Nachrichten von Haus & Grund Deutschland
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Haus & Grund
Dr. Kai Warnecke zum Präsidenten der UIPI gewählt
Dr. Kai Warnecke zum Präsidenten der UIPI gewählt
Nachfolge von Stratos Paradias
Die Vereinigung der europäischen Eigentümerverbände (UIPI) hat Dr. Kai H. Warnecke zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Dr. Warnecke wird dieses Ehrenamt am 1. Januar 2025 antreten und folgt auf Stratos Paradias, der 20 Jahre an der Spitze der UIPI stand.
Dr. Warnecke ist seit vielen Jahren eine prägende Persönlichkeit der deutschen Wohnungspolitik. Seit 2016 ist er Präsident von Haus & Grund Deutschland. Diese hauptamtliche Funktion wird auch weiterhin der Schwerpunkt seiner Tätigkeit sein. Mit seinem juristischen Hintergrund und seiner Expertise in der Immobilienwirtschaft setzt er sich konsequent für den Schutz des privaten Eigentums ein. Seit 2004 ist Dr. Warnecke Mitglied des Exekutivcomitees der UIPI und seit 2016 einer ihrer Vizepräsidenten, wodurch er maßgeblich zur strategischen Ausrichtung der Organisation auf europäischer Ebene beigetragen hat.
Stratos Paradias, der die UIPI über vier Jahrzehnte hinweg mitgestaltet hat, hinterlässt ein beeindruckendes Erbe. Unter seiner Führung entwickelte sich die UIPI zu einer zentralen Stimme für Immobilieneigentümer in ganz Europa und setzte sich erfolgreich für deren Interessen auf EU-Ebene ein. Paradias‘ Führungsstärke prägte die Entwicklung der Organisation und bleibt ein Fundament für deren künftige Arbeit.
Dr. Warnecke übernimmt die Rolle des Präsidenten mit einer klaren Vision für die Zukunft der UIPI. In seiner Dankesrede betonte er: „Ich fühle mich geehrt, dieses Ehrenamt anzutreten und die Arbeit meines Vorgängers Stratos Paradias fortzuführen. Ich freue mich darauf, das starke Erbe der UIPI weiter auszubauen und gleichzeitig den Herausforderungen des heutigen Immobilienmarktes zu begegnen. Gemeinsam werden wir nachhaltige und faire Lösungen für Immobilieneigentümer in ganz Europa vorantreiben.“
Über Dr. Kai H. Warnecke
Dr. Kai H. Warnecke, geboren 1972, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Glasgow und Kiel. Seine Promotion erlangte er an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er sich auf steuerbegünstigte Immobilieninvestitionen spezialisierte. Seit 2003 ist Dr. Warnecke bei Haus & Grund Deutschland tätig und stieg über verschiedene Positionen bis zum Präsidenten auf. Er setzt sich leidenschaftlich für die Rechte von Immobilieneigentümern ein und ist seit vielen Jahren auf nationaler wie internationaler Ebene in der Interessenvertretung aktiv.
Über die UIPI
Die Internationale Union der Immobilieneigentümer (UIPI) ist eine Dachorganisation von Eigentümerverbänden aus ganz Europa und setzt sich für die Interessen von Immobilieneigentümern auf EU-Ebene ein. Sie wurde 1923 gegründet und vertritt heute Millionen von Mitgliedern.
Nachfolge von Stratos Paradias
Die Vereinigung der europäischen Eigentümerverbände (UIPI) hat Dr. Kai H. Warnecke zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Dr. Warnecke wird dieses Ehrenamt am 1. Januar 2025 antreten und folgt auf Stratos Paradias, der 20 Jahre an der Spitze der UIPI stand.
Dr. Warnecke ist seit vielen Jahren eine prägende Persönlichkeit der deutschen Wohnungspolitik. Seit 2016 ist er Präsident von Haus & Grund Deutschland. Diese hauptamtliche Funktion wird auch weiterhin der Schwerpunkt seiner Tätigkeit sein. Mit seinem juristischen Hintergrund und seiner Expertise in der Immobilienwirtschaft setzt er sich konsequent für den Schutz des privaten Eigentums ein. Seit 2004 ist Dr. Warnecke Mitglied des Exekutivcomitees der UIPI und seit 2016 einer ihrer Vizepräsidenten, wodurch er maßgeblich zur strategischen Ausrichtung der Organisation auf europäischer Ebene beigetragen hat.
Stratos Paradias, der die UIPI über vier Jahrzehnte hinweg mitgestaltet hat, hinterlässt ein beeindruckendes Erbe. Unter seiner Führung entwickelte sich die UIPI zu einer zentralen Stimme für Immobilieneigentümer in ganz Europa und setzte sich erfolgreich für deren Interessen auf EU-Ebene ein. Paradias‘ Führungsstärke prägte die Entwicklung der Organisation und bleibt ein Fundament für deren künftige Arbeit.
Dr. Warnecke übernimmt die Rolle des Präsidenten mit einer klaren Vision für die Zukunft der UIPI. In seiner Dankesrede betonte er: „Ich fühle mich geehrt, dieses Ehrenamt anzutreten und die Arbeit meines Vorgängers Stratos Paradias fortzuführen. Ich freue mich darauf, das starke Erbe der UIPI weiter auszubauen und gleichzeitig den Herausforderungen des heutigen Immobilienmarktes zu begegnen. Gemeinsam werden wir nachhaltige und faire Lösungen für Immobilieneigentümer in ganz Europa vorantreiben.“
Über Dr. Kai H. Warnecke
Dr. Kai H. Warnecke, geboren 1972, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Glasgow und Kiel. Seine Promotion erlangte er an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er sich auf steuerbegünstigte Immobilieninvestitionen spezialisierte. Seit 2003 ist Dr. Warnecke bei Haus & Grund Deutschland tätig und stieg über verschiedene Positionen bis zum Präsidenten auf. Er setzt sich leidenschaftlich für die Rechte von Immobilieneigentümern ein und ist seit vielen Jahren auf nationaler wie internationaler Ebene in der Interessenvertretung aktiv.
Über die UIPI
Die Internationale Union der Immobilieneigentümer (UIPI) ist eine Dachorganisation von Eigentümerverbänden aus ganz Europa und setzt sich für die Interessen von Immobilieneigentümern auf EU-Ebene ein. Sie wurde 1923 gegründet und vertritt heute Millionen von Mitgliedern.
Veröffentlicht am: 04-10-2024
Lärmschutz muss beim Verursacher ansetzen
Lärmschutz muss beim Verursacher ansetzen
Höhere Lärmwerte sollten nur in Ausnahmen möglich sein
„Aktiver Lärmschutz beim Lärmverursacher muss stets Vorrang vor passiven Schutzmaßnahmen haben. Dann ist die weitere Innenentwicklung von Städten bei einer hohen Lebensqualität für die Anwohner möglich.“ Das betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich eines Expertengesprächs des Bundestagsbauausschusses heute in Berlin. Positiv bewertet der Verband, dass die von der Bundesregierung geplante Regelung die Bedeutung von Freiflächen tagsüber für gesunde Wohnverhältnisse – insbesondere für Kinder – anerkennt und schützt.
Hintergrund ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Lärmschutzvorschriften für spezielle Gebiete. Danach soll es eine befristete Sonderregelung mit höheren zulässigen nächtlichen Lärmwerten für urbane Kern- und Mischgebiete sowie für Wohngebiete geben, die an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen. Aus Sicht von Haus & Grund sind die geplanten höheren Lärmwerte nur dann akzeptabel, wenn neue Wohngebäude in der Nähe bereits lärmbelasteter Lagen entstehen sollen.
Höhere Lärmwerte sollten nur in Ausnahmen möglich sein
„Aktiver Lärmschutz beim Lärmverursacher muss stets Vorrang vor passiven Schutzmaßnahmen haben. Dann ist die weitere Innenentwicklung von Städten bei einer hohen Lebensqualität für die Anwohner möglich.“ Das betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich eines Expertengesprächs des Bundestagsbauausschusses heute in Berlin. Positiv bewertet der Verband, dass die von der Bundesregierung geplante Regelung die Bedeutung von Freiflächen tagsüber für gesunde Wohnverhältnisse – insbesondere für Kinder – anerkennt und schützt.
Hintergrund ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Lärmschutzvorschriften für spezielle Gebiete. Danach soll es eine befristete Sonderregelung mit höheren zulässigen nächtlichen Lärmwerten für urbane Kern- und Mischgebiete sowie für Wohngebiete geben, die an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen. Aus Sicht von Haus & Grund sind die geplanten höheren Lärmwerte nur dann akzeptabel, wenn neue Wohngebäude in der Nähe bereits lärmbelasteter Lagen entstehen sollen.
Veröffentlicht am: 25-09-2024
Haus & Grund unterstützt Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Haus & Grund unterstützt Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!
Haus & Grund Deutschland, die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) und ihre Partner appellieren an die Bundesregierung, die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans in zielführende Maßnahmen zu überführen.
Heute, am Tag der wohnungslosen Menschen, nutzen die BAG W und ihre Partnerorganisationen den Anlass, um bei einem parlamentarischen Frühstück im Bundestag über Wege zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu diskutieren.
Zum parlamentarischen Frühstück laden die Bundestagsabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) und Brian Nickholz (SPD) ein, die die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der BAG W ausrichten, um die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen auch vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung zu besprechen.
Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ verweisen die BAG W sowie ihre Partnerorganisationen auf die dringende Notwendigkeit, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 tatsächlich zu überwinden.
Die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans sind durch die Bundesregierung in konkrete zielführende Maßnahmen zu überführen, die mit klarem Zeithorizont und messbaren Ergebnissen einhergehen müssen. Dazu werden ausreichende finanzielle Ressourcen sowie die verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene benötigt. Es braucht ein zielgerichtetes Handeln – umgehend und nachhaltig, um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen. Dabei unterstützen die Wohnungsnotfallhilfe und die Wohnungswirtschaft sowie die Hilfesysteme im Bereich Gesundheit, Sucht, Frauengewaltschutz, Straffälligenhilfe, Mieterverbände und weitere die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.
Die Beteiligten fordern unter anderem:
Präventive Maßnahmen
Es braucht eine bundesweite Ausweitung von Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Das kann u. a. durch ein Förderprogramm zur Einrichtung von Zentralen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege erreicht werden. Denn: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe!
Verbesserung der gesundheitlichen Situation
Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind, benötigen einen regelhaften Zugang zum Gesundheitssystem.
Menschenwürdige Mindeststandards in Gemeinschaftsunterkünften
Wenn nicht unmittelbar eine eigene Wohnung zur Verfügung steht, brauchen wir Notunterkünfte, die menschenwürdige Bedingungen garantieren, d. h.: Schutz der Privatsphäre und Selbstbestimmung durch abgeschlossene Wohneinheiten, niedrigschwellige Beratung und Begleitung sowie wirksamen Gewaltschutz.
Wohnung ist Schutzraum
Der Verlust der Wohnung bedeutet den Ausschluss aus allen Lebensbereichen. Wohnungslose Menschen sind besonders gefährdet, Gewalt und Diskriminierung zu erfahren. Ein sicherer, bezahlbarer Wohnraum bietet den besten Schutz.
Tag der wohnungslosen Menschen
Der Tag der wohnungslosen Menschen findet in diesem Jahr unter dem Motto „WOHNUNG_LOS: Gemeinsam mehr erreichen“ statt. Er soll in diesem Jahr die grundlegende Bedeutung von Bündnissen, Netzwerken und Kooperationen innerhalb und außerhalb der Wohnungsnotfallhilfe hervorheben. Bundesweit wurde dazu aufgerufen, sich zu vernetzen, bestehende Bündnisse zu aktivieren und am heutigen Tag gemeinsam sichtbar zu werden.
Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!
Haus & Grund Deutschland, die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) und ihre Partner appellieren an die Bundesregierung, die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans in zielführende Maßnahmen zu überführen.
Heute, am Tag der wohnungslosen Menschen, nutzen die BAG W und ihre Partnerorganisationen den Anlass, um bei einem parlamentarischen Frühstück im Bundestag über Wege zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu diskutieren.
Zum parlamentarischen Frühstück laden die Bundestagsabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) und Brian Nickholz (SPD) ein, die die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der BAG W ausrichten, um die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen auch vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung zu besprechen.
Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ verweisen die BAG W sowie ihre Partnerorganisationen auf die dringende Notwendigkeit, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 tatsächlich zu überwinden.
Die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans sind durch die Bundesregierung in konkrete zielführende Maßnahmen zu überführen, die mit klarem Zeithorizont und messbaren Ergebnissen einhergehen müssen. Dazu werden ausreichende finanzielle Ressourcen sowie die verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene benötigt. Es braucht ein zielgerichtetes Handeln – umgehend und nachhaltig, um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen. Dabei unterstützen die Wohnungsnotfallhilfe und die Wohnungswirtschaft sowie die Hilfesysteme im Bereich Gesundheit, Sucht, Frauengewaltschutz, Straffälligenhilfe, Mieterverbände und weitere die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans.
Die Beteiligten fordern unter anderem:
Präventive Maßnahmen
Es braucht eine bundesweite Ausweitung von Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Das kann u. a. durch ein Förderprogramm zur Einrichtung von Zentralen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege erreicht werden. Denn: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe!
Verbesserung der gesundheitlichen Situation
Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind, benötigen einen regelhaften Zugang zum Gesundheitssystem.
Menschenwürdige Mindeststandards in Gemeinschaftsunterkünften
Wenn nicht unmittelbar eine eigene Wohnung zur Verfügung steht, brauchen wir Notunterkünfte, die menschenwürdige Bedingungen garantieren, d. h.: Schutz der Privatsphäre und Selbstbestimmung durch abgeschlossene Wohneinheiten, niedrigschwellige Beratung und Begleitung sowie wirksamen Gewaltschutz.
Wohnung ist Schutzraum
Der Verlust der Wohnung bedeutet den Ausschluss aus allen Lebensbereichen. Wohnungslose Menschen sind besonders gefährdet, Gewalt und Diskriminierung zu erfahren. Ein sicherer, bezahlbarer Wohnraum bietet den besten Schutz.
Tag der wohnungslosen Menschen
Der Tag der wohnungslosen Menschen findet in diesem Jahr unter dem Motto „WOHNUNG_LOS: Gemeinsam mehr erreichen“ statt. Er soll in diesem Jahr die grundlegende Bedeutung von Bündnissen, Netzwerken und Kooperationen innerhalb und außerhalb der Wohnungsnotfallhilfe hervorheben. Bundesweit wurde dazu aufgerufen, sich zu vernetzen, bestehende Bündnisse zu aktivieren und am heutigen Tag gemeinsam sichtbar zu werden.
Veröffentlicht am: 10-09-2024
Haus & Grund Deutschland ist Verband des Jahres 2024
Haus & Grund Deutschland ist Verband des Jahres 2024
Auszeichnung in der Kategorie "Positionierung und Interessenwahrnehmung"
Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement hat den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bei ihrer Preisverleihung am gestrigen Abend in Wuppertal als „Verband des Jahres 2024“ in der Kategorie „Positionierung und Interessenwahrnehmung“ ausgezeichnet.
Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir freuen uns außerordentlich über die Auszeichnung als Verband des Jahres. Sie ist eine besondere Wertschätzung der Arbeit unserer gesamten Organisation. Bei der Entstehung des Heizungsgesetzes hat sich Haus & Grund in erheblichem Maße für die Rechte seiner Mitglieder mit einer politischen Kampagne engagiert und schließlich die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst. Das Heizungsgesetz hat seinen Schrecken für Immobilieneigentümer weitgehend verloren und ist damit deutlich planbarer, finanzierbarer sowie letztendlich praxistauglicher geworden.“
Peter Hahn, Präsident Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement: „Haus & Grund Deutschland hat rund um das Heizungsgesetz eine aufsehenerregende Kampagne initiiert. Der Verband hat aus dem Stand auf eine drastische Fehlentwicklung in der Gesetzgebung eingewirkt und war damit sehr erfolgreich. Haus & Grund Deutschland hat damit verdeutlicht, welchen Stellenwert Verbände in Deutschland haben, damit eine bessere Politik auf den Weg gebracht wird.“
Hintergrund: Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand stieß die Bundesregierung Anfang 2023 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes als eines ihrer maßgeblichen Vorhaben an. Haus & Grund als größter und führender Interessenverband von Immobilieneigentümern in Deutschland erreichte mit einer politischen Kampagne, dass das Gesetzesvorhaben maßgeblich verändert wurde. Die vom Verband initiierte öffentliche Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz wurde zu einem übergeordneten Gesellschaftsdiskurs über das gegenwärtige politische Handeln in Deutschland sowie die Sorgen um Wohlstand und Sicherheit der Bevölkerung.
Auszeichnung in der Kategorie "Positionierung und Interessenwahrnehmung"
Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement hat den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bei ihrer Preisverleihung am gestrigen Abend in Wuppertal als „Verband des Jahres 2024“ in der Kategorie „Positionierung und Interessenwahrnehmung“ ausgezeichnet.
Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir freuen uns außerordentlich über die Auszeichnung als Verband des Jahres. Sie ist eine besondere Wertschätzung der Arbeit unserer gesamten Organisation. Bei der Entstehung des Heizungsgesetzes hat sich Haus & Grund in erheblichem Maße für die Rechte seiner Mitglieder mit einer politischen Kampagne engagiert und schließlich die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst. Das Heizungsgesetz hat seinen Schrecken für Immobilieneigentümer weitgehend verloren und ist damit deutlich planbarer, finanzierbarer sowie letztendlich praxistauglicher geworden.“
Peter Hahn, Präsident Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement: „Haus & Grund Deutschland hat rund um das Heizungsgesetz eine aufsehenerregende Kampagne initiiert. Der Verband hat aus dem Stand auf eine drastische Fehlentwicklung in der Gesetzgebung eingewirkt und war damit sehr erfolgreich. Haus & Grund Deutschland hat damit verdeutlicht, welchen Stellenwert Verbände in Deutschland haben, damit eine bessere Politik auf den Weg gebracht wird.“
Hintergrund: Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand stieß die Bundesregierung Anfang 2023 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes als eines ihrer maßgeblichen Vorhaben an. Haus & Grund als größter und führender Interessenverband von Immobilieneigentümern in Deutschland erreichte mit einer politischen Kampagne, dass das Gesetzesvorhaben maßgeblich verändert wurde. Die vom Verband initiierte öffentliche Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz wurde zu einem übergeordneten Gesellschaftsdiskurs über das gegenwärtige politische Handeln in Deutschland sowie die Sorgen um Wohlstand und Sicherheit der Bevölkerung.
Veröffentlicht am: 02-09-2024
Haus & Grund begrüßt besseren Schutz vor Asbest
Haus & Grund begrüßt besseren Schutz vor Asbest
Entschädigungsfonds für Eigentümer muss folgen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung Handwerker vor den Gefahren, die von dem Baustoff Asbest ausgehen, besser schützen möchte. „Die geplanten Informationspflichten für Eigentümer sind maßvoll und weit weniger aufwändig als ursprünglich geplant. Dennoch bleibt für die Eigentümer eine hohe Kostenbelastung, wenn in einem älteren Gebäude asbesthaltige Stoffe fachgerecht entsorgt werden müssen. Deshalb muss ein von der Baustoffindustrie finanzierter Fonds aufgelegt werden, aus dem betroffene Eigentümer unterstützt werden können“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Kabinettsbeschluss.
Die Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses schriftlich oder elektronisch informieren müssen. Bei Arbeiten an Häusern mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 muss das Datum des Baubeginns angegeben werden, sofern dieses bekannt ist. Ansonsten ist das Baujahr ausreichend. Da das Verbauen asbesthaltiger Stoffe seit 31. Oktober 1993 verboten wurde, können Handwerker mit diesen Informationen das Risiko besser einschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen vornehmen.
Entschädigungsfonds für Eigentümer muss folgen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung Handwerker vor den Gefahren, die von dem Baustoff Asbest ausgehen, besser schützen möchte. „Die geplanten Informationspflichten für Eigentümer sind maßvoll und weit weniger aufwändig als ursprünglich geplant. Dennoch bleibt für die Eigentümer eine hohe Kostenbelastung, wenn in einem älteren Gebäude asbesthaltige Stoffe fachgerecht entsorgt werden müssen. Deshalb muss ein von der Baustoffindustrie finanzierter Fonds aufgelegt werden, aus dem betroffene Eigentümer unterstützt werden können“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Kabinettsbeschluss.
Die Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses schriftlich oder elektronisch informieren müssen. Bei Arbeiten an Häusern mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 muss das Datum des Baubeginns angegeben werden, sofern dieses bekannt ist. Ansonsten ist das Baujahr ausreichend. Da das Verbauen asbesthaltiger Stoffe seit 31. Oktober 1993 verboten wurde, können Handwerker mit diesen Informationen das Risiko besser einschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen vornehmen.
Veröffentlicht am: 21-08-2024
Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer
Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer
Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“
Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen.
Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten laut Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.
Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“
Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen.
Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten laut Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.
Veröffentlicht am: 25-07-2024
BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
Haus & Grund rät zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen
Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23).
„Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dieses Urteil zeige einmal mehr, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden.
Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften gehören, müssen diese auch von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden. Die Gemeinschaft kann aber auch eine andere Kostenverteilung beschließen.
Haus & Grund rät zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen
Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23).
„Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dieses Urteil zeige einmal mehr, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden.
Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften gehören, müssen diese auch von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden. Die Gemeinschaft kann aber auch eine andere Kostenverteilung beschließen.
Veröffentlicht am: 19-07-2024
Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklage in Sachsen
Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt.
„Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“, macht Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke deutlich. BdSt-Präsident Reiner Holznagel führt dazu aus: „Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen!“ Nach dem ersten positiven Signal des Bundesfinanzhofs sind beide Verbände weiterhin optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht unsere Kritikpunkte im Sinne der Eigentümer aufnehmen wird. Warnecke und Holznagel betonen: Die Grundsteuer ist schon jetzt die Volkssteuer Nummer 1. Wohnen darf nicht noch teurer werden, sondern muss für alle bezahlbar sein.
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklage in Sachsen
Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt.
„Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“, macht Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke deutlich. BdSt-Präsident Reiner Holznagel führt dazu aus: „Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen!“ Nach dem ersten positiven Signal des Bundesfinanzhofs sind beide Verbände weiterhin optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht unsere Kritikpunkte im Sinne der Eigentümer aufnehmen wird. Warnecke und Holznagel betonen: Die Grundsteuer ist schon jetzt die Volkssteuer Nummer 1. Wohnen darf nicht noch teurer werden, sondern muss für alle bezahlbar sein.
Veröffentlicht am: 11-07-2024
Kautionsabrechnung: BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein
Kautionsabrechnung: BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein
Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen
Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung. Darüber informierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 184/23). Der BGH habe gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt.
Haus & Grund rät, bei der Wohnungsabnahme alle sichtbaren Schäden zu dokumentieren. Nachdem Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Schäden eingeholt wurden, sollte zügig über die Kaution abgerechnet werden. Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen müsse der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um diese nachholen zu können. Auch für die Abrechnung der Nebenkosten, die regelmäßig erst im Jahr nach dem Auszug erfolgt, könne der Vermieter einen angemessenen Anteil der Kaution zurückbehalten.
Der Fall: Eine Mieterin klagte gegen ihren ehemaligen Vermieter auf Herausgabe der von ihr geleisteten Barkaution. Der Vermieter hatte diese wegen zwischen den Parteien in Streit stehenden Mängeln an der Wohnung einbehalten. Die Abrechnung über die Kaution, mit der er seine Forderungen aufrechnete, erfolgte aber erst nach mehr als sechs Monaten nach Rückerhalt der Wohnung.
Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen
Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung. Darüber informierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 184/23). Der BGH habe gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt.
Haus & Grund rät, bei der Wohnungsabnahme alle sichtbaren Schäden zu dokumentieren. Nachdem Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Schäden eingeholt wurden, sollte zügig über die Kaution abgerechnet werden. Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen müsse der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um diese nachholen zu können. Auch für die Abrechnung der Nebenkosten, die regelmäßig erst im Jahr nach dem Auszug erfolgt, könne der Vermieter einen angemessenen Anteil der Kaution zurückbehalten.
Der Fall: Eine Mieterin klagte gegen ihren ehemaligen Vermieter auf Herausgabe der von ihr geleisteten Barkaution. Der Vermieter hatte diese wegen zwischen den Parteien in Streit stehenden Mängeln an der Wohnung einbehalten. Die Abrechnung über die Kaution, mit der er seine Forderungen aufrechnete, erfolgte aber erst nach mehr als sechs Monaten nach Rückerhalt der Wohnung.
Veröffentlicht am: 10-07-2024
Nutzung von Balkonkraftwerken jetzt einfacher
Nutzung von Balkonkraftwerken jetzt einfacher
Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen
Mit Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher Solarpaneele an den Balkonen ihrer Wohnungen installieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Abstimmung.
Er warnte jedoch gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen an Balkonkraftwerke. „Die Qualität der am Markt erhältlichen Geräte variiert sehr stark. Verbraucher sollten sich vorher eingehend informieren, um am Ende nicht draufzuzahlen“, rät Warnecke. Er gab zudem zu bedenken, dass Balkonkraftwerke aktuell keinen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz leisten.
Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen
Mit Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher Solarpaneele an den Balkonen ihrer Wohnungen installieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Abstimmung.
Er warnte jedoch gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen an Balkonkraftwerke. „Die Qualität der am Markt erhältlichen Geräte variiert sehr stark. Verbraucher sollten sich vorher eingehend informieren, um am Ende nicht draufzuzahlen“, rät Warnecke. Er gab zudem zu bedenken, dass Balkonkraftwerke aktuell keinen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz leisten.
Veröffentlicht am: 05-07-2024