Nachrichten von Haus & Grund Deutschland

Hier finden Sie die Nachrichten, mit denen Haus & Grund die Medien über seine Sicht der Dinge zu sämtlichen wichtigen und interessanten Themen rund um das Thema Immobilie informiert. Durch klicken auf das Thema können Sie den jeweiligen Artikel ganz lesen. Für den Inhalt ist ausschließlich Haus & Grund Deutschland verantwortlich.


Haus & Grund

Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen

Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen
Technologieoffenheit und Finanzierbarkeit sind elementar

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die vom Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung angekündigten Änderungen am bisherigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. „Technologieoffenheit ist bei der Wärmewende elementar und muss mindestens so lange gewährleistet sein bis die Kommunen eine Entscheidung über die Wärme- und Energieversorgung einer jeden Immobilie getroffen haben“, unterstrich Verbandschef Kai Warnecke.

Haus & Grund forderte zudem, dass sich Zeiträume für Außerbetriebnahmen von fossilen Heizungen auch an den technischen Möglichkeiten orientieren müssen und nannte das Beispiel der fehlenden Alternative für Gasetagenheizungen. Zudem müssten Kriterien für Härtefallregelungen neben den persönlichen finanziellen Möglichkeiten auch Erwägungen der Altersgerechtigkeit sowie die Perspektiven der regionalen Entwicklung sein. Mit Blick auf höhere Förderungen für den Heizungstausch forderte Verbandspräsident Warnecke, diese primär in Gestalt einer steuerlichen Absetzbarkeit und in Form von Zuschüssen zu organisieren. Nur so ließen sich alle Eigentümergruppen erreichen, wovon mittelbar auch Mieterinnen und Mieter profitierten.
Veröffentlicht am: 29-03-2023

Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben

Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Haus & Grund legt Forderungen vor

„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig. „Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest.

Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun:

• Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
• Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor.
• Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist.
• Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung.
• Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt.
• Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist.

Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert. Um bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu können, sind aus Sicht von Haus & Grund weitere Schritte und Maßnahmen notwendig:

• Der Gebäudesektor muss 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel integriert werden.
• Zeitgleich müssen sämtliche ordnungspolitischen Vorgaben entfallen.
• Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden.
• Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.
Veröffentlicht am: 22-03-2023

Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel

Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel
CO2-Emissionshandel und Klimageld in den Vordergrund rücken

Vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Emissionszahlen für die einzelnen Wirtschaftssektoren forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland eine Abschaffung der jährlichen Sektorziele und eine Neuausrichtung des Klimaschutzgesetzes. „Mittlerweile müsste jedem klar sein, dass wir mit dem technokratischen Klein-Klein nicht vorankommen“, stellte Verbandschef Kai Warnecke fest. Er plädiert dafür, den Gebäudesektor möglichst zügig in den europäischen Emissionshandel zu integrieren und europaweit verlässlich CO2-Reduktionsziele festzulegen. Um Gebäudesanierungen voranzutreiben, müssen die Einnahmen aus dem Emissionshandel für die Gebäudesanierung verwendet werden. Diese Förderung muss durch einen gesetzlichen Anspruch für Eigentümer verbrieft werden. Flankierend dazu bedarf es eines Pro-Kopf-Klimageldes, um die Bürgerinnen und Bürger bei den CO2-Preisen zu entlasten.

Warnecke kritisierte, dass der derzeitige Instrumentenmix kontraproduktiv sei und zeige, dass es im Wirtschaftsministerium an einem ordnungspolitischen Kompass fehle. „Es macht schlicht keinen Sinn, einen Preis für CO2 einzuführen und weiterhin an detaillierten verpflichtenden Vorgaben festzuhalten, wann wie welche Maßnahmen von jedem einzelnen Bürger umzusetzen sind. Das ist Abkassieren und Bevormunden aus einem Guss – aber kein wirksamer Klimaschutz“, resümierte Warnecke.
Veröffentlicht am: 15-03-2023

EU-Parlament setzt Mindest-Energiestandards für Gebäude fest

EU-Parlament setzt Mindest-Energiestandards für Gebäude fest
Haus & Grund sieht die Bezahlbarkeit des Wohnens gefährdet

Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie wird weitreichende Folgen in Deutschland haben und Wohnen erheblich verteuern. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen Abstimmung im EU-Parlament hin. „In den kommenden zehn Jahren müssen etwa ein Drittel aller Wohngebäude in Deutschland energetisch deutlich verbessert werden. Das betrifft vor allem die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern“, erläuterte Verbandschef Kai Warnecke heute in Berlin. Es werde viele Eigentümer geben, die das nicht stemmen können. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen ist bei älteren Gebäuden mit Sanierungskosten in sechsstelliger Höhe zu rechnen. „Die Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürger wurde vernichtet“, befürchtet Warnecke.

Die neugefasste Richtlinie wird auch Auswirkungen auf Neubauten haben. So sollen alle neuen Gebäude ab 2028 Null-Emissions-Gebäude sein. Das bedeutet, dass sie nicht nur eine hohe Energieeffizienz aufweisen müssen, sondern auch hohe Anforderungen an eine klimaneutrale Energieversorgung erfüllen müssen. „Das wird dem Neubau den nächsten Rückschlag geben und viele Träume von den eigenen vier Wänden platzen lassen“, so Warneckes Fazit.

Hintergrund: Das Ziel der EU ist, dass jedes einzelne Gebäude bis 2050 klimaneutral sein soll. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz aus dem Verkehr zu ziehen, indem auf EU-Ebene sogenannte Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) festlegt wurden. Diese MEPS basieren auf einem neu skalierten Schema für Energieausweise, bei dem – jedenfalls nach den Vorstellungen der EU-Kommission – die schlechtesten 15 Prozent jedes nationalen Gebäudebestands als Klasse G klassifiziert werden, während die Klasse A für Null-Emissions-Gebäude reserviert wird. Das Parlament hat mit seinem heutigen Beschluss gefordert, dass alle Gebäude in Europa bis 2033 mindestens die Klasse D erreichen sollen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen und über etwaige Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben entscheiden.
Veröffentlicht am: 14-03-2023

Pläne von Habeck für Heizungsaustausch praxisfern

Pläne von Habeck für Heizungsaustausch praxisfern
Haus & Grund: Bundeskanzler muss eingreifen

Nach einem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf aus dem Klimaschutzministerium von Robert Habeck sollen auf Immobilieneigentümer in den kommenden Jahren immense Kosten zukommen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Nachdem Minister Habeck bei seinem Entwurf einzig den Klimaschutz im Blick gehabt habe, sei es nun Aufgabe der restlichen Bundesregierung, die praktischen Auswirkungen auf die Bürger zu berücksichtigen. „Bundeskanzler Scholz muss nun dafür sorgen, dass die Energiewende im Gebäudebestand die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert. Ansonsten enden Habecks Pläne in einem Desaster“, sagte Warnecke.
Veröffentlicht am: 27-02-2023

EU-Parlament will Mindestenergiestandards für Gebäude

EU-Parlament will Mindestenergiestandards für Gebäude
Haus & Grund hält den Zertifikatehandel für geeigneteres Mittel

Das EU-Parlament hat sich nach langen Verhandlungen darauf geeinigt, energetische Mindeststandards für Gebäude einzuführen. „Damit wird der planwirtschaftliche und für alle ungeheuer teure und ineffiziente Weg Richtung Klimaneutralität zementiert“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Abstimmung im federführenden Industrieausschuss des Parlaments.

Er verwies gleichzeitig auf ein wesentlich geeigneteres Instrument: Nach Auffassung des Verbandes sollte der Gebäudesektor möglichst schnell in den europäischen Handel mit CO2-Emissionszertifikaten integriert werden. Dies sei ein kosteneffizientes Mittel, mit dem die Klimaziele punktgenau erreicht werden könnten. „Die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel müssen dann auch in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die EU mit dem bestehenden Emissionshandel ein funktionierendes System in den Händen hält und es nicht konsequent nutzt“, kritisierte Warnecke.

Die EU plant mit einer Reform der Gebäuderichtlinie Zeitpunkte festzulegen, bis zu dem Wohn- und Nichtwohngebäude bestimmte Energiestandards erreichen sollen. Bis 2050 sollen schließlich alle Gebäude klimaneutral sein. Weitere Details und auch mögliche Sanktionen für Eigentümer, die die Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden dann im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht diskutiert.
Veröffentlicht am: 09-02-2023

Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!

Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!
Verbände-Allianz fordert Sicherheit und Entlastung

Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten unbedingt vorläufig erlassen werden! Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland. Denn schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrecht-licher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz ist es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentü-mern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.

Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben. Deshalb appellieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel, DSTG-Vorsitzender Florian Köbler, DStV-Präsident Torsten Lüth und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke an die Bundesländer, eine vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.

Musterklagen gegen die neue Grundsteuer

Tatsächlich gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwertes ein. Grund: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform! Demnach sind viele Eigentümer verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. Deshalb laufen bereits Musterverfahren zur ge-richtlichen Klärung: Neben dem Verfahren des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst, werden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile werden erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.

Bis dahin werden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater aber mit Einsprüchen und deren Bearbei-tungen belastet. Dabei sind sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberaterinnen und Steuer-berater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten müssen.

Zum Hintergrund

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung der Grund-steuer für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurden neue Regelungen geschaffen, die nun zü-gig umgesetzt werden müssen. Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen ist der 31. Januar 2023.
Veröffentlicht am: 30-01-2023

Erwerb von Wohneigentum erleichtern

Erwerb von Wohneigentum erleichtern
Haus & Grund fordert Maßnahmenpaket

Die derzeitigen ökonomischen, aber auch politischen Rahmenbedingungen machen nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland den Eigentumserwerb zu einem Traum, der für viele Haushalte niemals in Erfüllung gehen wird. Daher forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute anlässlich einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag: „Die Eigentumsbildung muss endlich wieder ein zentrales Ziel staatlichen Handelns werden.“ Er beklagte das Förder-Chaos bei der Eigentums- und Neubauförderung, unwirtschaftliche energetische Standards mit zweifelhaftem Nutzen für den Klimaschutz, hohe Grunderwerbs- und Erbschaftsteuern sowie vielerorts zu wenig Bauland. Hinzu kämen hohe Energie- und Baupreise sowie anziehende Zinsen.

Um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, schlägt Haus & Grund folgende Maßnahmen vor:

• Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie
• einheitlicher Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent
• eigenkapitalersetzende Darlehen durch die KfW
• Abkehr der ausschließlichen Neubauförderung von Effizienzhaus-40-Standards
• Schaffung einer soliden und langfristen Förderkulisse zur energetischen Modernisierung von Bestandsimmobilien, die sich ausschließlich an private Eigentümer richtet („Jung kauft alt“)
• auskömmliche Ausstattung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Fördervolumen von mindestens 150 Millionen Euro jährlich
• der Staat muss das fördern, was er gesetzlich fordert
• Regulierungsmoratorium für die kommenden fünf Jahre
• Wenn dringend benötigtes Bauland fehlt, müssen Kommunen zur Bereitstellung von Bauland verpflichtet werden können. Um diese Pflicht durchsetzen zu können, bedarf es eines Verbandsklagerechts.
Hintergrund: Wohneigentum spielt für die Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten eine zentrale Rolle – ganz gleich, ob es selbst genutzt oder auch privat vermietet wird. Die Wohnungsbestände von Privatpersonen sind die wesentliche Säule des deutschen Wohnungsmarktes. Gut 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland ist privates Eigentum. Zwei Drittel aller Mietwohnungen gehören vermietenden Privatpersonen; 45 Prozent aller Haushalte leben in ihren eigenen vier Wänden. So sorgen selbstnutzende und vermietenden Privatpersonen seit vielen Jahrzehnten für einen stabilen und funktionierenden Wohnungsmarkt. Indem diese Personen die Wohnraumversorgung für sich und ihre Mitbürger tagtäglich stemmen, verbinden sie wirtschaftliches und soziales Handeln auf besondere Art und Weise. Wer Eigentum bildet, schafft die nachhaltigste und sicherste Form der Altersvorsorge und entlastet sich, seine Familie und den Staat. Die privaten Bauherren und Erwerber sind darüber hinaus ein unverzichtbarer Baustein zum Erreichen der Wohnungsbauzahlen der Bundesregierung.
Veröffentlicht am: 23-01-2023

Mieten 2022 real gesunken

Mieten 2022 real gesunken
Haus & Grund: Weitere mietrechtliche Eingriffe überflüssig

Die Nettokaltmieten sind im vergangenen Jahr real um 6,1 Prozent gesunken. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Verweis auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes hin. „Deutlicher können die Hinweise nicht sein, dass die von der Ampel-Koalition geplanten Mietrechtsänderungen überflüssig sind“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, ihre Arbeit darauf zu konzentrieren, dass hinreichend bezahlbare Energie vorhanden sei und mehr Wohnungen gebaut würden.

Warnecke wies darauf hin, dass die Herausforderungen für die Wohnungspolitik vielfältig seien. So dürfe sich die Energiepolitik für den Gebäudebestand nicht in immer höheren Anforderungen und kürzeren Fristen erschöpfen. Er forderte zudem endlich ein Klimageld einzuführen und auch die Sanierungsmaßnahmen zu fördern, die gesetzlich gefordert seien.
Veröffentlicht am: 17-01-2023

Studie: Mieten sind zwischen 2015 und 2021 bezahlbarer geworden

Studie: Mieten sind zwischen 2015 und 2021 bezahlbarer geworden
In allen Großstädten sind die Löhne schneller gestiegen als die Mieten

Für die Bezieher von Lohneinkommen ist das Mieten einer Wohnung in fast jeder Region Deutschlands seit 2015 bezahlbarer geworden. Das geht aus einer Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind die Löhne im Betrachtungszeitraum durchschnittlich um 14,2 Prozent gestiegen, die Bestandsmieten jedoch nur um 7,3 und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent. „Das gleiche Bild zeigt sich auch auf Kreisebene: Nur in 6 von 400 Kreisen sind die Bestandsmieten stärker gestiegen als die Löhne, bei den Neuvertragsmieten gilt dies in 49 Kreisen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Durchweg bezahlbarer sind die Mieten in allen sieben deutschen Großstädten geworden.

Aus Sicht des Verbandes ist für einen Großteil der privaten Haushalte die Bezahlbarkeit des Mietens gesichert. „Damit sind die Probleme auf dem Wohnungsmarkt jedoch nicht gelöst“, betonte Warnecke. Die hohe Wohnkostenbelastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen sei seit jeher ein soziales Problem, das jedoch nicht erst mit den hohen Mietsteigerungen der vergangenen Jahre entstanden sei. „Die steigenden Mieten resultieren allein aus einem Mangel an Wohnungen und den hohen Kosten energetischer Sanierungen. Die Ampel-Koalition muss jetzt alles tun, damit schnell ausreichend neue Wohnungen gebaut und bestehende günstiger saniert werden können. Zudem muss sie dafür sorgen, dass in Zukunft kein Bezahlbarkeitsproblem entsteht“, forderte Haus & Grund-Chef Warnecke.

Konkret schlägt Haus & Grund folgende Maßnahmen vor:

• Fördern, was gesetzlich bei Neubau und Sanierung gefordert ist
• Sanierungsförderung auf 25 Mrd. Euro pro Jahr aufstocken und verstetigen
• Eigene Förderbereiche für private Eigentümer
• Baulandplanungspflicht für Kommunen einführen
• 65 %-Erneuerbare-Energie-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen verschieben
• Mietpreisbremse nicht verlängern
• CO2-Bepreisung beim Heizen aussetzen
• Grundsteueraufkommen beim Wert von 2015 vorübergehend deckeln
Veröffentlicht am: 12-01-2023