Nachrichten von Haus & Grund Deutschland

Hier finden Sie die Nachrichten, mit denen Haus & Grund die Medien über seine Sicht der Dinge zu sämtlichen wichtigen und interessanten Themen rund um das Thema Immobilie informiert. Durch klicken auf das Thema können Sie den jeweiligen Artikel ganz lesen. Für den Inhalt ist ausschließlich Haus & Grund Deutschland verantwortlich.


Haus & Grund

EU-Kommission rät: Mietpreisbremse nicht verlängern

EU-Kommission rät: Mietpreisbremse nicht verlängern
Risiko für wirtschaftlichen Aufschwung

Die EU-Kommission hält die Mietpreisbremse für ein wesentliches Investitionshindernis in neuen zusätzlichen Wohnraum. Dieser Neubau sei jedoch dringend notwendig, damit Menschen dort bezahlbare Wohnungen fänden, wo sie arbeiteten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin mit Verweis auf eine aktuelle Kommissionsanalyse der makroökonomischen Situation in den EU-Mitgliedsstaaten hin.

„Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sorgt im Zusammenspiel mit sehr limitierten Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen dafür, dass die Umzugsbereitschaft schwindet. Wenn Menschen aus familiären oder beruflichen Gründen eigentlich umziehen wollen, dies aber nicht tun, weil die aktuelle Miete sehr günstig und neuer Wohnraum schwer zu finden ist, hat dies ernsthafte Konsequenzen nicht nur für den Wohnungsmarkt, sondern für die ökonomische Entwicklung insgesamt“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die Spirale immer stärkerer Regulierung zu verlassen.
Veröffentlicht am: 13-06-2025

Mietpreisbremse bleibt Teil des Problems

Mietpreisbremse bleibt Teil des Problems
Haus & Grund kritisiert Verlängerung

„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein Fehler. Dadurch werden wirksame Lösungen für Menschen, die eine neue Wohnung suchen, auf die lange Bank geschoben. Das ist die Lehre der vergangenen zehn Jahre.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung der Bundesregierung.

Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, müsse man erst einmal eine neue Wohnung finden. In den angespannten Wohnungsmärkten sei jedoch genau dies das Problem. „Bisher hat die Politik in Bund, Ländern und Kommunen viel zu wenig unternommen, damit mehr gebaut werden kann. Es braucht mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, Entbürokratisierung, niedrigere Kosten und eine geringere Grunderwerbsteuer. Von all dem ist bisher wenig zu sehen“, betonte Warnecke.

Der Verband kritisiert zudem, dass die Mietpreisbremse nicht zielgenau wirke. „Der mietende Chefarzt profitiert genauso wie der mietende Krankenpfleger. Und den Aufwand zur Umsetzung der Mietpreisbremse hat ein vermietender Bürger ebenso wie ein Immobilienkonzern“, verdeutlichte der Verbandschef. Deshalb sei das Wohngeld, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiere, viel gerechter und eine rechtliche Sonderstellung von vermietenden Bürgern notwendig.
Veröffentlicht am: 28-05-2025

Antrittsbesuch der Wohnungs- und Bauwirtschaft bei EU-Kommissar Dan Jørgensen

Antrittsbesuch der Wohnungs- und Bauwirtschaft bei EU-Kommissar Dan Jørgensen
Bezahlbarer Wohnungsbau und Klimaschutz im Fokus
Die deutschen Wohnungs- und Bauverbände BFW, GdW, HDB und Haus & Grund haben ihren heutigen Antrittsbesuch beim neuen EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel genutzt, um zentrale Anliegen der deutschen Wohnungs- und Bauwirtschaft in die europäische Debatte einzubringen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen insbesondere die Themen bezahlbarer Wohnungsbau sowie bezahlbarer Klimaschutz im Wohnungsbestand.

Im Rahmen der neuen europäischen Initiative für bezahlbares Wohnen und der Einrichtung der Housing Task Force betonten die vier Verbände ihre Bereitschaft, aktiv zur Umsetzung der europäischen Wohnungsbauagenda beizutragen. In vier Kernbereichen legten sie konkrete Vorschläge vor.

1. Klimaziele bezahlbar erreichen – Investitionen nach Kosten-Nutzen-Prinzip priorisieren

„Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD muss auf Wirtschaftlichkeit basieren. Denn klimapolitische Anforderungen an Gebäude dürfen nicht zu Lasten der Bezahlbarkeit gehen. Es geht nicht darum, theoretisch höchstmögliche Energieeinsparungen zu erzielen, sondern CO₂ dort einzusparen, wo es pro investiertem Euro den größten Effekt gibt. Klimaschutz darf nicht zum Mietpreistreiber werden – weder in Deutschland noch in Europa“, betont Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

2. Planen, Genehmigen und Bauen beschleunigen

Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, fordert: „Wir brauchen mehr Agilität und Geschwindigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ausweisung von neuem Bauland, die Änderung von Bebauungsplänen und die Genehmigungsverfahren dauern einfach viel zu lange. Klare Zeit- und Fristvorgaben in den rechtlichen Vorgaben können hier viel erreichen. Wir brauchen aber auch klare Standards und faire Regelungen, die für alle gelten. Rechtssicherheit ist die zentrale Voraussetzung, um den dringend benötigten Wohnraum in Europa schnell und zuverlässig zu schaffen.

3. Baukosten senken durch Abbau von Standards sowie industrielle Verfahren

Peter Hübner, Präsident der BAUINDUSTRIE kommentiert: „Die Europäische Union muss den Bürokratieabbau ambitioniert vorantreiben, damit sich die Bauunternehmen auf das Wesentliche konzentrieren können – nämlich das Bauen. Die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss eine deutliche Entlastung für die Unternehmen bringen, weitere müssen folgen. Um den enormen Bedarf an Wohnraum in Europa decken zu können, benötigt die Bauwirtschaft darüber hinaus praktikable Rahmenbedingungen, um industrielles und serielles Bauen zu fördern. Insbesondere bei der Überarbeitung der EU-Vergabevorschriften muss die EU einen Rechtsrahmen schaffen, der serielles und industrielles Bauen fördert und nicht behindert.“

4. Fördermittel gezielter einsetzen und Finanzierung erleichtern

„Die Energiewende ist vielfach nur mit Hilfe öffentlicher Fördermittel möglich. Damit alle Eigentümergruppen entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsmarkt Fördergelder nutzen können, sollten diese entsprechend getrennt zugänglich sein. Nur so kann eine Chancengleichheit zwischen privaten und unternehmerischen Akteuren gewährleistet und die Fördermittel effizient verteilt werden“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Die vier Verbände begrüßten die von der EU angekündigten Investitionsinitiativen, betonten jedoch, dass Förderstrukturen vereinfacht und besser auf kleinere Unternehmen zugeschnitten werden müssen. Auch müssten die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend Spielraum für allgemeine Maßnahmen im Bereich des bezahlbaren Wohnens bieten.

Mit Blick auf die nächsten Schritte signalisierten die Verbände ihre Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU-Kommission, um sowohl die Wohnkosten für die Bürgerinnen und Bürger zu senken als auch die Bau- und Wohnungswirtschaft zukunftsfest und klimaverträglich aufzustellen.


Über Haus & Grund:

Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.

Über den GdW:

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Über den BFW:

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

Über den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie:

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (BAUINDUSTRIE) umfasst als Dachverband zehn Landesverbände und sieben Fachverbände und tritt für die Interessen von rund 2.000 großen und mittelständischen Unternehmen der deutschen Bauindustrie ein. Als Wirtschaftsverband repräsentiert unser Verband die Interessen der deutschen Bauindustrie gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung in Deutschland ebenso wie gegenüber den EU-Institutionen. Als Arbeitgeberverband ist die BAUINDUSTRIE Partner bei Tarifverhandlungen, wo sie sich u.a. für Tariftreue sowie Aus- und Weiterbildung engagiert. Als Technikverband bringen wir unsere Expertise dort ein, wo Märkte für Bauunternehmen durch technisch-fachliche Rahmensetzungen mit Bezug auf die konkrete Bauausführung begrenzt oder geöffnet werden.


Veröffentlicht am: 16-05-2025

Sondermietrecht für vermietende Privatpersonen gefordert

Sondermietrecht für vermietende Privatpersonen gefordert
Haus & Grund eröffnet 139. Zentralverbandstag in Berlin

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die neue Bundesregierung auf, einen Sonderstatus für vermietende Privatpersonen im deutschen Mietrecht zu schaffen.

„Die Grenzen des Leistbaren für vermietende Privatpersonen sind überschritten. Im Gegensatz zu Wohnungskonzernen können Privatpersonen die massiv gestiegenen Aufwände der Vermietung nicht anderweitig kompensieren oder umlegen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, für vermietende Privatpersonen einen umfassenden Katalog mit Sonderregeln beim Mietrecht und weiterer immobilienbezogener Gesetzgebung auf den Weg zu bringen,“ so Kai Warnecke heute auf dem Zentralverbandstag in Berlin.

Dies betrifft unter anderem die Verlängerung der Mietpreisbremse, die Einschränkung der Modernisierungsumlage und die Verschärfung von Indexmieten. Dies sorgt dafür, dass das Vermieten für Privatpersonen immer weniger attraktiv wird und viele sich aus der Vermietung zurückziehen.

„Die vermietenden Privatpersonen in Deutschland haben eine herausgehobene wohnungs- und
gesellschaftspolitische Funktion: Sie stehen für einen großen Teil des Wohnungsangebots und sind laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage unter Mietern äußerst beliebt. Privatpersonen stehen für ein faires und einvernehmliches Miteinander mit ihren Mietern. Das muss auch endlich von der Politik entsprechend gewürdigt werden: Wir brauchen deshalb eine neue Lex vermietende Privatpersonen“, so Warnecke weiter.

Haus & Grund blickt auf seinem alljährlichen Spitzentreffen in die Zukunft: „Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder sie stellt vermietende Privatpersonen gesetzlich besser oder diese wichtige Vermietergruppe investiert nicht mehr in Neubau und Bestand. Damit fördert man perspektivisch den Ausverkauf von Wohnungen an Immobilienspekulanten und verschärft die Lage weiter“, so Warnecke abschließend.
Veröffentlicht am: 14-05-2025

Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland

Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland
Seit zehn Jahren scheiternde Regulierungspolitik wird fortgesetzt

„Der Koalitionsvertrag enthält zwar einige richtige Ansätze, insgesamt aber ist er ein Rückschritt für das Bauen und Wohnen in unserem Land“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Wohnen und Mieten: Altes Denken in neuem Gewand

Besonders kritisch fällt das Urteil von Haus & Grund Deutschland beim Thema Wohnen und Mieten aus. Die mietrechtlichen Vorschläge trügen ausschließlich die Handschrift der SPD – und stünden in der Tradition einer Regulierungspolitik, die seit zehn Jahren scheitere. „Ob Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse oder neue Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen – das sind allesamt alte Forderungen, die sich bereits als wirkungslos oder kontraproduktiv erwiesen haben“, erklärte Warnecke.

Die Maßnahmen führten letztlich zu einer weiteren Verschlechterung der Situation für private Vermieter wie auch für Mieter. Investitionen in Mietwohnungen würden weiter unattraktiver, Sanierungen verzögert und das Angebot weiter verknappt. „Der Koalitionsvertrag macht die ohnehin angespannte Lage noch schlimmer. Schon heute ist absehbar: In vier Jahren wird das Thema bezahlbares Wohnen noch dringlicher sein als heute“, warnte Warnecke.

Positiv wertete er hingegen, dass die Kosten einer energetischen Modernisierung geerbter Immobilien künftig mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden können. Das bedeutet für viele Erben, dass sie das Elternhaus modernisieren und behalten können.

Bauen: Gute Ansätze – überlagert von falscher Finanzpolitik

Darüber hinaus hob der Verband hervor, dass sich im Koalitionsvertrag einige lang geforderte Maßnahmen zur Beschleunigung und Vergünstigung des Bauens wiederfänden. Dazu zählten unter anderem die geplante Nichtberücksichtigung von DIN-Normen bei Bauverträgen sowie neue Spielräume bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Ansätze sind sinnvoll und gehen in die richtige Richtung. Weniger Normenwut und mehr finanzielle Anreize sind dringend nötig, um dem Wohnungsbau wieder Schwung zu verleihen“, so Warnecke.

Doch diese positiven Impulse würden durch die geplante Aufnahme von über eine Billion Euro neuen Schulden konterkariert. Die Folge: langfristig steigende Zinsen und eine direkte Verteuerung des Bauens um rund 0,4 Prozentpunkte. Das kostete Bauherren mehr als die geplanten Einsparungen. „Der Wohnungsbau braucht Vertrauen, Investitionssicherheit und stabile Finanzierungskosten. Doch genau das wird durch das gigantische Schuldenpaket der Koalition gefährdet“, kritisierte Warnecke.



Veröffentlicht am: 09-04-2025

Hohe Fallhöhe für Friedrich Merz – Erwartungen an eine Trendwende

Hohe Fallhöhe für Friedrich Merz – Erwartungen an eine Trendwende
WohnKlima-Index mit höchstem Wert

Private Kleinvermieter als größte Vermietergruppe in Deutschland erwarten von der neuen Bundesregierung einen Kurswechsel – das zeigt der WohnKlima-Index von Haus & Grund, der im März 2025 mit 100,2 Punkten seinen bisherigen Höchststand erreichte. „Das sind Vorschusslorbeeren für die neue Bundesregierung. Wenn jetzt nicht geliefert wird, wird sich das Pendel ganz schnell wieder in die andere Richtung bewegen und das würde für den Mietwohnungsmarkt – für Mieter und Vermieter – nichts Positives bedeuten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Der Teilindex für die zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarkts stieg im März auf 105,40 Punkte, was eine merklich optimistischere Erwartung hinsichtlich der Marktentwicklung im kommenden Jahr signalisiert. Zudem wird mit einem Wert von 112,51 Punkten die Wahrnehmung der regulatorischen Rahmenbedingungen als weniger belastend bewertet als in den Vormonaten. „Es ist höchste Zeit, dass die neue Regierungskoalition die privaten Vermieter entlastet und bürokratische Hürden abbaut. Gerade die Union hat hier im Wahlkampf große Erwartungen geweckt“, kommentierte Warnecke die Ergebnisse.

Alle Zahlen zum WohnKlima-Index finden Sie hier: Der WohnKlima-Index
Veröffentlicht am: 03-04-2025

Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich

Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.

Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.

Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
Veröffentlicht am: 19-03-2025

Wärmepumpen in Deutschland viel zu teuer – Politik muss handeln

Wärmepumpen in Deutschland viel zu teuer – Politik muss handeln
Hersteller müssen für Preistransparenz sorgen

Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudebereich. Doch während andere europäische Länder die Anschaffungs- und Betriebskosten niedrig halten, sind diese in Deutschland mit Abstand am höchsten. Dies zeigt eine aktuelle Analyse des europäischen Wärmepumpenmarktes. „Es kann nicht sein, dass Deutschland bei den Kosten für Wärmepumpen europaweit die rote Laterne trägt“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin. „Die Energiewende darf kein Luxusprojekt für Wenige sein, sondern muss für alle Eigentümer wirtschaftlich tragbar sein. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt wäre, wenn die Hersteller die Transparenz bei den Wärmepumpenpreisen erhöhen würden, indem sie wie bei anderen Produkten auch Preisempfehlungen veröffentlichen.“

Die europäischen Vergleichszahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während in Polen und Italien Wärmepumpen bereits für unter 5.000 Euro nach Abzug der Fördermittel zu haben sind, kostet eine Wärmepumpe in Deutschland selbst nach Abzug der Förderung oft mehr als 12.000 Euro. Noch gravierender ist die lange Amortisationszeit: Während sich der Kauf in Frankreich oder den Niederlanden bereits nach wenigen Jahren lohnt, dauert es in Deutschland oft mehr als ein Jahrzehnt, bis eine Wärmepumpe günstiger ist als eine Gasheizung.

Ein wesentlicher Kostentreiber sind neben den hohen Anschaffungskosten auch die extrem hohen Strompreise in Deutschland. Während andere Länder gezielt den Strompreis für Wärmepumpen senken oder spezielle Tarife anbieten, wird in Deutschland der Strompreis durch Steuern, Umlagen und Abgaben künstlich verteuert.

Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und fordert:
1. Kostensenkung bei der Installation: Die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen muss durch gezielte Anreize und Deregulierung günstiger werden. Dazu gehören der Abbau bürokratischer Hürden, eine Vereinfachung der Förderstrukturen und eine gezielte Förderung von Fachkräften im Handwerk.
2. Strompreise senken: Die staatlich verursachten Kosten auf den Strompreis müssen gesenkt werden, insbesondere für Haushalte, die auf effiziente Wärmepumpen umsteigen. Eine Reduzierung der Stromsteuer und Netzentgelte wäre ein wirksamer Schritt.
3. Faire Alternativen ermöglichen: Hauseigentümer dürfen nicht gezwungen werden, teure Wärmepumpen zu installieren. Es müssen schnell alternative Lösungen geschaffen werden wie etwa der Anschluss an ein Wärmenetz.

Veröffentlicht am: 17-03-2025

Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD bietet viel Spielraum

Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD bietet viel Spielraum
Klares Bekenntnis zum Wohneigentum

Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD geben wichtige Hinweise für die Politik der kommenden Jahre. Aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland ist das Bekenntnis hervorzuheben, alle Wohnformen gleichwertig zu behandeln. „Der Fokus auf das Mieten hat in den vergangenen Jahren in die Irre geführt. Viele Mieter wünschen sich Wohneigentum. Dies im Neubau und im Bestand wieder zu ermöglichen, muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Dass sich die möglichen Koalitionspartner bereits auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre verständigt haben, bezeichnete Warnecke als falsches Signal. „Die neue Regierung sollte stattdessen Maßnahmen ergreifen, die gezielt in den betroffenen Großstädten diejenigen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Das bedeutet vor allem, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Wohnraum entsteht und dieser vermietet werden kann.“

Deutliche Signale erwartet Warnecke in den kommenden Wochen auch mit Blick auf den Klimaschutz. „Wir müssen sicherstellen, dass die privaten Einzeleigentümer, denen 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören, einen entsprechenden Anteil der Förderungen für energetische Maßnahmen abbekommen. Ansonsten wird es schwer, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral umzubauen“, mahnte Warnecke. Ebenso erwarte er im Koalitionsvertrag Vereinbarungen zu praxistauglichen Änderungen des Heizungsgesetzes und einen klaren Plan zur Einführung eines Klimageldes: „Das Klimageld ist elementar, um das Wohnen gerade für einkommensschwächer Haushalte bezahlbarer zu machen.“
Veröffentlicht am: 10-03-2025

Neuer Verwaltervertrag von Haus & Grund und VDIV für die WEG-Verwaltung

Neuer Verwaltervertrag von Haus & Grund und VDIV für die WEG-Verwaltung:
Bewährte Struktur, aktuelle Neuerungen, praxisgerechte Anpassungen

Haus & Grund Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) den Mustervertrag für die WEG-Verwaltung aktualisiert. Der modernisierte Vertrag berücksichtigt dabei jüngste Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die aktuelle Rechtsprechung. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen erhalten damit eine verlässliche Vertragsgrundlage, die praxisnah gestaltet und rechtssicher ist.
Klare Verträge als Basis erfolgreicher Verwaltung
Ein gut strukturierter Verwaltervertrag bildet die Grundlage für eine professionelle und rechtssichere Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Die Aufgaben der treuhänderischen Immobilienverwaltung werden immer komplexer, weshalb eine transparente Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Eigentümern und Verwaltung elementar ist.
Seit der WEG-Reform gibt das Gesetz nicht mehr ausdrücklich vor, welche Aufgaben zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählen. Stattdessen können die Wohnungseigentümer per Beschluss individuelle Regelungen treffen. Diese neue Flexibilität erfordert transparente und rechtskonforme Vertragswerke, die auf die Bedürfnisse beider Vertragsparteien zugeschnitten sind.
Transparente Vergütung: Grundleistungen und besondere Leistungen
Ein Kernaspekt des neuen Mustervertrags ist die detaillierte Regelung der Verwaltervergütung, die zwei Leistungsarten vorsieht:
• Grundleistungen: Diese sind mit einer festen Pauschalvergütung abgegolten und umfassen die klassischen Aufgaben der Verwaltung.
• Besondere Leistungen: Diese werden gesondert vergütet, da sie über die regulären Verwaltungstätigkeiten hinausgehen (wie beispielsweise die Abwicklung von Versicherungsschäden, die Begleitung umfangreicher Bauprojekte oder die Durchführung mehrerer Eigentümerversammlungen pro Jahr).
Flexibilität durch individuell anpassbare Vertragsklauseln
Der Mustervertrag enthält einen umfassenden Leistungskatalog und ermöglicht zusätzlich individuelle Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft. Mithilfe der enthaltenen Erläuterungen und Beispielklauseln kann der Vertrag dabei jeweils entsprechend angepasst werden. Dabei werden auch mögliche Unwirksamkeitsgründe aufgezeigt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Neue Regelungen im Verwaltervertrag: Anpassungen an aktuelle Gesetzesänderungen
Der neue Mustervertrag wurde an die jüngste Rechtsprechung sowie gesetzliche Neuerungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
• Klare Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen mit detaillierter Ausgestaltung.
• Definition der Grundleistungen bei der Übernahme einer Gemeinschaft.
• Regelung zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
• Konkretisierung der Einsichtnahmerechte für Beleg- und Rechnungsprüfung.
• Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen.

„Unser Ziel ist es, die Rechte der Wohnungseigentümer zu stärken. Dieser transparente und nachvollziehbare WEG-Verwaltervertrag der beiden Dachverbände bietet dafür eine gute Grundlage“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
"Der neue Verwaltervertrag von Haus & Grund Deutschland und dem VDIV Deutschland bietet Eigentümern und Verwaltungen ein ausgewogenes und praxistaugliches Vertragswerk. Die Kombination aus Flexibilität und Rechtssicherheit kommt den Interessen aller Beteiligten entgegen. Ich freue mich, dass wir als Spitzenverbände den eingeschlagenen Weg der Vertragsgestaltung gemeinsam fortsetzen", erklärt VDIV-Präsidentin Sylvia Pruß.

Mit dem aktualisierten Mustervertrag stellt Haus & Grund Deutschland gemeinsam mit dem VDIV Deutschland den Mitgliedern eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Der Mustervertrag kann kostenlos auf der Haus & Grund-Website (https://www.hausundgrund.de/service/verwaltervertrag) abrufen werden.

Veröffentlicht am: 19-02-2025