Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
2. Planen, Genehmigen und Bauen beschleunigen
Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, fordert: „Wir brauchen mehr Agilität und Geschwindigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ausweisung von neuem Bauland, die Änderung von Bebauungsplänen und die Genehmigungsverfahren dauern einfach viel zu lange. Klare Zeit- und Fristvorgaben in den rechtlichen Vorgaben können hier viel erreichen. Wir brauchen aber auch klare Standards und faire Regelungen, die für alle gelten. Rechtssicherheit ist die zentrale Voraussetzung, um den dringend benötigten Wohnraum in Europa schnell und zuverlässig zu schaffen.
3. Baukosten senken durch Abbau von Standards sowie industrielle Verfahren
Peter Hübner, Präsident der BAUINDUSTRIE kommentiert: „Die Europäische Union muss den Bürokratieabbau ambitioniert vorantreiben, damit sich die Bauunternehmen auf das Wesentliche konzentrieren können – nämlich das Bauen. Die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss eine deutliche Entlastung für die Unternehmen bringen, weitere müssen folgen. Um den enormen Bedarf an Wohnraum in Europa decken zu können, benötigt die Bauwirtschaft darüber hinaus praktikable Rahmenbedingungen, um industrielles und serielles Bauen zu fördern. Insbesondere bei der Überarbeitung der EU-Vergabevorschriften muss die EU einen Rechtsrahmen schaffen, der serielles und industrielles Bauen fördert und nicht behindert.“
4. Fördermittel gezielter einsetzen und Finanzierung erleichtern
„Die Energiewende ist vielfach nur mit Hilfe öffentlicher Fördermittel möglich. Damit alle Eigentümergruppen entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsmarkt Fördergelder nutzen können, sollten diese entsprechend getrennt zugänglich sein. Nur so kann eine Chancengleichheit zwischen privaten und unternehmerischen Akteuren gewährleistet und die Fördermittel effizient verteilt werden“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Die vier Verbände begrüßten die von der EU angekündigten Investitionsinitiativen, betonten jedoch, dass Förderstrukturen vereinfacht und besser auf kleinere Unternehmen zugeschnitten werden müssen. Auch müssten die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend Spielraum für allgemeine Maßnahmen im Bereich des bezahlbaren Wohnens bieten.
Mit Blick auf die nächsten Schritte signalisierten die Verbände ihre Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU-Kommission, um sowohl die Wohnkosten für die Bürgerinnen und Bürger zu senken als auch die Bau- und Wohnungswirtschaft zukunftsfest und klimaverträglich aufzustellen.
Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Über den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie:
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (BAUINDUSTRIE) umfasst als Dachverband zehn Landesverbände und sieben Fachverbände und tritt für die Interessen von rund 2.000 großen und mittelständischen Unternehmen der deutschen Bauindustrie ein. Als Wirtschaftsverband repräsentiert unser Verband die Interessen der deutschen Bauindustrie gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung in Deutschland ebenso wie gegenüber den EU-Institutionen. Als Arbeitgeberverband ist die BAUINDUSTRIE Partner bei Tarifverhandlungen, wo sie sich u.a. für Tariftreue sowie Aus- und Weiterbildung engagiert. Als Technikverband bringen wir unsere Expertise dort ein, wo Märkte für Bauunternehmen durch technisch-fachliche Rahmensetzungen mit Bezug auf die konkrete Bauausführung begrenzt oder geöffnet werden.
Bezahlbarer Wohnungsbau und Klimaschutz im Fokus
Die deutschen Wohnungs- und Bauverbände BFW, GdW, HDB und Haus & Grund haben ihren heutigen Antrittsbesuch beim neuen EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel genutzt, um zentrale Anliegen der deutschen Wohnungs- und Bauwirtschaft in die europäische Debatte einzubringen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen insbesondere die Themen bezahlbarer Wohnungsbau sowie bezahlbarer Klimaschutz im Wohnungsbestand.
Im Rahmen der neuen europäischen Initiative für bezahlbares Wohnen und der Einrichtung der Housing Task Force betonten die vier Verbände ihre Bereitschaft, aktiv zur Umsetzung der europäischen Wohnungsbauagenda beizutragen. In vier Kernbereichen legten sie konkrete Vorschläge vor.
1. Klimaziele bezahlbar erreichen – Investitionen nach Kosten-Nutzen-Prinzip priorisieren
„Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD muss auf Wirtschaftlichkeit basieren. Denn klimapolitische Anforderungen an Gebäude dürfen nicht zu Lasten der Bezahlbarkeit gehen. Es geht nicht darum, theoretisch höchstmögliche Energieeinsparungen zu erzielen, sondern CO₂ dort einzusparen, wo es pro investiertem Euro den größten Effekt gibt. Klimaschutz darf nicht zum Mietpreistreiber werden – weder in Deutschland noch in Europa“, betont Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
2. Planen, Genehmigen und Bauen beschleunigen
Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, fordert: „Wir brauchen mehr Agilität und Geschwindigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ausweisung von neuem Bauland, die Änderung von Bebauungsplänen und die Genehmigungsverfahren dauern einfach viel zu lange. Klare Zeit- und Fristvorgaben in den rechtlichen Vorgaben können hier viel erreichen. Wir brauchen aber auch klare Standards und faire Regelungen, die für alle gelten. Rechtssicherheit ist die zentrale Voraussetzung, um den dringend benötigten Wohnraum in Europa schnell und zuverlässig zu schaffen.
3. Baukosten senken durch Abbau von Standards sowie industrielle Verfahren
Peter Hübner, Präsident der BAUINDUSTRIE kommentiert: „Die Europäische Union muss den Bürokratieabbau ambitioniert vorantreiben, damit sich die Bauunternehmen auf das Wesentliche konzentrieren können – nämlich das Bauen. Die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss eine deutliche Entlastung für die Unternehmen bringen, weitere müssen folgen. Um den enormen Bedarf an Wohnraum in Europa decken zu können, benötigt die Bauwirtschaft darüber hinaus praktikable Rahmenbedingungen, um industrielles und serielles Bauen zu fördern. Insbesondere bei der Überarbeitung der EU-Vergabevorschriften muss die EU einen Rechtsrahmen schaffen, der serielles und industrielles Bauen fördert und nicht behindert.“
4. Fördermittel gezielter einsetzen und Finanzierung erleichtern
„Die Energiewende ist vielfach nur mit Hilfe öffentlicher Fördermittel möglich. Damit alle Eigentümergruppen entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsmarkt Fördergelder nutzen können, sollten diese entsprechend getrennt zugänglich sein. Nur so kann eine Chancengleichheit zwischen privaten und unternehmerischen Akteuren gewährleistet und die Fördermittel effizient verteilt werden“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Die vier Verbände begrüßten die von der EU angekündigten Investitionsinitiativen, betonten jedoch, dass Förderstrukturen vereinfacht und besser auf kleinere Unternehmen zugeschnitten werden müssen. Auch müssten die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend Spielraum für allgemeine Maßnahmen im Bereich des bezahlbaren Wohnens bieten.
Mit Blick auf die nächsten Schritte signalisierten die Verbände ihre Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU-Kommission, um sowohl die Wohnkosten für die Bürgerinnen und Bürger zu senken als auch die Bau- und Wohnungswirtschaft zukunftsfest und klimaverträglich aufzustellen.
Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.
Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Über den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie:
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (BAUINDUSTRIE) umfasst als Dachverband zehn Landesverbände und sieben Fachverbände und tritt für die Interessen von rund 2.000 großen und mittelständischen Unternehmen der deutschen Bauindustrie ein. Als Wirtschaftsverband repräsentiert unser Verband die Interessen der deutschen Bauindustrie gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung in Deutschland ebenso wie gegenüber den EU-Institutionen. Als Arbeitgeberverband ist die BAUINDUSTRIE Partner bei Tarifverhandlungen, wo sie sich u.a. für Tariftreue sowie Aus- und Weiterbildung engagiert. Als Technikverband bringen wir unsere Expertise dort ein, wo Märkte für Bauunternehmen durch technisch-fachliche Rahmensetzungen mit Bezug auf die konkrete Bauausführung begrenzt oder geöffnet werden.
Veröffentlicht am: 16-05-2025
Sondermietrecht für vermietende Privatpersonen gefordert
Sondermietrecht für vermietende Privatpersonen gefordert
Haus & Grund eröffnet 139. Zentralverbandstag in Berlin
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die neue Bundesregierung auf, einen Sonderstatus für vermietende Privatpersonen im deutschen Mietrecht zu schaffen.
„Die Grenzen des Leistbaren für vermietende Privatpersonen sind überschritten. Im Gegensatz zu Wohnungskonzernen können Privatpersonen die massiv gestiegenen Aufwände der Vermietung nicht anderweitig kompensieren oder umlegen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, für vermietende Privatpersonen einen umfassenden Katalog mit Sonderregeln beim Mietrecht und weiterer immobilienbezogener Gesetzgebung auf den Weg zu bringen,“ so Kai Warnecke heute auf dem Zentralverbandstag in Berlin.
Dies betrifft unter anderem die Verlängerung der Mietpreisbremse, die Einschränkung der Modernisierungsumlage und die Verschärfung von Indexmieten. Dies sorgt dafür, dass das Vermieten für Privatpersonen immer weniger attraktiv wird und viele sich aus der Vermietung zurückziehen.
„Die vermietenden Privatpersonen in Deutschland haben eine herausgehobene wohnungs- und
gesellschaftspolitische Funktion: Sie stehen für einen großen Teil des Wohnungsangebots und sind laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage unter Mietern äußerst beliebt. Privatpersonen stehen für ein faires und einvernehmliches Miteinander mit ihren Mietern. Das muss auch endlich von der Politik entsprechend gewürdigt werden: Wir brauchen deshalb eine neue Lex vermietende Privatpersonen“, so Warnecke weiter.
Haus & Grund blickt auf seinem alljährlichen Spitzentreffen in die Zukunft: „Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder sie stellt vermietende Privatpersonen gesetzlich besser oder diese wichtige Vermietergruppe investiert nicht mehr in Neubau und Bestand. Damit fördert man perspektivisch den Ausverkauf von Wohnungen an Immobilienspekulanten und verschärft die Lage weiter“, so Warnecke abschließend.
Haus & Grund eröffnet 139. Zentralverbandstag in Berlin
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die neue Bundesregierung auf, einen Sonderstatus für vermietende Privatpersonen im deutschen Mietrecht zu schaffen.
„Die Grenzen des Leistbaren für vermietende Privatpersonen sind überschritten. Im Gegensatz zu Wohnungskonzernen können Privatpersonen die massiv gestiegenen Aufwände der Vermietung nicht anderweitig kompensieren oder umlegen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, für vermietende Privatpersonen einen umfassenden Katalog mit Sonderregeln beim Mietrecht und weiterer immobilienbezogener Gesetzgebung auf den Weg zu bringen,“ so Kai Warnecke heute auf dem Zentralverbandstag in Berlin.
Dies betrifft unter anderem die Verlängerung der Mietpreisbremse, die Einschränkung der Modernisierungsumlage und die Verschärfung von Indexmieten. Dies sorgt dafür, dass das Vermieten für Privatpersonen immer weniger attraktiv wird und viele sich aus der Vermietung zurückziehen.
„Die vermietenden Privatpersonen in Deutschland haben eine herausgehobene wohnungs- und
gesellschaftspolitische Funktion: Sie stehen für einen großen Teil des Wohnungsangebots und sind laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage unter Mietern äußerst beliebt. Privatpersonen stehen für ein faires und einvernehmliches Miteinander mit ihren Mietern. Das muss auch endlich von der Politik entsprechend gewürdigt werden: Wir brauchen deshalb eine neue Lex vermietende Privatpersonen“, so Warnecke weiter.
Haus & Grund blickt auf seinem alljährlichen Spitzentreffen in die Zukunft: „Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder sie stellt vermietende Privatpersonen gesetzlich besser oder diese wichtige Vermietergruppe investiert nicht mehr in Neubau und Bestand. Damit fördert man perspektivisch den Ausverkauf von Wohnungen an Immobilienspekulanten und verschärft die Lage weiter“, so Warnecke abschließend.
Veröffentlicht am: 14-05-2025
Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland
Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland
Seit zehn Jahren scheiternde Regulierungspolitik wird fortgesetzt
„Der Koalitionsvertrag enthält zwar einige richtige Ansätze, insgesamt aber ist er ein Rückschritt für das Bauen und Wohnen in unserem Land“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Wohnen und Mieten: Altes Denken in neuem Gewand
Besonders kritisch fällt das Urteil von Haus & Grund Deutschland beim Thema Wohnen und Mieten aus. Die mietrechtlichen Vorschläge trügen ausschließlich die Handschrift der SPD – und stünden in der Tradition einer Regulierungspolitik, die seit zehn Jahren scheitere. „Ob Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse oder neue Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen – das sind allesamt alte Forderungen, die sich bereits als wirkungslos oder kontraproduktiv erwiesen haben“, erklärte Warnecke.
Die Maßnahmen führten letztlich zu einer weiteren Verschlechterung der Situation für private Vermieter wie auch für Mieter. Investitionen in Mietwohnungen würden weiter unattraktiver, Sanierungen verzögert und das Angebot weiter verknappt. „Der Koalitionsvertrag macht die ohnehin angespannte Lage noch schlimmer. Schon heute ist absehbar: In vier Jahren wird das Thema bezahlbares Wohnen noch dringlicher sein als heute“, warnte Warnecke.
Positiv wertete er hingegen, dass die Kosten einer energetischen Modernisierung geerbter Immobilien künftig mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden können. Das bedeutet für viele Erben, dass sie das Elternhaus modernisieren und behalten können.
Bauen: Gute Ansätze – überlagert von falscher Finanzpolitik
Darüber hinaus hob der Verband hervor, dass sich im Koalitionsvertrag einige lang geforderte Maßnahmen zur Beschleunigung und Vergünstigung des Bauens wiederfänden. Dazu zählten unter anderem die geplante Nichtberücksichtigung von DIN-Normen bei Bauverträgen sowie neue Spielräume bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Ansätze sind sinnvoll und gehen in die richtige Richtung. Weniger Normenwut und mehr finanzielle Anreize sind dringend nötig, um dem Wohnungsbau wieder Schwung zu verleihen“, so Warnecke.
Doch diese positiven Impulse würden durch die geplante Aufnahme von über eine Billion Euro neuen Schulden konterkariert. Die Folge: langfristig steigende Zinsen und eine direkte Verteuerung des Bauens um rund 0,4 Prozentpunkte. Das kostete Bauherren mehr als die geplanten Einsparungen. „Der Wohnungsbau braucht Vertrauen, Investitionssicherheit und stabile Finanzierungskosten. Doch genau das wird durch das gigantische Schuldenpaket der Koalition gefährdet“, kritisierte Warnecke.
Seit zehn Jahren scheiternde Regulierungspolitik wird fortgesetzt
„Der Koalitionsvertrag enthält zwar einige richtige Ansätze, insgesamt aber ist er ein Rückschritt für das Bauen und Wohnen in unserem Land“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.
Wohnen und Mieten: Altes Denken in neuem Gewand
Besonders kritisch fällt das Urteil von Haus & Grund Deutschland beim Thema Wohnen und Mieten aus. Die mietrechtlichen Vorschläge trügen ausschließlich die Handschrift der SPD – und stünden in der Tradition einer Regulierungspolitik, die seit zehn Jahren scheitere. „Ob Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse oder neue Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen – das sind allesamt alte Forderungen, die sich bereits als wirkungslos oder kontraproduktiv erwiesen haben“, erklärte Warnecke.
Die Maßnahmen führten letztlich zu einer weiteren Verschlechterung der Situation für private Vermieter wie auch für Mieter. Investitionen in Mietwohnungen würden weiter unattraktiver, Sanierungen verzögert und das Angebot weiter verknappt. „Der Koalitionsvertrag macht die ohnehin angespannte Lage noch schlimmer. Schon heute ist absehbar: In vier Jahren wird das Thema bezahlbares Wohnen noch dringlicher sein als heute“, warnte Warnecke.
Positiv wertete er hingegen, dass die Kosten einer energetischen Modernisierung geerbter Immobilien künftig mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden können. Das bedeutet für viele Erben, dass sie das Elternhaus modernisieren und behalten können.
Bauen: Gute Ansätze – überlagert von falscher Finanzpolitik
Darüber hinaus hob der Verband hervor, dass sich im Koalitionsvertrag einige lang geforderte Maßnahmen zur Beschleunigung und Vergünstigung des Bauens wiederfänden. Dazu zählten unter anderem die geplante Nichtberücksichtigung von DIN-Normen bei Bauverträgen sowie neue Spielräume bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Ansätze sind sinnvoll und gehen in die richtige Richtung. Weniger Normenwut und mehr finanzielle Anreize sind dringend nötig, um dem Wohnungsbau wieder Schwung zu verleihen“, so Warnecke.
Doch diese positiven Impulse würden durch die geplante Aufnahme von über eine Billion Euro neuen Schulden konterkariert. Die Folge: langfristig steigende Zinsen und eine direkte Verteuerung des Bauens um rund 0,4 Prozentpunkte. Das kostete Bauherren mehr als die geplanten Einsparungen. „Der Wohnungsbau braucht Vertrauen, Investitionssicherheit und stabile Finanzierungskosten. Doch genau das wird durch das gigantische Schuldenpaket der Koalition gefährdet“, kritisierte Warnecke.
Veröffentlicht am: 09-04-2025
Hohe Fallhöhe für Friedrich Merz – Erwartungen an eine Trendwende
Hohe Fallhöhe für Friedrich Merz – Erwartungen an eine Trendwende
WohnKlima-Index mit höchstem Wert
Private Kleinvermieter als größte Vermietergruppe in Deutschland erwarten von der neuen Bundesregierung einen Kurswechsel – das zeigt der WohnKlima-Index von Haus & Grund, der im März 2025 mit 100,2 Punkten seinen bisherigen Höchststand erreichte. „Das sind Vorschusslorbeeren für die neue Bundesregierung. Wenn jetzt nicht geliefert wird, wird sich das Pendel ganz schnell wieder in die andere Richtung bewegen und das würde für den Mietwohnungsmarkt – für Mieter und Vermieter – nichts Positives bedeuten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Der Teilindex für die zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarkts stieg im März auf 105,40 Punkte, was eine merklich optimistischere Erwartung hinsichtlich der Marktentwicklung im kommenden Jahr signalisiert. Zudem wird mit einem Wert von 112,51 Punkten die Wahrnehmung der regulatorischen Rahmenbedingungen als weniger belastend bewertet als in den Vormonaten. „Es ist höchste Zeit, dass die neue Regierungskoalition die privaten Vermieter entlastet und bürokratische Hürden abbaut. Gerade die Union hat hier im Wahlkampf große Erwartungen geweckt“, kommentierte Warnecke die Ergebnisse.
Alle Zahlen zum WohnKlima-Index finden Sie hier: Der WohnKlima-Index
WohnKlima-Index mit höchstem Wert
Private Kleinvermieter als größte Vermietergruppe in Deutschland erwarten von der neuen Bundesregierung einen Kurswechsel – das zeigt der WohnKlima-Index von Haus & Grund, der im März 2025 mit 100,2 Punkten seinen bisherigen Höchststand erreichte. „Das sind Vorschusslorbeeren für die neue Bundesregierung. Wenn jetzt nicht geliefert wird, wird sich das Pendel ganz schnell wieder in die andere Richtung bewegen und das würde für den Mietwohnungsmarkt – für Mieter und Vermieter – nichts Positives bedeuten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Der Teilindex für die zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarkts stieg im März auf 105,40 Punkte, was eine merklich optimistischere Erwartung hinsichtlich der Marktentwicklung im kommenden Jahr signalisiert. Zudem wird mit einem Wert von 112,51 Punkten die Wahrnehmung der regulatorischen Rahmenbedingungen als weniger belastend bewertet als in den Vormonaten. „Es ist höchste Zeit, dass die neue Regierungskoalition die privaten Vermieter entlastet und bürokratische Hürden abbaut. Gerade die Union hat hier im Wahlkampf große Erwartungen geweckt“, kommentierte Warnecke die Ergebnisse.
Alle Zahlen zum WohnKlima-Index finden Sie hier: Der WohnKlima-Index
Veröffentlicht am: 03-04-2025
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.
Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Veröffentlicht am: 19-03-2025