Nachrichten von Haus & Grund Deutschland
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Haus & Grund
SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer bedrohen privates Eigentum
SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer bedrohen privates Eigentum
Vermietete Mehrfamilienhäuser komplett ausgeblendet
Haus & Grund Deutschland lehnt das SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer entschieden ab. Der angekündigte Lebensfreibetrag von einer Million Euro soll laut SPD in den allermeisten Fällen die Vererbung von Wohnhaus oder Grundstück steuerfrei machen. „Diese Behauptung geht an der Realität vieler Immobilienmärkte vorbei – und sie blendet eine ganze Erbengruppe komplett aus: Erben vermieteter Mehrfamilienhäuser“, kritisiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Ein Freibetrag von einer Million Euro möge auf dem Papier großzügig wirken. In zahlreichen Städten sei es das nicht. Wer dann Erbschaftsteuer zahlen müsse, sei nicht reich, sondern häufig ein Normalverdiener, der das Elternhaus weiter bewohnen oder in der Familie halten wolle. Aus Sicht von Haus & Grund ist besonders problematisch, dass die SPD weiter auf starre Freibeträge setzt, ohne einen Mechanismus, der Freibeträge dauerhaft an steigende Immobilienwerte anpasst.
Der Eigentümerverband kritisiert zudem, dass in dem SPD-Konzept vermietete Mehrfamilienhäuser faktisch nicht vorkommen, sondern als Leitbild nur das selbstbewohnte Familienheim. Genau hier liege jedoch eines der größten Risiken für Eigentümer und Mieter:
Wer ein Mehrfamilienhaus erbt, hat das Vermögen in der Substanz gebunden – nicht als frei verfügbares Konto-Guthaben. Unter dem SPD-Vorschlag bleiben in der Praxis oft nur zwei schlechte Optionen:
• Verkauf, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen – im Zweifel an kapitalkräftige, häufig auch ausländische Investoren, weil private Käufer das Objekt und die Steuerlast kaum stemmen können.
• Mieterhöhungen, um die Steuerbelastung zu finanzieren – das wäre einerseits sozialpolitisch fatal, andererseits in vielen Regionen rechtlich und marktbedingt gar nicht in dem Umfang möglich.
Warnecke: „Damit würde die SPD ausgerechnet das befeuern, was sie vorgibt, verhindern zu wollen: mehr Marktdruck auf Mieten und mehr Verdrängung privater Eigentümer zugunsten großer Player.“
Vermietete Mehrfamilienhäuser komplett ausgeblendet
Haus & Grund Deutschland lehnt das SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer entschieden ab. Der angekündigte Lebensfreibetrag von einer Million Euro soll laut SPD in den allermeisten Fällen die Vererbung von Wohnhaus oder Grundstück steuerfrei machen. „Diese Behauptung geht an der Realität vieler Immobilienmärkte vorbei – und sie blendet eine ganze Erbengruppe komplett aus: Erben vermieteter Mehrfamilienhäuser“, kritisiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Ein Freibetrag von einer Million Euro möge auf dem Papier großzügig wirken. In zahlreichen Städten sei es das nicht. Wer dann Erbschaftsteuer zahlen müsse, sei nicht reich, sondern häufig ein Normalverdiener, der das Elternhaus weiter bewohnen oder in der Familie halten wolle. Aus Sicht von Haus & Grund ist besonders problematisch, dass die SPD weiter auf starre Freibeträge setzt, ohne einen Mechanismus, der Freibeträge dauerhaft an steigende Immobilienwerte anpasst.
Der Eigentümerverband kritisiert zudem, dass in dem SPD-Konzept vermietete Mehrfamilienhäuser faktisch nicht vorkommen, sondern als Leitbild nur das selbstbewohnte Familienheim. Genau hier liege jedoch eines der größten Risiken für Eigentümer und Mieter:
Wer ein Mehrfamilienhaus erbt, hat das Vermögen in der Substanz gebunden – nicht als frei verfügbares Konto-Guthaben. Unter dem SPD-Vorschlag bleiben in der Praxis oft nur zwei schlechte Optionen:
• Verkauf, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen – im Zweifel an kapitalkräftige, häufig auch ausländische Investoren, weil private Käufer das Objekt und die Steuerlast kaum stemmen können.
• Mieterhöhungen, um die Steuerbelastung zu finanzieren – das wäre einerseits sozialpolitisch fatal, andererseits in vielen Regionen rechtlich und marktbedingt gar nicht in dem Umfang möglich.
Warnecke: „Damit würde die SPD ausgerechnet das befeuern, was sie vorgibt, verhindern zu wollen: mehr Marktdruck auf Mieten und mehr Verdrängung privater Eigentümer zugunsten großer Player.“
Veröffentlicht am: 13-01-2026
EU legt erstmals Plan zur Wohnungspolitik vor
EU legt erstmals Plan zur Wohnungspolitik vor
Haus & Grund: Wohnungspolitik muss nationale Aufgabe bleiben
Unter dem Titel „Homes for All – The European Affordable Housing Plan“ legt die Europäische Kommission heute erstmals einen umfassenden europäischen Aktionsplan zur Wohnungspolitik vor. Haus & Grund Deutschland weist diesen Vorstoß entschieden zurück und mahnt die Einhaltung der europäischen Kompetenzordnung an. „Mit diesem Plan überschreitet die Kommission eindeutig die Grenze ihrer Zuständigkeiten“, kommentierte Präsident Kai Warnecke in Berlin.
Der Verband weist darauf hin, dass die Wohnungsmärkte in Europa sehr heterogen sind. Zwischen den lokalen Wohnungsmärkten bestünden strukturelle Unterschiede, die europäische Pauschallösungen ungeeignet machten. „Wenn die Kommission dennoch steuernde Impulse etwa zu Regulierung, Besteuerung, Kurzzeitvermietung oder vermeintlicher Spekulation gibt, überschreitet sie ihre Befugnisse und erzeugt politischen Druck in Bereichen, in denen sie weder rechtlich noch fachlich die notwendige Grundlage besitzt“, so Warnecke. Besonders kritisch bewertet der Verband den Versuch, Preisentwicklungen mit spekulativem Verhalten zu erklären – ein Narrativ, das die Wirklichkeit vermietender Privatpersonen verfehle und falsche politische Signale sende.
Haus & Grund Deutschland warnt davor, die Veröffentlichung als Einstieg in eine vergemeinschaftete Wohnungspolitik zu interpretieren. Europa könne koordinieren und unterstützen, doch die Verantwortung für Wohnungsmarktregeln, Genehmigungsverfahren, Steuerpolitik und Mietrecht liege zu Recht bei den Mitgliedstaaten. Nationale Lösungen seien notwendig, weil Wohnungsmärkte lokal geprägt seien und differenzierte Antworten erforderten. „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Kompetenz klar zu verteidigen und einer Überdehnung europäischer Zuständigkeiten entgegenzutreten“, sagte Warnecke.
Haus & Grund: Wohnungspolitik muss nationale Aufgabe bleiben
Unter dem Titel „Homes for All – The European Affordable Housing Plan“ legt die Europäische Kommission heute erstmals einen umfassenden europäischen Aktionsplan zur Wohnungspolitik vor. Haus & Grund Deutschland weist diesen Vorstoß entschieden zurück und mahnt die Einhaltung der europäischen Kompetenzordnung an. „Mit diesem Plan überschreitet die Kommission eindeutig die Grenze ihrer Zuständigkeiten“, kommentierte Präsident Kai Warnecke in Berlin.
Der Verband weist darauf hin, dass die Wohnungsmärkte in Europa sehr heterogen sind. Zwischen den lokalen Wohnungsmärkten bestünden strukturelle Unterschiede, die europäische Pauschallösungen ungeeignet machten. „Wenn die Kommission dennoch steuernde Impulse etwa zu Regulierung, Besteuerung, Kurzzeitvermietung oder vermeintlicher Spekulation gibt, überschreitet sie ihre Befugnisse und erzeugt politischen Druck in Bereichen, in denen sie weder rechtlich noch fachlich die notwendige Grundlage besitzt“, so Warnecke. Besonders kritisch bewertet der Verband den Versuch, Preisentwicklungen mit spekulativem Verhalten zu erklären – ein Narrativ, das die Wirklichkeit vermietender Privatpersonen verfehle und falsche politische Signale sende.
Haus & Grund Deutschland warnt davor, die Veröffentlichung als Einstieg in eine vergemeinschaftete Wohnungspolitik zu interpretieren. Europa könne koordinieren und unterstützen, doch die Verantwortung für Wohnungsmarktregeln, Genehmigungsverfahren, Steuerpolitik und Mietrecht liege zu Recht bei den Mitgliedstaaten. Nationale Lösungen seien notwendig, weil Wohnungsmärkte lokal geprägt seien und differenzierte Antworten erforderten. „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Kompetenz klar zu verteidigen und einer Überdehnung europäischer Zuständigkeiten entgegenzutreten“, sagte Warnecke.
Veröffentlicht am: 16-12-2025
Heizungsgesetz abschaffen – nicht umbenennen
Heizungsgesetz abschaffen – nicht umbenennen
Haus & Grund warnt vor Etikettenschwindel
„Das Heizungsgesetz muss abgeschafft und nicht nur umbenannt werden. Das gilt insbesondere für die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses.
Der als Heizungsgesetz bezeichnete Teil des Gebäudeenergiegesetzes überfordere die Eigentümer finanziell. „Wer eine kaputte Heizung ersetzen muss, aber nicht sofort auf einhundert Prozent erneuerbare Energien umsteigen kann, darf nicht zu teuren Zwischenlösungen – wie beispielsweise Hybridheizungen – gezwungen werden“, forderte Warnecke. Die aktuellen Regelungen seien für eine bezahlbare und unbürokratische Energiewende im Gebäudebereich untauglich. „Jetzt ist ein Neustart notwendig, kein Etikettenschwindel“, so der Verbandschef.
Haus & Grund warnt vor Etikettenschwindel
„Das Heizungsgesetz muss abgeschafft und nicht nur umbenannt werden. Das gilt insbesondere für die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses.
Der als Heizungsgesetz bezeichnete Teil des Gebäudeenergiegesetzes überfordere die Eigentümer finanziell. „Wer eine kaputte Heizung ersetzen muss, aber nicht sofort auf einhundert Prozent erneuerbare Energien umsteigen kann, darf nicht zu teuren Zwischenlösungen – wie beispielsweise Hybridheizungen – gezwungen werden“, forderte Warnecke. Die aktuellen Regelungen seien für eine bezahlbare und unbürokratische Energiewende im Gebäudebereich untauglich. „Jetzt ist ein Neustart notwendig, kein Etikettenschwindel“, so der Verbandschef.
Veröffentlicht am: 11-12-2025
Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler ziehen nach Karlsruhe
Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler ziehen nach Karlsruhe
Verbände sehen weiterhin hohe Belastung bei Bürgern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute in den Grundsteuerverfahren das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt und die Klagen abgewiesen. Damit bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bescheide rechtlich vorerst bestehen, stellen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) fest. Beide Verbände kündigen sogleich an, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.
„Die Entscheidung des BFH ist zu respektieren, aber sie überzeugt uns in der Sache nicht“, erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben.“ BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der BFH hier keine Grenzen setzt, sollte nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“
Die Verbände verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Städten und Gemeinden, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die insbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern. Warnecke: „Was Bürger zahlen, hängt immer stärker vom zufälligen Bodenrichtwert und vom Wohnort ab als von nachvollziehbaren Maßstäben. Das ist wohnungspolitisch schädlich und politisch kaum vermittelbar.“ Holznagel: „Die Grundsteuer droht zum intransparenten Flickenteppich zu werden. Genau das wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde verhindern.“
Verbände sehen weiterhin hohe Belastung bei Bürgern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute in den Grundsteuerverfahren das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt und die Klagen abgewiesen. Damit bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bescheide rechtlich vorerst bestehen, stellen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) fest. Beide Verbände kündigen sogleich an, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.
„Die Entscheidung des BFH ist zu respektieren, aber sie überzeugt uns in der Sache nicht“, erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben.“ BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der BFH hier keine Grenzen setzt, sollte nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“
Die Verbände verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Städten und Gemeinden, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die insbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern. Warnecke: „Was Bürger zahlen, hängt immer stärker vom zufälligen Bodenrichtwert und vom Wohnort ab als von nachvollziehbaren Maßstäben. Das ist wohnungspolitisch schädlich und politisch kaum vermittelbar.“ Holznagel: „Die Grundsteuer droht zum intransparenten Flickenteppich zu werden. Genau das wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde verhindern.“
Veröffentlicht am: 10-12-2025
Grundsteuer 2025: komplexer, teurer, ungerechter
Alle Ziele der Reform verfehlt
Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Reform der Grundsteuer sollte vereinfachen, gerechter machen und aufkommensneutral sein. Das hat Haus & Grund Deutschland von IW Consult prüfen lassen und die 100 größten Städte analysiert. Ergebnis: Für die meisten Bürgerinnen und Bürger wird Wohnen durch die neue Grundsteuer teurer.
„Das Fazit zur Reform der Grundsteuer ist ernüchternd: Viele Städte und Gemeinden haben die Reform für satte Steuererhöhungen genutzt. Es wurde nicht einfacher, es wurde nicht gerechter und für viele Bürgerinnen und Bürger wurde es teurer.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse bei der Vorstellung der Untersuchung heute in Berlin.
Zentrale Ergebnisse:
• Ranking 2025: Zwickau (Sachsen) liegt mit 258 Euro pro Jahr an der Spitze der günstigsten Großstädte. Am Ende des Feldes stehen Tübingen, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Karlsruhe (alle in Baden-Württemberg). In Tübingen werden 1.377 Euro pro Jahr fällig – rund 434 Prozent mehr als in Zwickau für eine vergleichbar große Immobilie.
• Große Länderunterschiede: In den betrachteten Städten Sachsen-Anhalts zahlen Eigentümer eines Einfamilienhauses durchschnittlich 305 Euro pro Jahr, in Berlin hingegen durchschnittlich 850 Euro – der höchste Durchschnittswert im Bundesländervergleich.
• Deutliche Auswirkungen der unterschiedlichen Steuermodelle: Die einfachen Modelle in Niedersachsen und Bayern führen auch zu fairen Steuern. Das wertorientierte Modell in Baden-Württemberg hingegen hat dem Bundesland einen beispiellosen Abstieg im Ranking beschert.
• Das Bundesmodell hat ebenfalls zahlreiche Steuersteigerungen ermöglicht und ist wegen seiner Komplexität und Intransparenz Spitzenreiter bei der Unzufriedenheit der Bürger: 2,8 Millionen Einsprüche sprechen eine deutliche Sprache!
„Die Reform sollte Gleichbehandlung gewährleisten. Tatsächlich bestimmen die Modellwahl der Länder und die Hebesatzpolitik der Städte die Höhe der Grundsteuer stärker denn je. Für Eigentümer entsteht dadurch keine verlässliche, gerechte Belastung, sondern ein Flickenteppich aus teils massiv voneinander abweichenden Jahresbeträgen“, resümierte Warnecke. In der Konsequenz fordert Haus & Grund Deutschland, das bayerische oder das niedersächsische Grundsteuermodell umgehend in allen Ländern einzuführen!
Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Reform der Grundsteuer sollte vereinfachen, gerechter machen und aufkommensneutral sein. Das hat Haus & Grund Deutschland von IW Consult prüfen lassen und die 100 größten Städte analysiert. Ergebnis: Für die meisten Bürgerinnen und Bürger wird Wohnen durch die neue Grundsteuer teurer.
„Das Fazit zur Reform der Grundsteuer ist ernüchternd: Viele Städte und Gemeinden haben die Reform für satte Steuererhöhungen genutzt. Es wurde nicht einfacher, es wurde nicht gerechter und für viele Bürgerinnen und Bürger wurde es teurer.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse bei der Vorstellung der Untersuchung heute in Berlin.
Zentrale Ergebnisse:
• Ranking 2025: Zwickau (Sachsen) liegt mit 258 Euro pro Jahr an der Spitze der günstigsten Großstädte. Am Ende des Feldes stehen Tübingen, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Karlsruhe (alle in Baden-Württemberg). In Tübingen werden 1.377 Euro pro Jahr fällig – rund 434 Prozent mehr als in Zwickau für eine vergleichbar große Immobilie.
• Große Länderunterschiede: In den betrachteten Städten Sachsen-Anhalts zahlen Eigentümer eines Einfamilienhauses durchschnittlich 305 Euro pro Jahr, in Berlin hingegen durchschnittlich 850 Euro – der höchste Durchschnittswert im Bundesländervergleich.
• Deutliche Auswirkungen der unterschiedlichen Steuermodelle: Die einfachen Modelle in Niedersachsen und Bayern führen auch zu fairen Steuern. Das wertorientierte Modell in Baden-Württemberg hingegen hat dem Bundesland einen beispiellosen Abstieg im Ranking beschert.
• Das Bundesmodell hat ebenfalls zahlreiche Steuersteigerungen ermöglicht und ist wegen seiner Komplexität und Intransparenz Spitzenreiter bei der Unzufriedenheit der Bürger: 2,8 Millionen Einsprüche sprechen eine deutliche Sprache!
„Die Reform sollte Gleichbehandlung gewährleisten. Tatsächlich bestimmen die Modellwahl der Länder und die Hebesatzpolitik der Städte die Höhe der Grundsteuer stärker denn je. Für Eigentümer entsteht dadurch keine verlässliche, gerechte Belastung, sondern ein Flickenteppich aus teils massiv voneinander abweichenden Jahresbeträgen“, resümierte Warnecke. In der Konsequenz fordert Haus & Grund Deutschland, das bayerische oder das niedersächsische Grundsteuermodell umgehend in allen Ländern einzuführen!
Veröffentlicht am: 12-11-2025
Grundsteuer – jetzt geht es weiter!
Bundesfinanzhof verhandelt morgen zwei Musterverfahren
Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) bekräftigen ihr Engagement und unterstützen gleich mehrere Musterverfahren zur reformierten Grundsteuer. Am morgigen Mittwoch, 12. November, verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) in München drei Verfahren – davon zwei einschlägige Musterfälle. Die Verfahren haben eine grundsätzliche Bedeutung für die Bewertung von Immobilien nach dem Bundesmodell im Rahmen der Grundsteuer. Beide Verbände werden die Verhandlungen vor Ort begleiten.
Darum geht es genau
In den von beiden Verbänden unterstützten Musterfällen aus Köln und Berlin geht es um die Bewertung von Eigentumswohnungen als Grundlage für die Grundsteuer. So wurden die betreffenden Wohnungen mit stark pauschalisierten und intransparenten Werten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse vor Ort oder wertbeeinflussender Besonderheiten des einzelnen Grundstücks bewertet.
Im Kölner Fall ist nach Auffassung der beiden Verbände beispielsweise die Zuordnung zu einer bestimmten, deutlich höheren Bodenrichtwertzone trotz schlechterer Wohnlage unverständlich. Im Einzelnen: In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmetern. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent gegenüber der bisherigen Bewertung.
Im Berliner Fall ist die Tabellen-Miete des Gesetzgebers gar nicht erzielbar.
Im Einzelnen: Im Klageverfahren handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung nahe einer Bahntrasse. Die Wohnung wurde mit einer Kaltmiete von 5,07 Euro pro Quadratmeter vermietet (zum Stichtag der Bewertung am 1. Januar 2022). Der Grundsteuerbescheid setzt nun eine angepasste monatliche Nettokaltmiete von 9,32 Euro pro Quadratmeter als pauschalierte Miete nach dem neuen Bewertungssystem an. Dieser Wert ist über 80 Prozent höher als die erzielte Miete – er ist nicht realisierbar und realitätsfern. Dies vor dem Hintergrund, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt, dass der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Dies auch nur, wenn die Miete zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung seit 15 Monaten unverändert war. Der Berliner Mietspiegel enthält in seiner Fassung von 2021 als Mittelwert der ortsüblichen Miete lediglich einen Wert von 6,47 Euro pro Quadratmeter. Über diesen Wert hinaus kann der betroffene Eigentümer nicht gehen. Sollte er dies dennoch versuchen, hätte der Mieter die Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen.
Die zugrunde gelegten Miet- und Bodenwerte kann der Eigentümer grundsätzlich gar nicht überprüfen oder gar korrigieren lassen, betonen die beiden Verbände. Demnach bleibt ihm nur die Möglichkeit eines teuren Vollgutachtens – auf eigenes Kostenrisiko. Beide Verbände halten diese Form der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig, da sie mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist. Zudem war der Bund als Gesetzgeber zu einer solch weitreichenden Grundsteuerreform nicht befugt, so die Sicht der Verbände, weil die Grundsteuer eine Angelegenheit der Länder ist.
Fazit: Einer Grundsteuer ohne pauschalierte Werte müsste der Vorzug gegeben werden. Die Länder sollten die Öffnungsklausel nutzen. Der Vorschlag von Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Wir brauchen eine einfachere und nachvollziehbare Grundsteuer, die sich an den Modellen von Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen orientiert. Zu diesen Ergebnissen kommt auch das verfassungsrechtliche Gutachten zum Grundsteuer-Bundesmodell des Verfassungsrechtlers Professor Gregor Kirchhof. Auch müssten die Hürden für den Nachweis eines tatsächlich geringeren Wertes deutlich gesenkt werden.
„Steuern müssen einfach, nachvollziehbar und gerecht sein. Das gilt besonders für die Grundsteuer, die Millionen Bürger betrifft. Die anstehenden BFH-Verhandlungen können den Weg zu mehr Rechtssicherheit ebnen – für Eigentümer, Mieter und Gemeinden“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. BdSt-Präsident Reiner Holznagel fasst zusammen: „Die Grundsteuer betrifft alle Eigentümer und Mieter – direkt über den Steuerbescheid oder mittelbar über die Betriebskosten. Die heute geltenden Bewertungsregeln sind seit Jahren umstritten – sie führen zu Ungleichbehandlungen und damit zu Rechtsunsicherheit. Mit den Musterverfahren wollen wir klären lassen, wie eine verfassungskonforme Grundsteuer gestaltet werden muss.“
Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) bekräftigen ihr Engagement und unterstützen gleich mehrere Musterverfahren zur reformierten Grundsteuer. Am morgigen Mittwoch, 12. November, verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) in München drei Verfahren – davon zwei einschlägige Musterfälle. Die Verfahren haben eine grundsätzliche Bedeutung für die Bewertung von Immobilien nach dem Bundesmodell im Rahmen der Grundsteuer. Beide Verbände werden die Verhandlungen vor Ort begleiten.
Darum geht es genau
In den von beiden Verbänden unterstützten Musterfällen aus Köln und Berlin geht es um die Bewertung von Eigentumswohnungen als Grundlage für die Grundsteuer. So wurden die betreffenden Wohnungen mit stark pauschalisierten und intransparenten Werten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse vor Ort oder wertbeeinflussender Besonderheiten des einzelnen Grundstücks bewertet.
Im Kölner Fall ist nach Auffassung der beiden Verbände beispielsweise die Zuordnung zu einer bestimmten, deutlich höheren Bodenrichtwertzone trotz schlechterer Wohnlage unverständlich. Im Einzelnen: In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmetern. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent gegenüber der bisherigen Bewertung.
Im Berliner Fall ist die Tabellen-Miete des Gesetzgebers gar nicht erzielbar.
Im Einzelnen: Im Klageverfahren handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung nahe einer Bahntrasse. Die Wohnung wurde mit einer Kaltmiete von 5,07 Euro pro Quadratmeter vermietet (zum Stichtag der Bewertung am 1. Januar 2022). Der Grundsteuerbescheid setzt nun eine angepasste monatliche Nettokaltmiete von 9,32 Euro pro Quadratmeter als pauschalierte Miete nach dem neuen Bewertungssystem an. Dieser Wert ist über 80 Prozent höher als die erzielte Miete – er ist nicht realisierbar und realitätsfern. Dies vor dem Hintergrund, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt, dass der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Dies auch nur, wenn die Miete zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung seit 15 Monaten unverändert war. Der Berliner Mietspiegel enthält in seiner Fassung von 2021 als Mittelwert der ortsüblichen Miete lediglich einen Wert von 6,47 Euro pro Quadratmeter. Über diesen Wert hinaus kann der betroffene Eigentümer nicht gehen. Sollte er dies dennoch versuchen, hätte der Mieter die Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen.
Die zugrunde gelegten Miet- und Bodenwerte kann der Eigentümer grundsätzlich gar nicht überprüfen oder gar korrigieren lassen, betonen die beiden Verbände. Demnach bleibt ihm nur die Möglichkeit eines teuren Vollgutachtens – auf eigenes Kostenrisiko. Beide Verbände halten diese Form der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig, da sie mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist. Zudem war der Bund als Gesetzgeber zu einer solch weitreichenden Grundsteuerreform nicht befugt, so die Sicht der Verbände, weil die Grundsteuer eine Angelegenheit der Länder ist.
Fazit: Einer Grundsteuer ohne pauschalierte Werte müsste der Vorzug gegeben werden. Die Länder sollten die Öffnungsklausel nutzen. Der Vorschlag von Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Wir brauchen eine einfachere und nachvollziehbare Grundsteuer, die sich an den Modellen von Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen orientiert. Zu diesen Ergebnissen kommt auch das verfassungsrechtliche Gutachten zum Grundsteuer-Bundesmodell des Verfassungsrechtlers Professor Gregor Kirchhof. Auch müssten die Hürden für den Nachweis eines tatsächlich geringeren Wertes deutlich gesenkt werden.
„Steuern müssen einfach, nachvollziehbar und gerecht sein. Das gilt besonders für die Grundsteuer, die Millionen Bürger betrifft. Die anstehenden BFH-Verhandlungen können den Weg zu mehr Rechtssicherheit ebnen – für Eigentümer, Mieter und Gemeinden“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. BdSt-Präsident Reiner Holznagel fasst zusammen: „Die Grundsteuer betrifft alle Eigentümer und Mieter – direkt über den Steuerbescheid oder mittelbar über die Betriebskosten. Die heute geltenden Bewertungsregeln sind seit Jahren umstritten – sie führen zu Ungleichbehandlungen und damit zu Rechtsunsicherheit. Mit den Musterverfahren wollen wir klären lassen, wie eine verfassungskonforme Grundsteuer gestaltet werden muss.“
Veröffentlicht am: 11-11-2025
Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für Eigentümer werden
Verbraucherfeindliche Regelung bei mangelhafter Behördenplanung
Mit der heute verabschiedeten Baugesetzbuch-Novelle will die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen – politisch wird sie als Bau-Turbo gefeiert. Haus & Grund Deutschland warnt jedoch vor einer Schattenseite der Reform: Der neue § 216a BauGB kann sich für private Immobilieneigentümer als verbraucherfeindliche Kostenfalle erweisen.
Der Paragraf regelt, was passiert, wenn ein Bebauungsplan später vom Gericht aufgehoben wird, weil er unzulässige Lärmbelastungen zugelassen hat. Zwar dürfen bereits errichtete Gebäude stehen bleiben, doch Behörden können nachträglich Lärmschutzmaßnahmen anordnen – und die Kosten auf die Eigentümer abwälzen.
„Der Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für private Eigentümer werden“, warnt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „§ 216a BauGB ist in seiner jetzigen Form verbraucherfeindlich. Er schützt Behörden und Planer, aber nicht die Menschen, die ihr Erspartes in Wohneigentum investieren. Wer fehlerhaft plant, muss auch zahlen, nicht die späteren Käufer.“
Gerade in neuen Baugebieten an lärmbelasteten Lagen gehen Kommunen und Projektentwickler bewusst planerische Risiken ein. Wenn diese Pläne später scheitern, bleiben die finanziellen Folgen an den privaten Eigentümern hängen, die im guten Glauben eine Wohnung oder ein Haus erworben haben.
„Das Vertrauen in Baurecht und Eigentum wird untergraben, wenn private Käufer für Fehler haften sollen, die sie weder verursacht haben noch erkennen konnten“, so Warnecke weiter. „Wohnen in der Innenstadt und Nutzungsmischung sind politisch gewollt. Die Folgekosten dieser Politik dürfen aber nicht einseitig den Bürgern aufgebürdet werden.“
Haus & Grund fordert deshalb klare gesetzliche Regeln: Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten privater Eigentümer gehen. Die Kosten müssen von der planenden Gemeinde oder dem Projektentwickler getragen werden. Zudem müsse beim Verkauf solcher Objekte transparent über mögliche Risiken nach § 216a BauGB informiert werden.
Mit der heute verabschiedeten Baugesetzbuch-Novelle will die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen – politisch wird sie als Bau-Turbo gefeiert. Haus & Grund Deutschland warnt jedoch vor einer Schattenseite der Reform: Der neue § 216a BauGB kann sich für private Immobilieneigentümer als verbraucherfeindliche Kostenfalle erweisen.
Der Paragraf regelt, was passiert, wenn ein Bebauungsplan später vom Gericht aufgehoben wird, weil er unzulässige Lärmbelastungen zugelassen hat. Zwar dürfen bereits errichtete Gebäude stehen bleiben, doch Behörden können nachträglich Lärmschutzmaßnahmen anordnen – und die Kosten auf die Eigentümer abwälzen.
„Der Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für private Eigentümer werden“, warnt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „§ 216a BauGB ist in seiner jetzigen Form verbraucherfeindlich. Er schützt Behörden und Planer, aber nicht die Menschen, die ihr Erspartes in Wohneigentum investieren. Wer fehlerhaft plant, muss auch zahlen, nicht die späteren Käufer.“
Gerade in neuen Baugebieten an lärmbelasteten Lagen gehen Kommunen und Projektentwickler bewusst planerische Risiken ein. Wenn diese Pläne später scheitern, bleiben die finanziellen Folgen an den privaten Eigentümern hängen, die im guten Glauben eine Wohnung oder ein Haus erworben haben.
„Das Vertrauen in Baurecht und Eigentum wird untergraben, wenn private Käufer für Fehler haften sollen, die sie weder verursacht haben noch erkennen konnten“, so Warnecke weiter. „Wohnen in der Innenstadt und Nutzungsmischung sind politisch gewollt. Die Folgekosten dieser Politik dürfen aber nicht einseitig den Bürgern aufgebürdet werden.“
Haus & Grund fordert deshalb klare gesetzliche Regeln: Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten privater Eigentümer gehen. Die Kosten müssen von der planenden Gemeinde oder dem Projektentwickler getragen werden. Zudem müsse beim Verkauf solcher Objekte transparent über mögliche Risiken nach § 216a BauGB informiert werden.
Veröffentlicht am: 09-10-2025
Tag des Wohnens 2025: Vermietende Privatpersonen stärken
Haus & Grund-Vereine im Dialog mit Bundestagsabgeordneten
Zum heutigen Tag des Wohnens (UN-Habitat-Tag) unterstreicht Haus & Grund Deutschland die zentrale Rolle der vermietenden Privatpersonen für einen stabilen, vielfältigen und bezahlbaren Mietwohnungsmarkt. Zahlreiche Haus & Grund-Vereine treten in diesen Tagen vor Ort mit ihren Bundestagsabgeordneten in den persönlichen Austausch, um die Bedeutung der vermietenden Privatpersonen für das Wohnen in Deutschland zu verdeutlichen.
„Ich freue mich, dass so viele unserer Vereine den Tag des Wohnens nutzen, um den direkten Dialog zu suchen. Der Tag des Wohnens erinnert daran, wie wichtig es ist, stabile und zukunftsfähige Wohnverhältnisse zu sichern – und dafür stehen wir, die vermietenden Privatpersonen“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
Die vermietenden Bürger bieten 63,5 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland an. Sie sind Einzelpersonen oder Familien häufig mit ein oder zwei Objekten. Sie sind regional verwurzelt, wohnen oft in derselben Stadt oder im selben Haus wie ihre Mieter und pflegen langjährige, vertrauensvolle Mietverhältnisse. Viele sind im Rentenalter; Mieteinnahmen sichern ihre Altersvorsorge. Anders als große Anbieter verfügen sie über nur geringe finanzielle Puffer und gehen zurückhaltend mit Mieterhöhungen um.
„Wir erleben jedoch leider, dass immer mehr Bürger nicht mehr vermieten können, weil ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen das auskömmliche Vermieten von Wohnraum unmöglich machen. Wir werben daher für ein Mietrecht mit Blick auf vermietende Privatpersonen – zum Schutz der Mieter und zur Sicherung des Wohnungsangebots“, erläuterte Warnecke.
Hintergrund: Der Welttag des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und 1986 erstmals begangen. Er macht weltweit darauf aufmerksam, Wohnraum zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.
Zum heutigen Tag des Wohnens (UN-Habitat-Tag) unterstreicht Haus & Grund Deutschland die zentrale Rolle der vermietenden Privatpersonen für einen stabilen, vielfältigen und bezahlbaren Mietwohnungsmarkt. Zahlreiche Haus & Grund-Vereine treten in diesen Tagen vor Ort mit ihren Bundestagsabgeordneten in den persönlichen Austausch, um die Bedeutung der vermietenden Privatpersonen für das Wohnen in Deutschland zu verdeutlichen.
„Ich freue mich, dass so viele unserer Vereine den Tag des Wohnens nutzen, um den direkten Dialog zu suchen. Der Tag des Wohnens erinnert daran, wie wichtig es ist, stabile und zukunftsfähige Wohnverhältnisse zu sichern – und dafür stehen wir, die vermietenden Privatpersonen“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.
Die vermietenden Bürger bieten 63,5 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland an. Sie sind Einzelpersonen oder Familien häufig mit ein oder zwei Objekten. Sie sind regional verwurzelt, wohnen oft in derselben Stadt oder im selben Haus wie ihre Mieter und pflegen langjährige, vertrauensvolle Mietverhältnisse. Viele sind im Rentenalter; Mieteinnahmen sichern ihre Altersvorsorge. Anders als große Anbieter verfügen sie über nur geringe finanzielle Puffer und gehen zurückhaltend mit Mieterhöhungen um.
„Wir erleben jedoch leider, dass immer mehr Bürger nicht mehr vermieten können, weil ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen das auskömmliche Vermieten von Wohnraum unmöglich machen. Wir werben daher für ein Mietrecht mit Blick auf vermietende Privatpersonen – zum Schutz der Mieter und zur Sicherung des Wohnungsangebots“, erläuterte Warnecke.
Hintergrund: Der Welttag des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und 1986 erstmals begangen. Er macht weltweit darauf aufmerksam, Wohnraum zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.
Veröffentlicht am: 06-10-2025
Haus & Grund Deutschland gewinnt beim mediaV-Award
Auszeichnung für besten Podcast
Haus & Grund Deutschland hat bei der diesjährigen Verleihung des mediaV-Awards in Köln den Preis für den besten Podcast gewonnen. Als Sieger ausgezeichnet wurde das Format „Vorwahl – Der Podcast, der Sie bis zur Wahl begleitet“. Damit konnte sich der Verband in einem starken Wettbewerbsumfeld durchsetzen. „Das ist eine tolle und wohlverdiente Auszeichnung für das gesamte Team“, freut sich Verbandspräsident Kai Warnecke.
Auch in der Kategorie „Bester Social Media-Auftritt“ stand Haus & Grund Deutschland mit seinem Instagram-Auftritt auf der Shortlist der Nominierten – ein weiterer Beleg für die Qualität und Vielfalt der Kommunikationsarbeit von Haus & Grund Deutschland. Hervorzuheben ist zudem, dass Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste rund um die Themen Wohnen und Verbandsarbeit mit dem Sonderpreis des mediaV-Awards 2025 ausgezeichnet wurde.
Der mediaV-Award wird vom Fachmagazin Verbändereport verliehen und zeichnet herausragende Medien- und Kommunikationsprojekte von Verbänden und Organisationen aus. Aus nahezu 100 eingereichten Beiträgen hat eine unabhängige Jury die überzeugendsten Projekte in insgesamt 14 Kategorien nominiert. Die Nominierungen und Auszeichnungen unterstreichen, wie wichtig Sichtbarkeit, kreative Formate und inhaltliche Qualität in der heutigen Verbandskommunikation sind.
Haus & Grund Deutschland hat bei der diesjährigen Verleihung des mediaV-Awards in Köln den Preis für den besten Podcast gewonnen. Als Sieger ausgezeichnet wurde das Format „Vorwahl – Der Podcast, der Sie bis zur Wahl begleitet“. Damit konnte sich der Verband in einem starken Wettbewerbsumfeld durchsetzen. „Das ist eine tolle und wohlverdiente Auszeichnung für das gesamte Team“, freut sich Verbandspräsident Kai Warnecke.
Auch in der Kategorie „Bester Social Media-Auftritt“ stand Haus & Grund Deutschland mit seinem Instagram-Auftritt auf der Shortlist der Nominierten – ein weiterer Beleg für die Qualität und Vielfalt der Kommunikationsarbeit von Haus & Grund Deutschland. Hervorzuheben ist zudem, dass Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste rund um die Themen Wohnen und Verbandsarbeit mit dem Sonderpreis des mediaV-Awards 2025 ausgezeichnet wurde.
Der mediaV-Award wird vom Fachmagazin Verbändereport verliehen und zeichnet herausragende Medien- und Kommunikationsprojekte von Verbänden und Organisationen aus. Aus nahezu 100 eingereichten Beiträgen hat eine unabhängige Jury die überzeugendsten Projekte in insgesamt 14 Kategorien nominiert. Die Nominierungen und Auszeichnungen unterstreichen, wie wichtig Sichtbarkeit, kreative Formate und inhaltliche Qualität in der heutigen Verbandskommunikation sind.
Veröffentlicht am: 30-09-2025
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Anlässlich der Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Anlässlich der heute stattgefundenen Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Anlässlich der Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht
Anlässlich der heute stattgefundenen Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:
„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.
Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.
Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.
Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
Veröffentlicht am: 17-09-2025